Wer ist für die Schäden zuständig?

Richtig.
Fakt ist aber auch, dass ein gesunder Baum, der bei einer sehr starken Böe umfällt, kein Schaden ist, „den man jemand anderem antut“, sondern ein Schaden ist, der „einfach passieren kann“ - höhere Gewalt!

Grundstückeigentümern sei daher geraten, fragliche Bäume einmal jährlich kontrollieren zu lassen.

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Das haben aber nur die gesagt, die scheinbar wenig Ahnung haben.

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wenn man „scheinbar“ durch „anscheinend“ ersetzt, hast Du recht.

Denn sonst hätten die Leute ja doch in Wirklichkeit Ahnung.

Hallo,

in dem hier beschriebenen Fall handelt es sich wohl um ein vermietetes Gartengrundstück. Es könnte also durchaus sein, dass es keine Gebäudeversicherung gibt. Der Geschädigte hätte in dem Fall Pech und würde auf seinem Schaden sitzen bleiben. (auch das gibt es in D!!)

Gruß
Tycoon

Fangen wir mal mit etwas ganz einfachem an:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html

Niemand handelt fahrlässig, nur weil er einen Baum im Garten stehen hat. Fahrlässigkeit kommt erst dann ins Spiel, wenn z.B. der Baum offensichtlich morsch ist und der Eigentümer nichts unternimmt. Wird hingegen eine Tanne von einem Orkan gefällt, hat das mit Fahrlässigkeit nichts mehr zu tun.

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Ich lege hier nur meinen Wissensstand dar.
Auf meinem Grundstück war es nämlich der Fall, dass bei einem Sturm ein Baum umfiel und das Gartenhäuschen des Nachbarn beschädigte.
Da war es für mich selbstverständlich, den Schaden der entstanden ist zu zahlen sowie den kaputten Zaun zu ersetzen und das würde ich auch tun, wenn keine Versicherung zahlen würde…