Wer ist (z.B.) Waliser ?

Die historische Erklärung für die Teilnahme von Wales u.a. an der EM ist klar. Wer aber bestimmt, wer „Waliser“ ist, evtl. die walische „Staatsbürgerschaft“ hat ?
Muss man dafür in Wales wohnen oder einen walisischen Pass haben oder einen walisischen Urgroßvater oder …? Die deutschen Spieler z.B. müssen doch wohl einen deutschen Pass vorweisen, selbst Mesut Özil.

Ein Waliser ist ganz einfach ein Bewohner von Wales, einen walisischen Pass gibt es nicht.

In Deutschland ist ein Bayer jemand, der in Bayern lebt, ein Niedersachse jemand, der in Niedersachsen lebt, usw. Es gibt aber keine Staatsbürgerschaft eines Bundeslandes.

Das man möglicherweise in einer Region geboren sein oder sogar Vorfahren haben muss, bevor man danach bezeichnet wird, ist Auffassungssache.

Grüße
Carsten

Ein Spieler, der gemäss Art. 15 der Ausführungsbestimmungen zu den
FIFA-Statuten aufgrund seiner Staatsangehörigkeit für mehr als einen
Verband spielberechtigt ist, darf nur dann in einem Länderspiel einer
Auswahlmannschaft einer dieser Verbände eingesetzt werden, wenn
er zusätzlich zum Besitz der entsprechenden Staatsangehörigkeit mindestens
eine der folgenden Bedingungen erfüllt:
a) Der Spieler wurde auf dem Gebiet des betreffenden Verbandes
geboren;
b) die leibliche Mutter oder der leibliche Vater des Spielers wurde auf
dem Gebiet des betreffenden Verbandes geboren;
c) die Grossmutter oder der Grossvater des Spielers wurde auf dem
Gebiet des betreffenden Verbandes geboren;
d) der Spieler war ohne Unterbrechungen während mindestens zwei
Jahren im Land des betreffenden Verbandes wohnhaft.

http://resources.fifa.com/mm/document/affederation/administration/01/06/30/78/statusinhalt_de_122007.pdf

Hi,

bei einer Spielübertragung erklärte der Kommentator u.a., das es bei der walisischen Nationalmannschaft jemanden gibt, der nur damit beschäftigt ist, sich um Herkunft und Stammbäume der Spieler zu kümmern, damit die geforderten Bedingungen nachgewiesen werden können.

Gruß

Hallo,

Nicht jeder der in Bayern lebt, ist auch Bayer.
Es gibt sehr wohl die bayerische Staatsbürgerschaft, gem Art. 6 der Bayerischen Verfassung, allerdings ist kein Gesetz dazu ergangen und somit derzeit gegenstandslos.
Leider ist jetzt auch der Genosse der Bosse durch Eheschliessung (derzeit) Bayer…

grüße
miamei

Nicht jeder der in Bayern lebt, ist auch Bayer.

Deshalb hatte ich ja geschrieben „… ist Auffassungssache“