Wer kann jetzt die Nebenkosten absetzen?

Guten Tag in die Runde,
Es geht um folgendes: Wir haben unsere ETW notariell unseren beiden Kindern überschrieben und sind nun Wohungsberechtige. Die anfallenden Kosten wie Hausgeld etc. werden wir weiter aufkommen. Nun die Frage, wer kann die Nebenkosten absetzen ? Jedes der Kinder zu 50% ?

Hallo,

verstehe ich das richtig, dass Eure Kinder nun Eigentümer sind und zwar jeweils mit einem halben Miteigentumsanteil? Ich frage nur, weil die Formulierungen

und

rechtlich nicht ganz so eindeutig sind.

Dann wüsste ich noch gerne, was damit gemeint ist:

Geht es da um die Handwerkerleistungen und Haushaltsnahen Dienstleistungen, über die die Hausverwaltung einmal jährlich eine Bescheinigung ausstellt? Oder ist die Wohnung vermietet und es geht um die nicht umlegbaren Anteile der Betriebskosten?

Da bin ich jetzt nicht mehr so der Experte, aber für meine Begriffe muss hier eine gesonderte und einheitliche Feststellung durchgeführt werden, d.h. für die Immobilie wird so eine Art separate Steuererklärung abgegeben. das Finanzamt erstellt dann einen Bescheid, aus dem hervorgeht, welche positiven und negativen Einkünfte jeweils auf die beiden Eigentümer entfallen, die diese dann wiederum in ihren Steuererklärungen angeben müssen.

Nagel mich nicht auf Details fest; ich habe das nämlich schon so um die sechs Jahre nicht mehr gemacht, weil ich die Miteigentümerin kurzerhand geheiratet habe und wir seitdem eine gemeinsame Steuererklärung abgeben.

Am besten kontaktierst Du den Steuerberater, den ihr im Vorfeld zu dem Thema befragt habt - habt Ihr wahrscheinlich nicht, das ist mir klar. Daher habt Ihr ja jetzt den Salat. :- ) Aber eine so große Sache ist das nicht.

Gruß
C.

Hallo C.,
Vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Richtig, es geht um die Nebenkosten, die jährlich in Rechnung gestellt werden. Auch richtig, dass die Kinder jetzt Eigentümer sind.
De Begriff ‚Wohnberechtigte‘ nannte mir die Notarin auf meine Frage, " was ich denn jetzt bin, denn ich bin ja weder Mieter aber auch kein Eigentümer mehr’. (Ich oder wir betrifft immer meinen Mann und mich :slight_smile: )
Da in der nächsten Woche der obligatorische Termin beim Steuerberater ist, war mir eine vorab Einschätzung bzw. Erfahrungsinfo wichtig, denn der Steuerberater ist immer etwas wortkarg und gibt ungerne Tipps oder Auskunft. Die Überschreibung ist noch ganz frisch und die Problematik ist noch nicht akut, erst nächstes Jahr bei der Steuererklärung.
Auf den angedeuteten Salat würde ich dennoch gern verzichten :wink:
Gruß angielu

Hallo,

ah, das war mir nicht ganz klar. Das ändert den Sachverhalt ein bisschen, aber nicht grundsätzlich. Es bleibt dabei, dass Eure Kinder sich mit dem Thema gesonderte und einheitliche Feststellung befassen werden müssen.

Hinsichtlich der Nebenkosten (eigentlich Betriebskosten) ist zu unterscheiden zwischen den (auf den Mieter) umlegbaren und den nicht umlegbaren Kosten. Die nicht umlegbaren werden im Rahmend er einheitlichen und gesonderten Feststellung als Werbungskosten berücksichtigt.

Das ist aber ein ungünstiger Ansatz für einen Steuerberater. Beraten und „ungerne Tipps oder Auskunft“ geben schließen sich eigentlich aus. Aber gut: vielleicht kann er sich ja überwinden und doch etwas beisteuern.

Gruß
C.

Mal vorsichtig nachgefragt:
Wieso beharrst Du soooo auf dieser extra Steuererklärung?

Meines Wissens ist die nur erforderlich, wenn es mehrere Eigentümer gibt, die (Miet-)Einnahmen haben, aber keine gemeinsame ESt-Erklärung abgeben (wie hier: Geschwister).

