Wer ist für die Reparatur des Bewegungsmelders zuständig?

Vermieter oder Mieter? Verweise darauf auch auf evtl. Unfallgefahren durch die Dunkelheit.
Haftet dann nicht der Vermieter? Zählt das zu „Kleinreparaturen“? Unser Vermieter kümmert
sich nicht darum.

Es müsste 1. im MV vereinbart sein, dass der Mieter die Kosten zu tragen hat. 2. müsste der Bewegungsmelder dem häufiger Zugriff des Mieters unterlegen. Das tut er aber nicht, er fasst ihn ja nie an. 3. der Vermieter ist generell für alle Reparaturen zuständig, was geklärt werden muss, ist nur, wer die Kosten trägt.

Es wäre erst einmal zu klären, ob überhaupt ein Mangel vorliegt. Wenn der Bewegungsmelde (vermutlich nebst Beleuchtung) ein Gimmick ist, das lediglich dem Komfort dient, kann man das schon mal verneinen. Ob ein Mangel vorliegt, der vom Vermieter behoben werden müßte, hängt also ausschließlich von den örtlichen Gegebenheiten ab.

Eins ist aber klar: wenn der Mieter von dem Defekt weiß, kann er sich nicht darauf berufen, wenn er dann im Dunkeln über einen Stein, eine Schlange oder einen Igel stolpert. Er hätte nämlich genug Zeit gehabt, sich mit einer Taschenlampe o.ä. auszurüsten. Schadensersatz ist also nicht.

Davon abgesehen, dürfte es schon schwer sein, in einer urbanen Gegend in Deutschland eine Stelle zu finden, die so finster ist, daß man sich ohne zusätzliche Beleuchtung zwangsläufig volle Elle auf die Nase legt.

Die örtlichen Gegebenheiten sind schon sehr dunkel. Ich dachte was die Haftpflicht angeht, da auch eher an Besucher, Zeitungsausträger etc. Für uns
selbst ist es kein Problem sich mit einer Taschenlampe o.ä. auzurüsten.

Tach,

der Bewegungsmelder muss vom Vermieter repariert werden.
Er fällt nicht unter die Kleinreparaturklausel.

Eine Mietminderung wegen der Fehlfunktion halte ich für unangemessen.
Eine Haftung des Vermieters bei Unfällen von Mietern oder Dritten sehe ich eher nicht, es gibt keine allgemeine Beleuchtungspflicht. Andererseits gibt es eine Verkehrssicherungspflicht, wenn also ohne diese Beleuchtung eine tatsächliche Unfallgefahr besteht, könnte dem Vermieter durchaus eine (Teil-)Schuld am Unfall zugesprochen werden.

Wenn der Vermieter nicht reagiert, könnte einer der Mieter die Selbstvornahme ankündigen und nach Fristverstreichung das Gerät ersetzen lassen - es ist aber schon jetzt absehbar, dass er dann Probleme bekommen wird, die Kosten erstattet zu bekommen. Es wäre das letzte Mittel, man würde aufpassen, dass man wirtschaftlich handelt (also mehrere Preise anfragen und kein Luxusmodell kaufen).

Auch da ist das Risiko für den Vermieter eher überschaubar. In einen dunklen Bereich reinlatschen und dann „plötzlich“ über ein „unerwartetes“ Hindernis stolpern, ist schon eher schwierig - so vom rechtlichen Standpunkt aus.

Im übrigen sind die Menschen früher - also als es noch keine Außenbeleuchtung mit Bewegungsmelder gab - auch nicht reihenweise gestürzt und das, obwohl die Lichtverschmutzung deutlich geringer war als heute.

Aber um die Frage zu beantworten: der Mieter ist keinesfalls zuständig. Ob man daraus als Mieter einen Mangel machen kann, den der Vermieter beheben muß, ist eine Frage der Lage vor Ort und die können wir nicht einschätzen. Ich bezweifle das aber.

Gruß
C.

Wie kommst du denn zu der Erkenntnis? Nicht jeder wohnt an der Kö!

Ich wohne am einer Hauptverkehrsstraße einer Großstadt, die ist gut ausgeleuchtet. Direkt an der Straße stehen sehr große Bäume, die etwas von dem Lärm schlucken - und so ziemlich 100% des Lichtes. Die Haustüre wäre extrem dunkel ohne zusätzliche Beleuchtung.

Meine Mutter wohnt ein paar hundert Meter weiter in einer großen Wohnsiedlung. Die Straßenlaterne steht an ihrer Grundstücksgrenze. Dummerweise ist der Hauseingang auf der der Straße angewandten Seite, da sieht man nachts überhaupt gar nichts.

Das Problem ist doch eher, daß die Leute eine Ausleuchtung wie auf der Kö erwarten. So finster, daß man nun gar nichts mehr sieht, ist es in bewohnten Gegenden nur selten. Man muß sich halt daran gewöhnen, mit dem, was da ist, auszukommen: Reflexionen, Sternen-/Mondlicht, Streulicht usw. Ist halt wie nachts auf dem Weg zum Klo und da kommen dem Vernehmen nach die meisten auch ohne Flutlicht aus.

Im Übrigen ist für die reine Straßenbeleuchtung (und damit auch für die Gehwege) die Gemeinde zuständig.

Gruß
C.

Das war halt früher - und nicht heute.
Früher ist man auch zu Fuß in die nächste Stadt gegangen, bzw. maximal mit dem Pferd… :wink:

*scnr