Wer ist zuständig für das Einrichten von Halteverboten?

Bei uns gibt es seit dem Wegfall von Parkplätzen an der Hauptstraße ein Riesenproblem: In einer Straße, in der nur Einfamilienhäuser und ein Siebener-Reihenhaus ist, parken nun die Autos an der einen Straßenseite. Teilweise auch DHL-LKWs (7,5-Tonner), obwohl die angeblich immer Nachts ins Depot zurück müssen.
Auf der gegenüberliegenden Seite gibt es für viele Bewohner und Gäste der Häuer in der Straße Parkplätze, bei denen man vorwärts einparkt, also nicht seitlich entlang der Straße.
Wenn man jetzt ausparken will, ist das besonders bei längeren Autos und SUVs eine Milimeterarbeit. Man kommt fast nicht heraus.
Warum auch immer, nachts scheint man das Gelb der DHL-LKWs schlecht zu sehen. Es gab schon zwei Unfälle. Dazu kommt, dass nun die gesamte rechte Seite, also gegenüber der Parkplätze nicht nur mit den LKWs, sondern auch PKWs vollgestellt ist. In der Straße ist eine leichte Kurve. Wenn nun die Einwohner, die einen Tiefgaragenstellplatz haben, herausfahren, ist das jedes Mal ein Glücksspiel. Wenn durch das Parken auf der Straße ist die Sicht eingeschränkt, dazu kann nun auf einer Strecke von gut 500 Metern nur ein Auto in der Breite auf der Straße fahren. Wenn nun von der anderen Seite ein Auto eingebogen ist, gibt es immer wieder Vollbremsungen, denn durch die Kurve kann man nicht sehen, ob ein Auto in der quasi nur noch einspurigen Straße entgegen kommt. Vorne beim Einbiegen ist ein Übergang, den auch viele Grundschulkinder nutzen. Das ist kein offizieller Zebrastreifen, sondern ein gepflasterter Streifen, dass man langsam fährt und schaut. Man kann oft erst wenn man schon mit der Motorhaube das Autos fast auf dem Streifen ist, sehen, ob jemand über die Straße will, weil da auch noch Autos parken.

Die Bewohner haben sich nun zusammengeschlossen und wollen ein eingeschränktes Halteverbot beantragen. Wer ist dafür zuständig?
Die Gemeinde/Stadt? Das Landratsamt, oder ganz jemand anders? Das Problem ist, dass die bisherigen Unfälle Blechschäden waren und das ohne Polizei ablief.
Hat man da überhaupt eine Chance auf ein Halteverbot? Vor dem Wegfall der Parkplätze an der Hauptstraße war das eine ruhige zu 99% von den Bewohnern genutzte Straße mit genügend Parkplätzen, sodass niemand auf die Idee kam, die Autos entlang der Straße abzustellen. Somit gab es auch keine weitere Parkregelung.

Bilder von der Situation sowie den Zeitpunkten der Unfälle werden inzwischen protokolliert.

Kommt darauf an, wer Träger der Straßenbaulast ist. Handelt es sich um eine Kreis-, Land- oder Bundesstraße oder um eine sonstige Straße?

Gruß
C.

Hallo,

der Rat der jeweiligen Kommune ist der Ansprechpartner dafür.
Dort kann man einen Bürgerantrag stellen, der dann im Rat (oder dem enstprechenden Ausschuß) behandelt wird.
Nach Rücksprache mit den einzelnen Behörden wird dann der Rat darüber entscheiden,
ob dort ein Halteverbot eingerichtet wird oder nicht.

off topic

Hallo,
wer fahren kann und auch Theoretiker, der weiss, dass man halb aus der Parkbucht rausfahren kann und dann mit dieser freien Achse ausserhalb der Parkbucht lenkend mehrfach hin und her die Richtung ziemlich stark aendern kann, sozusagen rechtwinklig zur Parkrichtung. Alternativ koennte man auch sehr breite Parkbuchten kennzeichnen, um IN DER Parkbucht zu lenken.
Gruss Helmut

… dazu sollte man vorher rückwärts eingeparkt haben … und viele Hausfrauenpanzer SUVs werden von … ach lassen wir das :wink:

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Es ist eine sonstige Straße. Also sie „gehört“ der Stadt. Sie liegt in Bayern.

Ich habe keinerlei Problem. Wir haben einen Garagen und einen Tiefgaragenstellplatz, aber unsere Besucher eben nicht. Die Parkplätze sind alte Parkplätze, also nicht die 2,50 Meter Breite. Da wird es schon schwer, wenn man sein Auto beim Ausparken und rangieren ein wenig quer lenkt.

