Wer kann mir bitte helfen

Ich bekomme seit 16 jahren erwerbsunfähigkeitsrente.ich mache aber nebenbei noch musik.nun hat mir mein neuer"chef"ab nächstes jahr einen „job“ angeboten nun ist meine frage,wieviel darf ich dazuverdienen?darf ich überhaupt dazuverdienen?ich möchte die rente nicht verlieren.ich muß alle zwei jahre dem rententräger eine selbstauskunft erteilen und die schreiben dann meinen doc an.könnte mir bitte jemand eine auskunft geben?ich wäre sehr dankbar.lg,petra

Hallo Petra,

ich will Dir ja nicht zu nahe treten, aber kann es sein, dass Du gar nicht erwerbsunfähig bist?

Wenn Du ernsthaft überlegst, den „job“ anzunehmen, können jedenfalls die körperlichen Beeinträchtigungen nicht sooooooooooo groß sein.

Du hast dann also die Wahl, weiterhin Geld vom Staat „für nix“ zu beziehen oder aber dafür zu arbeiten.

Und im Forum fragst Du nun nach einer Lösung, wie Du BEIDES umsetzen kannst. Finde ich dreist. Und ich würde Dir - und mir als Beitragszahler - wünschen, dass der Rentenvers-Träger Dir möglichst schnell auf die Schliche kommt.

Grüße, M

ich will Dir ja nicht zu nahe treten, aber kann es sein, dass
Du gar nicht erwerbsunfähig bist?

Wenn Du ernsthaft überlegst, den „job“ anzunehmen, können
jedenfalls die körperlichen Beeinträchtigungen nicht
sooooooooooo groß sein.

Du hast dann also die Wahl, weiterhin Geld vom Staat „für nix“
zu beziehen oder aber dafür zu arbeiten.

Und im Forum fragst Du nun nach einer Lösung, wie Du BEIDES
umsetzen kannst. Finde ich dreist. Und ich würde Dir - und mir
als Beitragszahler - wünschen, dass der Rentenvers-Träger Dir
möglichst schnell auf die Schliche kommt.

Hallo Masch,

ich schließe mich deiner Meinung bedingungslos an.

Ich kenne auch jemanden, die seit 10 Jahren eine Pension (war Beamtin) wegen angeblicher Erwerbsunfähigkeit erhält. Dabei ist sie putzmunter und ich verstehe nicht, warum nicht in regelmässigen Abständen überprüft wird, ob die Erwerbsunfähigkeit weiterhin gegeben ist.

Geht alles auf Kosten der Steuerzahlung und das finde ich nicht in Ordnung.

Gruß WalliB.

Hallo!

Ich finde es, wie meine Vorredner nicht gerecht, wenn man Geld kassiert für etwas was man nicht beziehen dürfte!

Allerdings, wird hier „nur“ von Nebeneinkünften durch Musik gesprochen und auch bei dem „Job“ wird nichts davon gesagt, das dieser eine 40 Stunden Woche hat!

Klar darf man sich etwas dazu verdienen, wenn die Rente zudem so gering ist, das man ohne Nebenverdienst nicht über die Runden kommt, wäre es bescheuert einen Menschen nicht ein paar Euros dazu verdienen zu lassen, so dass hier nicht auch noch der Staat greifen muss und noch mehr Gelder weggehen!

Nähere Infos zu dem was Du dazu verdienen darfst, solltest Du aber dei der Rentenversicherung erfagen, das sind die Spezialisten, aber so wei ich weiss sind das derzeit 350 Euro Brutto!
Aber da auch individuelle Faktoren eine Rolle spielen (Renteneintritt usw.) gehe zum Fachmann!

MfG

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1 Like

Hallo,

ja, da

Allerdings, wird hier „nur“ von Nebeneinkünften durch Musik
gesprochen und auch bei dem „Job“ wird nichts davon gesagt,
das dieser eine 40 Stunden Woche hat!

stimme ich Dir zu, daher auch meine „vorsichtige“ Einleitung.

Aber ich habe es mehrfach gelesen und so verstanden, dass ein Einstieg in diesen Job eben mit der Erwerbsunfähigkeit kollidieren würde/könnte… und das ist ja auch der Auslöser für die Anfrage.

Möglicherweise folgen ja noch Einzelheiten, also abw.

Grüße, M

Hallo!

Nähere Infos zu dem was Du dazu verdienen darfst, solltest Du
aber die der Rentenversicherung erfragen, das sind die
Spezialisten, aber so weit ich weiß sind das derzeit 350 Euro
Brutto!
Aber da auch individuelle Faktoren eine Rolle spielen
(Renteneintritt usw.) gehe zum Fachmann!

Bzgl. der „Ursprungsanfrage“ würde ich mal wieder sagen … falsches Brett! Es geht ja nicht um „Behinderungen“, sondern um Versicherungsfragen, also wäre das im Brett „Versicherungen“ besser aufgehoben. Egal. :wink:

Der Hinzuverdienst zu einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit beträgt 350,- Euro, das ist richtig. Wird dieser Betrag überschritten, so wird - wenn denn Erwerbsunfähigkeit weiter vorliegt - die Rente wegen Berufsunfähigkeit in der vom Hinzuverdienst abhängigen Höhe als Voll- oder Teilrente geleistet (§ 313 SGB VI). Und diese Hinzuverdienstgrenzen sind individuell.

