ich bekam einen Schlaganfall 2001, dadurch bin ich rechtsseitig gelähmt.Ich bin selbstständig und habe mein Büro jetzt zu Hause, allerding 1. Treppe hoch. Ich bräuchte eine Toilette fuer oben. Bei der Krankenkasse gibt es keine Unterstuetzung, weil ich keine Plegestufe habe, weil ich ja noch Arbeite. Auch fuer spaeter, wenn ich Rentner bin, haette ich gerne eine Toilette beim Schlafzimmer. An wen kann ich mich wenden.
Hallo aywiwinter,
da fällt mir auch nichts ein. Bist du in der gesetzlichen Rentenversicherung? Vielleicht dort.
Ansonsten wirst du das aus eigenen Mitteln bestreiten müssen. Wenn du das nicht kannst, frag mal beim Sozialamt. Ich glaube, dass die andere Berechnungsgrundlagen für solche Leistungen haben…
Liebe Grüße.
ich bekam einen Schlaganfall 2001
hallo aywiwinter, wenn die KK nicht Hilft solltest du mal deinen GdB feststellen lassen , beim Sozialamt nachfragen und bei der RV auch hierdrauf kannst mal einen Blick wefen ,es gibt ja auch andere als Staatliche Hilfen
Hallo Gretel,
danke, ich werds mal bei der Rentenversicherung versuchen.
Liebe Grüsse zurück.
Hallo Opa 001,
beim Handicap werde ich mal reinschauen.
Vielen Dank !
Hallo,
als erstes würde ich die Pflegestufe 0 beantragen, ja richtig die 0. Wenn diese dann bestätigt wurde, können sie versuchen an verschiedenen sozialen Einrichtungen wie z.B. Sozialamt, Stadt-, Kreisverwaltung oder auch Integrationsamt für ihren Bereich Unterstützung für die Einrichtung eines Bades zu bekommen. Es gibt also wesentlich mehr Einrichtungen, welche Unterstützungs-leistungen erbringen müssen als man glaubt. Für erste Infos ist der beste Ansprechpartner das Integrations-amt. Am Besten dort mal versuchen, wenn keine Hilfe erfolgt, bin ich gerne bereit noch mal für sie zu prüfen wo es Unterstützung geben kann.
Gruß ihr wer weiss was Helfer
Hallo Herr Lenz,
beim Integrationsamt melde ich mich morgen, gute Idee, vielen Dank. mfg aywiwinter
Hallo,
also für’s Erste wäre es einmal wichtig zu wisssen, ob Sie behindert im Sinne des Versorgungsausgleiches (SGB) sind. Heißt ist ihre Behinderung amtlich dokumentiert und haben Sie einen Behindertenausweis.
In diesem Fall ist natürlich die KKH für Sie zuständig aber auch gegenüber der RV haben nach dem SGB Ansprüche.
Haben oder hatten Sie denn keine private Versicherungen
Auch denen gegenüber hätten Sie dann Ansprüche, die Sie natürlich auch erst einmal anmelden müßten.
Ich hoffe ich konnte Ihnen ein klein wenig helfen.
Mit freundlichen Grüßen,
Fred.
Hallo!
Ich bin selber vollständig gelähmt und arbeite mit Hilfe von meinen eigenen Assistenten , die ich von einer Genossenschaft beziehe, weiter mit verbaler Anleitung in meiner kleinen Werkstatt zuhause.Ich bin Elektroniker für Unterhaltungselektronik. So komme ich ums Pflegeheim herum, bleibe autonom,und kann 24Stunden am Tag einen eigenden Assistenten für absolut ALLES (Pflege, Behörde etc…) nutzen.Die Assistenten sind immer die gleichen, also kein Pflegedienst. Bei allen anderen Dingen hat mir der Verein „Autonom Leben“ in Hamburg sehr geholfen, die beraten telefonisch und persönlich und kostenlos. Die Telnr. 040-43290-148/149!!! Ich denke die können Dir weiterhelfen! Alles Gute!
Frankstooni