Es gibt leider auch Autos mit einem extrem großen Wendekreis, ich sage nur einmal ein Fiat Punto. Hätte ich selbst nicht geglaubt, denn er kam nicht heraus. Als der LKW dann weg war, haben wir uns natürlich amüsiert und die Wendekreise der Autos in unserer Straße verglichen. Es gab kein anderes Auto, das einen vergleichbaren großen Wendekreis hatte. Da sind SUVs , ein Kleintransporter, sogar ein Jaguar mit Oldtimerkennzeichen war dabei.

Ich gebe zu, einige können mit ihren Autos nicht umgehen, aber da war der Fahrer nicht das Problem.

Das andere Problem ist auch die Breite der Straße, die noch übrig bleibt. Also das Feuerwehrauto käme aktuell nicht mehr durch. Ein Nachbar ist bei der Freiwilligen Feuerwehr und hat das ausgemessen.
Nur aktuell ist es einfach so, dass die LKWs da stehen dürfen. Es wäre auch vorher niemand auf die Idee gekommen, dass einmal LKWs unsere Straße als Parkplatz nutzen.

Es wäre übel, wenn über jedes Halteverbot der Gemeinde- oder Stadtrat entscheiden müßte. Das ist eine Sache der Stadtverwaltung - also des Straßenverkehrsamtes oder Amtes für Verkehrsmanagement oder wie auch immer das in der betreffenden Gemeinde heißt. Lediglich wenn es um die Veränderung des Charakters einer Straße oder eines Straßenzuges geht (also bspw. Einrichtung einer Anwohnerparkzone) wird eine politische Entscheidung erforderlich sein.

Hallo,

nun, wenn du einmal die Frage liest, geht es ja wohl um einen Straßenzug und nicht um einen einzelnenParkplatz :smile:

Solche Autos muessen oefter hin-und her-rangieren.
Wenn die Hinterachse noch nicht ganz aus der Parkluecke raus ist und die Vorderachse im Freien, kann man immer vor und zurueck und lenken, bis die Hinterachse immer noch (fast) an derselben Stelle ist aber die Vorderachse hat das Auto um 90 Grad gedreht, so etwa jedenfalls.
Schwierig wird es wenn ein Auto lang ist, nicht schwierig wenn es einen grossen Wendekreis bei kleiner Laenge / kurzem Radstand hat.
Die Breite der Parkplaetze ist auch ziemlich egal. Die Hinterache zwischen den benachbarten Autos schwenkt nur wenig, bleibt annaehernd an der selben Stelle, waehrend die Vorderachse mit jedem Rangieren im Freien schwenkt.
Zur verbleibenden Durchfahrtsbreite auf der Strasse findet man 3,05 Meter Mindestbreite. Wenn weniger uebrigbleibt, darf das Fahrzeug dort nicht stehen. 3,o5 aus 2,55 zulaessige Fahrzeugbreite plus 0,5 Meter Seitenabstand zum Durchfahren.
Gruss Helmut

Ok, dann verstehen wir unter Straßenzug verschiedene Dinge. Wie schon das Stichwort „Anwohnerparkzone“ andeutete, meinte ich ein größeres Areal, das aus mehreren Straßen besteht oder zumindest einen so großen Bereich einer Straße abdeckt, daß sich dafür die Einrichtung einer AnwohnerparkZONE lohnt. Ein Halteverbot für einen Straßenabschnitt (wie hier gemeint) fällt ganz sicher nicht in die Zuständigkeit des Gemeinderates, sondern - wie erwähnt - in die des Straßenverkehrsamtes (oder wie auch immer es in dieser Stadt genannt wird).

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Das ist schon einmal eine gute Voraussetzung. Polizei und Gemeinde stehen zwar Vorschlägen der Bürger aufgeschlossen gegenüber, aber kommen erst in Handlungsdruck, wenn die Mißstände einigermaßen objektiv dokumentiert sind.

Für den ruhenden Verkehr ist das Ordnungsamt zuständig (zumindest, wenn es Verstöße gibt und auch eine Behinderung anderer Teilnehmer bei ansonsten korrektem Verhalten ist ein Verstoß), für den fließenden Verkehr die Polizei und für die Verkehrsschilder in der Regel das Straßenverkehrsamt. Setzt ein Schreiben auf, in dem die Sachverhalte sachlich und strukturiert dargestellt werden. Schildert darin die Situation, die Vorkommnisse, die bestehenden/potentiellen Gefahren und Eure Lösungsvorschläge. Laßt möglichst viele Anwohner unterschreiben und schickt das ganze dann an Ordnungsamt und Straßenverkehrsamt und die Polizei (an die örtliche Polizeidienststelle bzw. den Bezirksbeamten, falls es so etwas bei Euch gibt. Sofern es irgendwann mal von der Polizei dokumentierte Unfälle gibt, ist der Verkehrsdienst der Polizei auch ein dankbarer Adressat.),

Gruß
C.