Hallo, bei uns in NRW herrscht gerade Ausnahmezustand (Orkan). Nun musste es ja passieren, dass eine Tanne vom Hr. Nachbarn auf ein von mir vermietetes Gartenstück fällt. Nicht nur der Maschendrahtzaun, sondern auch ein Sichtschutzzaun wurden dabei zerstört. Auch ein komplettes Gartenhaus (Metall) vom Mieter liegt nun unter der Tanne und sieht nicht mehr gut aus. Wer kann mir denn sagen wie ich (Vermieter) das nun angehen soll. Der Schaden muss natürlich beglichen werden und die TAnne ca. 20 Meter, muss vom Grundstück wieder verschwinden.
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Entweder Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht vom Nachbarn oder Gebäudeversicherung von Dir.
https://www.cosmosdirekt.de/hausratversicherung/sturmschaden/
Beatrix
Hallo natürlich ist das eine Sache um die sich der Hr. Nachbar kümmern muss .
viele Grüße noro
Hallo,
natürlich ist bei höherer Gewalt schon mal gar nichts.
Gruß
Tycoon
Hallo auch bei höherer Gewalt ist der Besitzer des Grundstücks auf dem der Baum stand dafür verantwortlich die Schäden zu begleichen .
Hallo,
ohne Verschulden?
Gruß
Tycoon
Natürlich ohne Verschulden ,denn dafür gibt es Versicherungen .
Hallo,
eine Haftpflichtversicherung zahlt, wenn ich schuldhaft!!! jemandem einen Schaden zugefügt habe; Ausnahme Gefährdungshaftung (die gibt es bei Bäumen aber nicht)
Gruß
Tycoon
Ich möchte mal sehen wenn zufällig ein Baum der dem Nachbarn gehört auf Dein Auto fällt ,was dann passiert.
Hallo,
dann zahlt meine Teilkasko.
Gruß
Tycoon
HaHaHa , ich lach micht tot
Hallo,
du könntest auch einfach den o.a. link der Cosmos Versicherung nachlesen. Dann brauchst du dich nicht totlachen.
Gruß
Tycoon
HaHa die schreiben viel , aber zahlen ?
Hallo,
die schreiben halt, wie es der Gesetzgeber in D vorgesehen hat.
Gruß
Tycoon
Hallo ich beende hiermit die Diskussion ,sonst schreiben wir heute Abend noch . Fakt ist ,dass für Schäden die ich einem Anderen antue auch geradestehen muss.
Hallo,
egal wie oft du es schreibst, es bleibt Unsinn.
Gruß
Tycoon
Derjenige auf dessen Grundstück der Baum steht hat dafür Sorge zutragen, dass der Baum bei Gefahr umzustürzen richtig gesichert wird oder gefällt wird.
Außerdem muss er, wenn vom Nachbarn gewünscht, den Baum so zuschneiden, dass dieser nicht mit seinen Ästen auf der Seite des Nachbarn hängt.
Folglich muss in diesem Fall, wie die anderen Antwortenden bereits gesagt haben, der Nachbar zahlen.
LG
Jan
Nein, das scheint so nicht zu stimmen, auch wenn es so stimmig wirkt.
Ich bin selber Grundstücksbesitzerin mit einigen hohen Bäumen und darum hatte ich mal nachgefragt bei den Versicherungen.
Sturm ist höhere Gewalt und in einem Fall, wie dem beschriebenen, ist die Wohngebäudeversicherung des durch den Baum Geschädigten erstrangig zuständig. Egal, wessen Baum es ist.
Etwas anderes ist es, wenn ein Baum vorher schon sichtbar fragil war.
Nicht ganz klar ist mir in diesem besonderen Fall folgendes:
Wer ist zuständig für den Schaden am Gartenhaus auf dem vermieteten Grundstück (Ist so ein Mietergartenhaus auch abgesichert durch die Wohngebäudeversicherung???Oder hätte der Mieter das selber zusätzlich versichern müssen?)
Und zwar liest sich in dem (sehr hilfreichen!) link von Beabel von einer Versicherung folgendes:
"Die Haftpflichtversicherung springt hingegen ein, wenn der Hausbesitzer bei anderen einen Sturmschaden verursacht hat – wenn also der Baum auf das Nachbargrundstück gefallen ist und dort beispielsweise einen Teil des Daches heruntergerissen hat. Doch bevor sie zahlt, prüft die Versicherung erst, ob der Baumbesitzer auch wirklich haftbar gemacht werden kann. Stürme gelten als „höhere Gewalt“, das bedeutet, dass der Baumbesitzer nicht zahlen muss, sofern er seiner gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist.
Beispiel: Hat der Grundstückbesitzer einen morschen Baum nicht gesichert oder gefällt und dieser beschädigt bei einem Sturm das Nachbargebäude, ist dies ein Fall für die Haftpflichtversicherung. Handelt es sich um einen gesunden Baum, der kein Anlass für Sicherungsmaßnahmen gab, kann der Baumbesitzer nicht haftbar gemacht werden."
Hallo lieber NORO.
Hier in Deutschland gilt:
Wenn jemand einen Schaden verschuldet, dann muss er dafür bezahlen.
Es gibt wenige Ausnahmen! Die bekannteste ist die Gefährdungshaftung. Diese gibt es beim KFZ. Dort wird argumentiert, dass jemand, der eine potenziell tödliche Maschine durch die Gegen bewegt auch dann den Schaden bezahlen muss, wenn er überhaupt keine Schuld am Unfall hatte. Etwa durch ein Bremsversagen trotz regelmäßiger Wartung.
Bei Schäden die durch den Sturm verschuldet werden, bezahlt der Sturm. Also niemand.
Es sei denn, dem Grundstücksinhaber kann nachgewiesen werden, dass er seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist und dass dies ursächlich war, ein Schaden am Baum also erkannt worden wäre und durch das Unterlassen der Prüfung die mangelnde Standfestigkeit nicht aufgefallen ist.
Zeigt sich allerdings, dass ein gesunder, standfester Baum nur wegen der besonderen Stärke des Sturms umgefallen ist, dann wäre der Schaden auch bei regelmäßigen Prüfungen aufgetreten und der Besitzer hat keine Schuld.
Dein „ich lach mich tot“ ist unangemessen!