Wer kann mir einen höheren Freibetrag bei einem P-Konto bescheinigen?

Hallo liebe Community, ich zahle seit einiger Zeit alte Verbindlichkeiten zuverlässig und regelmäßig ab. Im Juni nächsten Jahres bin ich mit allem fertig. Mein Berater von der Bank meinte jetzt zu mir, dass es präventiv sinnvoll wäre mein Konto in ein P-Konto umzuwandeln, was ich auch gemacht habe. Ich habe eine Partnerin und eine gemeinsame Tochter, bin aber nicht verheiratet. Jetzt möchte ich gerne den Freibetrag erhöhen lassen, weil ich ja unterhaltspflichtig bin. Mein Berater meinte, dass das bei uns die Diakonie machen würde, allerdings wissen die von nix. Hat jemand eine Idee, welche Stelle mir den höheren Freibetrag bescheinigen könnte ?

Servus,

die Aufgaben der Vollstreckungsgerichte liegen bei den Amtsgerichten. Bei dem für Deine Wohnadresse zuständigen Amtsgericht gibt es einen Rechtspfleger, der hier vielleicht auch unabhängig von einer konkreten Vollstreckungssache etwas für Dich tun kann.

Schöne Grüße

MM

Das Gericht meinte, dass Sie da nichts unternehmen könnten…

Kommt darauf an, wer dort wie angesprochen wurde und welches Anliegen vorgetragen wurde.

Mit vagen Wortwolken ist da nichts anzufangen.

Schöne Grüße

MM

  • übrigens:

hat kein Kundenbetreuer bei keiner Bank gesagt.

Wenn er zum Beispiel meinte „eine Bestätigung der Schuldnerberatungsstelle der Diakonie über die Anzahl der Personen, von deren Unterhaltsberechtigung sich der Sachbearbeiter der Diakonie überzeugt hat, und über den sich daraus ergebenden pfändungsfreien Betrag, würde ihm genügen“, dann muss man dem, was er konkret und im Einzelnen sagt, eben Punkt für Punkt folgen.

Schöne Grüße

MM