Hallo
Ich hoffe, meine Frage passt zur Kategorie, denn es handelt sich um die Nutzung eines Privatweges in einem Neubaugebiet. Dieser grenzt an den hinteren Teil eines Grundstückes und wurde seit 5 Jahren mitbenutzt. Dies hat sich aus der Zeit der Bebauungsphase so ergeben und ohne böse Absicht „eingeschlichen“. Die rechtliche Seite ist allerdings nun klargemacht worden und sicher auch unstrittig. Zum Weg gehören allerdings 3 Anlieger, von denen 2 in einem persönlichen Gespräch versicherten, weiterhin kein Problem damit zu haben, daß dieser Weg sporadisch genutzt wird. Wie es aber leider so ist, gibt es eine Partei, die dieses nun untersagen will, ohne auch nur einmal in den letzten Jahren darauf hinzuweisen, daß dies nicht gewünscht ist. Die Frage ist also, ob das Verbot der Benutzung eines Privatweges von allen Eigentümern ausgeprochen werden muss, oder ein Verbot eines Eigentümers ausreicht.
Danke für Antworten und viele Grüße,
Hallo,
falls kein Wegerecht schriftlich vereinbart wurde, bzw. notarlich beurkundet wurde, kann ein Eigentümer des Weges sicherlich die Nutzung untersagen, wenn das Grundstück auch anderweitig betreten werden kann.
Im Grunde dürften die Interessen eines Eigentümers bereits ausreichen, um die Nutzung zu untersagen.
Hallo,
Hallo
Ich hoffe, meine Frage passt zur Kategorie, denn es handelt
sich um die Nutzung eines Privatweges in einem Neubaugebiet.
Dieser grenzt an den hinteren Teil eines Grundstückes und
wurde seit 5 Jahren mitbenutzt.
Also handelt es sich hier bei diesem Grundstücksbesitzer schon um den 1. Anlieger !
Dies hat sich aus der Zeit der
Bebauungsphase so ergeben und ohne böse Absicht
„eingeschlichen“. Die rechtliche Seite ist allerdings nun
klargemacht worden und sicher auch unstrittig. Zum Weg gehören
allerdings 3 Anlieger, von denen 2 in einem persönlichen
Gespräch versicherten, weiterhin kein Problem damit zu haben,
daß dieser Weg sporadisch genutzt wird.
Also insgesamt 4 Anlieger, die vermutlich gleiche Rechte haben.
Wie es aber leider so
ist, gibt es eine Partei, die dieses nun untersagen will, ohne
auch nur einmal in den letzten Jahren darauf hinzuweisen, daß
dies nicht gewünscht ist.
Dies bedeutet also, dass dieser Anlieger einem anderen Anlieger verbieten will,
den Weg zu benutzen ?
Gruß Merger
Danke für die Antwort. Das wäre aber genau der Punkt: dürfte ausreichen oder reicht aus? Rechtlich ist die Sache wie gesagt eindeutig, da auch kein Wegerecht vereinbart ist. Aber außerhalb des Rechts gibt es ja (glücklicherweise) auch noch die zwischenmenschliche Absprache. Das Ganze soll nicht eskalieren, da mit der entsprechenden Partei keine solche Absprache mehr möglich sein dürfte. Man will sich aber jetzt im Nachhinein auch nicht nachsagen lassen, daß man sich jahrelang falsch verhalten hat, obwohl das Thema leider nie angesprochen wurde. Von uns aus nicht aus purer Unwissenheit (die nicht zählt, ist klar) und von der anderen Seite aus Gründen, die wir nicht kennen.
Hallo!
Nein, es ist schon so, dass nur 3 Anlieger sich diesen Privatweg teilen und er durch einen indirekten Anlieger in den letzten Jahren sporadisch mitbenutzt wurde, der allerdings auch einen eigenen Stichweg vorne zu seinem Grundstück hat. Da auch kein Wegerecht vorgesehen ist, ist die Sachlage, wie gesagt, (mittlerweile) eindeutig. Hier geht es jetzt darum die Lage zu entschärfen und die Möglichkeit zu erhalten, z.B. die Grundstückspflege/Hecke von diesem Privatweg aus weiterzuführen, ohne daß man bei jedem Betreten alle Parteien dazu befragen muss. Für zwei Eigentümer ist dies eben kein Problem.
Hier geht es jetzt darum die
Lage zu entschärfen und die Möglichkeit zu erhalten, z.B. die
Grundstückspflege/Hecke von diesem Privatweg aus
weiterzuführen, ohne daß man bei jedem Betreten alle Parteien
dazu befragen muss. Für zwei Eigentümer ist dies eben kein
Problem.
Ist doch ganz einfach:
Hecke nach drüben wachsen lassen, bis sich jemand beschwert und dann darauf verweisen, dass einer der drei Eigentümer einem das Betreten des Grundstücks zum Heckenschneiden ja verwehrt - und dann die drei das unter sich ausmachen lassen.
Gruß
s.
Hier geht es jetzt darum die
Lage zu entschärfen und die Möglichkeit zu erhalten, z.B. die
Grundstückspflege/Hecke von diesem Privatweg aus
weiterzuführen, ohne daß man bei jedem Betreten alle Parteien
dazu befragen muss:
da stellt sich mir automatisch die frage: warum genau steht die hecke so dicht an der grenze? darf sie das? und, falls sie das darf: da gibt es doch das: http://de.wikipedia.org/wiki/Hammerschlagsrecht
gilt das nicht auch bei euch?
Danke mit dem Hinweis. Davon hörte ich auch schon. Es handelt sich eben um ein Neubaugebiet, in dem die Grundstücke durch die Zuwege abgegrenzt sind. Vor dem Haus und hinter dem Haus laufen je ein Privatweg und da der Garten nach hinten raus ist, müsste man dann und wann da ran. Wie gesagt, bisher war das kein Thema und kein Problem. Es gibt übrigens keine Beschilderung und alle Wege des Gebietes sind offen. Wenn man sich also nicht zufällig mit dem Privatwegerecht auskennt, könnte man auch als Fußgänger eine „böse Überraschung“ erleben. Es ist eben ein deutsches Neubaugebiet