Ich sehe weit und breit keine Mieteinnahmen.
Und selbst wenn die Eltern das Hausgeld (= die Nebenkosten) übernehmen, sind das bei den Kindern keine Einnahmen, sondern nur ein durchlaufender Posten, weil die Kinder als Eigentümer Schuldner des Hausgeldes (= Nebenkosten) sind.

Wo es keine Einnahmen gibt, gibt es auch keine Absetzmöglichkeiten für die Nebenkosten - außer den von Dir bereits erwähnten Handwerks- und haushaltsnahen Dienstleistungen. Diese kann derjenige in Ansatz bringen, der sie letztendlich bezahlt hat.

Gruß

Hallo C.,
Erneut Danke für deine Antwort.
Wenn der Steuerberater mir blöd kommt, dann werde ich mich umorientieren; schließlich ist er nicht der einzige.
Gruß angielu

Hallo Gudrun
Danke für deine Antwort.
Ich sehe schon; es kann u. U. kompliziert werden.

Werde wohl abwarten, was der Steuerberater sagt; so er sich überhaupt deutlich äußert :wink:

Gruß angielu

Beharren? Seltsame Vokabel. Die Feststellungserklärung gehört halt zum Spiel dazu.

Dann sehe ich auch weit und breit keine Möglichkeit, irgendwelche Dinge von der Steuer abzusetzen. Ohne Mieteinnahmen keine Werbungskosten - und dazu gehören nicht nur die nicht umlegbaren Kosten, sondern bspw. auch die Abschreibungen.

Nein, nicht als Vermieter für die vermietete Immobilie. Da sind es Werbungskosten. Aber eben nur dann, wenn man eine Miete vereinnahmt. Bei Verwandten mindestens 50% der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Such Dir ein anderes Wort aus. :wink:
Ich glaube, daß Du von einer vermieteten ET-Wohnung ausgehst.
Ich nicht! Ich denke, die Eltern haben ihre selbstgenutzte ET-Wohnung an ihre Kinder übertragen, sich ein Wohnrecht einräumen lassen und bewohnen diese Wohnung weiterhin.

Dafür spricht dieser Satz:

Sag’ ich doch!
Wohnberechtigte sind aber keine Mieter und zahlen demzufolge auch keine Miete.

@anon91635680
Geht es um eine an Dritte vermietete ET-Wohnung
oder wohnst Du und Dein Mann wie bisher in dieser Wohnung?
Klär mich bitte auf, es scheint hier ein großes Mißverständnis vorzuliegen.

Dann würde die Antwort auf die Ausgangsfrage

lauten: „niemand“.

„Wohnberechtigte“ ist ein schwieriger bzw. nicht eindeutiger Begriff, wie ich schon erwähnte. Aus dem lässt sich nicht mehr ableiten, außer dass die so bezeichnete Personengruppe da wohnen darf, wo sie gerade wohnt.

Nehmen wir lieber das Wort „Unklarheit“.

Hallo,

Wir bewohnen SELBER die Wohnung .

Gruß angielu

Hallo,

Heute war der Termin beim Steuerberater, von dem ich mir Antworten erhoffte, aber leider haben wir umsonst dort gewartet. Der gute Mann hatte leider einen Herzinfarkt und das Büro war dicht!

Gruß angielu

1 Like

Hallo,

danke für Rückmeldung.

Das war von vornherein meine Annahme und somit gibt es bei der Steuererklärung betreffend die Wohnungsnebenkosten nichts „abzusetzen“ - weder für Dich noch für die Kinder.

Gruß

Hallo Gudrun,

So war / ist auch meine stille Vermutung gewesen,

LG angielu

Hallo,

die Frage lässt sich abschließend erst beantworten, wenn wir wissen, ob Ihr Miete an Eure Kinder bezahlt und was genau mit Nebenkosten gemeint ist.

Wenn Ihr keine Miete bezahlt, kann niemand etwas absetzen.

Wenn Ihr Miete bezahlt, können Eure Kinder ggfs. die Instandhaltungsaufwendungen und die übrigen, nicht auf die Mieter umlegbaren Kosten als Werbungskosten absetzen. Ggfs. Deshalb, weil das wiederum von der Höhe der Miete abhängt.

Gruß
C.