Wer ist zuständig: Privathaftpflicht oder Autoversicherung?

Fall A: Jemand schlägt beim Öffnen einer fremden Haustür gegen die offenstehende Heckklappe seines eigenen Autos.
Fall B: Jemand schlägt beim Öffnen seiner Autoheckklappe gegen die offenstehende Haustür.
Resultat:
In der Kunststoff-Haustürkante ist eine 3 mm lange Kerbe, vielleicht 1,5 mm tief. Der Hauseigentümer möchte den Schaden ersetzt haben, d.h. eine neue Haustür.
Welche Versicherung ist im Fall A) zuständig, die private Haftpflicht oder die Autohaftpflicht?
Ich stelle mir vor, die private Haftpflicht, denn die Haustür wurde bewegt, das Auto hingegen ruhte…
Danke für Kommentare,
Ciao Schwipp

Hallo wie soll das funktionieren ? Soll das Auto durch die Haustür in das Wohnzimmer transportiert werden .
viele Grüße noro

Seit wann öffnen Haustüren nach außen? Oder stand das Auto im Wohnzimmer?

Wünsche kann man haben, aber wegen einer streichholzkopfgroßen Macke gibt’s keine neue Plastetür.

Geboten werden 2 Konstellationen, gesucht ist die für einen Versicherungsbetrug günstigste Variante.

Gruß
Wolfgang

Fall B wäre eindeutig ein Kfz-Haftpflichtschaden. Das Öffnen von Autotüren,-klappen ist eine typische Autogefahr, also Kfz-Haftpflicht.

Fall A ist nicht so eindeutig noch dem Kfz zuzuordnen. Es steht dort mit geöffneter Klappe und man öffnet eine Haustür und die schlägt dann ans Auto dran.

Hier sehe ich die Privat-Haftpflicht am Zuge. Denn die typische Gefahr ging ja nun von der Tür aus, nicht mehr vom Auto.

MfG
duck313

Soll ich die Adresse der Haustür angeben?
Es handelte sich um eine Werkstatt, wo sofort der Fotoapparat mit Blitzlicht gezückt wurde, das gehört dort zum Handwerk, da ist Pingeligkeit angesagt. Ich meine. das ist höchstens eine Wertminderung…
Das Auto war halt zu dicht an der Tür geparkt, so dass die Heckklappe schon in der der Reichweite der nach außen öffnenden Haustür war.

Soll ich die Adresse der Haustür angeben?
Es handelte sich um eine Werkstatt, wo sofort der Fotoapparat mit Blitzlicht gezückt wurde, das gehört dort zum Handwerk, da ist Pingeligkeit angesagt. Ich meine, das rechtfertigt höchstens eine Wertminderung…oder Smartreparatur, d.h. mit dem Heißluftgebläse heiß machen und erweichtes Plastik so gut wie möglich zurückdrücken
Das Auto war halt zu dicht an der Tür geparkt, so dass die Heckklappe schon in der der Reichweite der nach außen öffnenden Haustür war.
Mit A) und B) wollte ich das Allgemeininteresse der Fragestellung betonen, A) hat sich abgespielt

Sicher.
Eine neue Tür wäre sicher abzulehnen (macht ja deine Versicherung für Dich- wenn Du eine hast). Es kommt der Zeitwert der Tür ins Spiel.