Übrigens ist man seinerzeit davon ausgegangen, dass Erwerbsunfähigkeit dann vorliegt, wenn man nur noch weniger als zwei Stunden pro Tag erwerbstätig sein kann. Es muss also nicht - wie soll ich sagen - „komplette“ Erwerbsunfähigkeit vorliegen.

Zur Debatte hinsichtlich des weiteren Vorliegens von Erwerbsunfähigkeit:

Der Gesetzgeber hat diesbzgl. reagiert und festgelegt, dass Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit grundsätzlich nur noch auf Zeit geleistet werden dürfen. D.h. grundsätzlich alle drei Jahre wird das weitere Vorliegen der Erwerbsminderung ärztlich geprüft. Nach insgesamt 9 Jahren des Bezuges, also nach zweimaliger Verlängerung geht man dann aber von einem Dauerzustand aus.

Dies gab es nach altem Recht so nicht, sondern da wurde die Rente direkt auf Dauer gewährt, wenn der Vertrauensärztliche Dienst einen Dauerzustand bescheinigt hat.

Eine Überprüfung erfolgt - im Fall einer Dauerrente - aus medizinischer Sicht nicht, lediglich werden die Rentenbezieher je nach Alter alle ein bis drei Jahre angeschrieben, ob sich etwas verändert hat. Und hierbei sollte dann auch angegeben werden, wenn eine Besserung oder Gewöhnung an den Gesundheitszustand eingetreten ist … was aber kaum jemand macht; dies allerdings auch, weil sie sich wirklich nicht besser fühlen.

Eine jährliche oder zweijährliche medizinische Überprüfung ist teilweise nur schwer zu realisieren, insbesondere bei der großen Anzahl an Beziehern sog. medizinischer Renten. Das wäre mit einem Verwaltungs- und Untersuchungsaufwand verbunden … Aber vielleicht sollte man das mal wirklich überlegen, ggf. eben mit zusätzlichem Personal. Aber wer soll das bezahlen???

Ich stimme mit den hier vertretenen Meinungen dahingehend überein, dass derjenige, der „sich besser fühlt“ und sich auch in der Lage sieht - oder soll ich lieber sagen, die Möglichkeit hat! -, einen mehrstündigen oder gar Vollzeit-Job zu verrichten, dies machen solle. Dann eben mit der Konsequenz, dass er die höchste Rente eben nicht mehr bekommt, sondern eine niedrigere Rente, z.B. Rente wegen Berufsunfähigkeit, oder eben keine Rente mehr. Bei Personen, die keinen Job bekommen können, kann ich das „Verschweigen“ sogar verstehen, weil sie dann in Hartz IV rutschen würden.

Gruß,
Robert

Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung beantwortet die Deutsche Rentenversicherung im Forum unter http://www.ihre-vorsorge.de/Expertenforum.html

Die Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe können Sie über http://www.ihre-vorsorge.de/Beratungsstellen.html durch Eingabe der Postleitzahl des Wohnortes ermitteln.

Der rentenunschädliche Hinzuverdienst beträgt 350,- EUR mtl. und 355,- EUR ab 01.01.2008.
Überschreitung bis zum Doppelten (700,- EUR) ist in zwei beliebigen Kalendermonaten im Kalenderjahr möglich (Weihnachts-, oder Urlaubsgeld, Mehrarbeit).

Hallo Petra,
ich kann Dir inhaltlich leider nicht helfen…vielleicht aber auf andere Weise „beistehen“. Beim Lesen mancher Antworten erinnerte ich mich nämlich an ein Schild, dass ich bei einem Behindertenparkplatz in Belgien sah. In drei Sprachen war dort zu lesen: "Klar kannst Du meinen Parkplatz haben - sofern Du auch meine Behinderung nimmst!
Du wirst sicher nicht ohne trifftigen Grund Erwerbsunfähigkeitsrente
bekommen. So denke ich, dass jeder Gesunde sich gut überlegen sollte, ob er/sie Dich angreift. Ich jedenfalls wünsche Dir viel Glück!

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Hallo , ihr lieben bin auf die schnelle eure Berichte durchgeflogen und weiß jetzt nicht ob es hass ,neid , vorurteile oder einfach nur dummheit ist.Ihr hört was von Rente und Nebenverdienst und glaubt alles bekommt man einfach so geschenkt!!! wenn schon mal eine Behinderung vorliegt ist man doch sowiso abgeschoben,um ein par € vom Staat zu kriegen mußt du schon den Kopf unterm Arm haben .Da fragt auch keiner,wie lange ist denn schon einbezahlt worden ??? kÖNNTE NOCH VIEL MEHR SCHREIBEN …bitte erst über viele sachen nachdenken bevor man andere verletzt!!
Re^4: Die VDK kann dir weiterhelfen ,die gibt es bestimmt auch in deiner nähe. Gruß Monique

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