Hallo, ich hätte folgende Frage:
Mein Ex-Partner hat mir Geld auf mein Konto überwiesen mit dem Vermerk Auslagen KfZ. Ich kaufe ein Auto, mein Name steht im Kaufvertrag, das KFZ ist auf mich angemeldet. kann mein Ex-Partner irgendwelche rechtlich sicheren Ansprüche auf dieses Auto erheben? Sprich, er möchte ausgezahlt werden, mit der Begründung es wäre ja Seins … Hat er damit Recht? Vielen Dank für eure Meinungen.
Hallo, die Frage im Betreff ist falsch, du wirfst Besitzer und Eigentümer durcheinander. Was dich interessiert ist der Eigentümer.
Dem Anschein nach bist du im geschilderten Fall Eigentümerin. Was dein Mann mit
genau gemeint hat, müsste er wahrscheinlich einem Richter genauer schildern.
Gruß
Christa
zur Frage, ob der Eigentümer der sei, der in der Zulassung steht:
Schau dazu mal unten links auf die ZLB I!
„Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.“
Der Eigentümer ist, der sich mit einer gegenseitigen Willenserklärung mit dem Voreigentümer über einen Kauf verständigte und der Kaufpreis übergeben wurde.
Gegenseitige Willenserklärung heißt: Verkäufer sagt, dass er zu diesem Preis verkaufen möchte. Käufer sagt, dass er zum selben Preis kaufen möchte. Der Käufer übergibt das Geld, der Verkäufer das Auto, nun ist der Käufer der Eigentümer. Diese Willenserklärung kann schriftlich, mündlich oder sonstwie erfolgen.
Zur Eigentümerfrage ist unerheblich, wer in der ZLB steht, also auf wen das Fahrzeug zugelassen ist.
Also, wenn du einen Kaufvertrag auf deinen Namen haben solltest, du das Auto mit eigenem Geld bezahlt haben solltest und es keine weiteren Absprachen dazu mit deinem Bekannten gegeben haben sollte, dann wärest du die Eigentümerin.
Hallo,[quote=„Christa, post:2, topic:9471239, full:true“]
genau gemeint hat, müsste er wahrscheinlich einem Richter genauer schildern.
[/quote]
Dazu müssen die Beiden dem Richter auch klar machen, ob es ein Geschenk, ein Kredit, oder ein Wasweissich war. Belegt ist auf jeden Fall, dass Geld geflossen ist.
Gruss
Jörg Zabel