Wer kann mir Auskunft geben ?

Ich war letzte Woche in China um Land und Leute kennen zu lernen.
Ich habe unter anderem auch „kennengelernt“.
Jetzt gilt meine Frage was für Vorausetzungen muß man haben
bzw. erfüllen und was muß man machen um um eine Chinesin
nach Deutschland einzuladen?

Knigge lesen
Guten Tag und auf Wiedersehen sagen…

Moin ElCapitano!
Die Antwort mit Hallo und Tschüß kannst du getrost in die Tonne treten. Und ich denke das der Kommentar hoffentlich nicht ernst gemeint war.
Zum Einladen brauchst du die Daten der Frau die du einladen möchtest. Das Formular heißt Einladungs- und Verpflichtungserklärung. Damit darf die eingeladene Frau dann bis zu 3 Monaten in Deutschland verweilen.
Du verpflichtest dich allerdings der Frau eine Wohnmöglichkeit zu bieten. Ebenso den Unterhalt. Und im Krankheitsfall kommst du für die Kosten auf. Klar, der Staat hält sich den Rücken frei.
Weiteres kannst du nachlesen unter:
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/…
Der ganze Vorgang kann sich lange hinziehen. Das weiß ich aus eigener Erfahrung.
Ich wünsche dir viel Erfolg.
Gruß
Martin

Ich würde das eher ins ‚recht‘ Forum schreiben
weil es sich um rein juristisches handelt, wie ich glaube

Hallo Martin,
alles „roger“!! Das ist die Auskunft die ich brauchte !!
Hoffe das alles so klappt wie ich es mir vorstelle !!
Danke für Deine Auskunft !
Gruß
Elcapitano

Hallo,

ich nehme an, dass das chinesische „Verfahren“ ähnlich oder identisch mit dem russischen ist.

Unser russischer Gast schickt uns immer eine gescannte Kopie vom Pass. Dann haben wir alle Daten incl. Passnummer ohne Fehler bei uns.

Damit und mit Deinen Einkunftsnachweisen der letzten drei Monate, incl. Nachweis, dass Du genug Wohnraum (z. B. Mietvertrag oder als Hausbesitzer Grundbuchauszug) hast zum für Dich zuständigen Ausländeramt. Die 25 Euro Gebühr und Deinen eigenen Ausweis nicht vergessen.

Dort prüfen die dann die Unterlagen um sicherzustellen, dass Du den Gast auch ernähren kannst und er ein Dach über dem Kopf hat.

Du gibst dann etwa den Zeitraum an, für den Du den Gast einlädst. Längste Möglichkeit ist normalerweise 90 Tage.

Man druck dann ein Formular aus auf dem Du Dich verpflichtest für alle Kosten (incl. Krankenkasse, Zwangsrückführung - falls sie nicht freiwillig zurückgeht usw.) aufkommst.

Um die Kosten im Notfall zu minimieren, hole ich danach beim ADAC eine Krankenversicherung - kostet etwa 30 Euro pro Monat - und auch noch eine private Haftpflichtversicherung (pro Monat ca. 5 Euro).

Dann musst Du die Verpflichtungserklärung, Krankenversicherung und evtl. noch ein Schreiben mit dem Du den Grund für die Einladung aufzeigst, auf sicheren Wegen nach China bringen.

Post ist dort (habe insgesamt mehr als ein Jahr in China gelebt) nur bedingt sicher. Wir schicken wichtige Sachen per UPS o. ä. - ist aber ziemlich teuer.

Sie geht mit den Unterlagen zur Deutschen Botschaft oder dem zuständigen Deutschen Konsulat und beantragt ein Visum. Das bekommt sie für längstens drei Monate. Evtl. kann sie dort einen Termin vorab vereinbaren.

Meist muss sie dabei nachweisen, dass sie rückkehrwillig ist. Das kann man u. U. mit einem Hin- und Rückflugticket machen. In Russland wird noch Nachweis über einen festen Arbeitsplatz und/oder Wohneigentum oder Familie (Kinder, Ehepartner) verlangt.

Das russische Visum bekommt der Gast nach zwei bis drei Tagen.

Ich habe z. Zt. eine Bekannte aus Russland hier. Ihr Visum wurde - ohne Begründung - erst mal abgelehnt. Mit Anrufen in der Botschaft und Faxen und einem Widerspruch unseres Gastes gegen die Ablehnung, bekam sie dann doch noch ein Visum. War Stress pur und inzwischen war das (nicht umbuchbar gebuchte) Ticket nicht mehr gültig. Wir mussten ein neues Ticket kaufen und bekamen vom alten nur die Steuer ersetzt.

Gruß
Ingrid

Irgendwie kann ich Deine Frage nicht ernst nehmen:

Ich war letzte Woche in China um Land und Leute kennen zu
lernen.

innerhalb von einer Woche???

Ich habe unter anderem auch „kennengelernt“.

Da fehlt ein Satzteil. Die bedeutung der Anführungszeichen verstehe ich nicht.

Jetzt gilt meine Frage was für Vorausetzungen muß man haben
bzw. erfüllen und was muß man machen um um eine Chinesin
nach Deutschland einzuladen?

Eine Woche China, und dann gleich jemanden einladen ???

Guck mal hier:

[http://www.peking.diplo.de/Vertretung/peking/de/01__…](http://www.peking.diplo.de/Vertretung/peking/de/01 Willkommen/Visabestimmungen/ visa fuer deutschland__seite.html)

Wenn sie keinen (vernuenftigen) Job in China hat und auch keine eigene Wohnung (also Eigentum, nicht gemietet) ist es aber eher unwahrscheinlich da sie somit ihre „Rueckkehrwilligkeit“ nicht plausibel beweisen kann. Es gibt ein Kurzinterview und die Leute auf dem Konsulat/Botschaft wollen GANZ genau wissen was sie in Deutschland will. Und eine Antwort wie „Ich habe da jemanden kennengelernt der eine Woche hier war“ ist gleich schon ein Ausschlusskriterium. Da nehmen es die Deutschen EXTREM genau. Die Seite der Botschaft ist auch auf Chinesisch, da kann sie mal blaettern. Auf jeden Fall musst Du eine Verpflichtungserklaerung abgeben und sie muss eine KV haben die von der Botschaft anerkannt wird. Das steht aber auch alles auf der Website.