Wer kann Vereinsvorstand werden?

Hallo zusammen,
ich bin Mitglied in einem Verein. Der Verein hat auch diverse hauptamtliche Angestellte. Dieser Verein ist aber auch einer von 3 Gesellschaftern einer Firma. Bei dieser Firma bin ich hauptamtlich angestellt. Einmal fikitiv angenommen ich möchte in den Vorstand dieses Vereines und in der Satzung steht folgendes: „Das passive Wahlrecht von
Mitgliedern, die gleichzeitig beim Verein als hauptamtliche Kräfte oder Teilzeitkräfte einen
Arbeitsvertrag haben, ruht für die Dauer ihrer Tätigkeit.“
–> Wäre es mir nun theoritisch möglich als Angesellter dieser GmbH mich in den Vorstand wählen zu lassen oder nicht?
Und falls ja, was bedeutet das für mein Arbeitsverhältnis bei der Gmbh?
Danke

Deinen Arbeitsvertrag hast du mit dem Unternehmen, nicht dem Verein. Oder irre ich mich? Insofern dürftest du wählen. Ob du auch in den Vorstand darfst, davon steht dort nichts. Das ist aber nur meine Interpretation, ich bin kein Experte.

Wenn du wirklich daran interessiert bist, dann lass doch mal einen Anwalt draufschauen.

Deinen Arbeitsvertrag hast du mit dem Unternehmen, nicht dem
Verein. Oder irre ich mich? Insofern dürftest du wählen.

Wählen darf er auf jeden Fall, selbst wenn er beim Verein angestellt ist, denn die zitierte Passage schränkt nur das passive Wahlrecht ein.

http://www.wahlrecht.de/lexikon/aktives-passives-wah…

Ob du auch in den Vorstand darfst, davon steht dort nichts.

Da steht: Er darf nicht in den Vorstand, wenn er beim Verein angestellt ist.

M.