Wer kennt sich aus mit lohnpfändung

Hallo
Ich habe da eine unangenehme Frage.
Bei mir sind 2 lohnpfändungen am laufen. Ich bin verheiratet und habe 2 Kinder.
Nun habe ich gestern meinen lohnzettel erhalten und da habe ich gesehen das ich im März 1565 Euro netto verdient habe. Von diesen Betrag sind mir 340 Euro abgezogen worden und an die Gläubiger gezahlt worden. Sodass ich diesen Monat nur 1225 Euro überwiesen bekommen habe.

Kann das sein das sich der Arbeitgeber nicht an die freigrenze gehalten hat.

Danke für antworten

Hallo Hans,

so wie es ausschaut, hat dein AG die unterhaltsberechtigten Personen nicht mit eingerechnet.
Seit wann laufen denn die Pfändungen?
Sind denn die 1565 € normales Arbeitsentgelt oder sind da noch Sonderzahlungen z.B. Urlaubsgeld enthalten?

Data

Hallo
Also die eine Pfändung läuft seit Februar wobei mir bis jetzt noch nichts vom Lohn abgezogen worden ist. Ausser dieses Monat und bei der zweiten Pfändung habe ich erst durch den lohnzettel Kenntnis davon.

Sonderzahlungen erhalte ich keine ausser das in den Nettolohn 5 % Nachtschichtzulagen drin sind

Ok, du liegst mit drei unterhaltspflichtigen Personen (Ich gehe davon aus, dass deine Frau nicht mehr oder gleich viel verdient) unter der Pfändungsfreigrenze. Selbst wenn deine Frau nicht als unterhaltsberechtigte Person gilt, ist dein Einkommen so niedrig, dass nichts gepfändet werden darf. Die Pfändungen müssen auch hintereinander bedient werden und nicht zeitgleich.
Ich kann dir nur raten, deinen AG morgen Früh direkt darauf anzusprechen., vor allem da es ja im Februar korrekt abgerechnet wurde. Dass jetzt eine zweite Pfändung dazu gekommen ist, hat damit nichts zu tun.

Data

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Danke für die Antwort
Welche möglichkeit habe ich um an die 340 Euro zukommen oder sind die jetzt weg

Nein! Ich muss ein bisschen ausholen, ok?

Die Lohnpfändung wird über einen sg. Pfändungs- und Überweisungsbeschluss abgewickelt. Bestandteil dieses Beschlusses ist auch eine Drittschuldnererklärung. Darin steht sinngemäß, dass der Arbeitgeber sich darum kümmern muss, dass die Gläubiger ihr Geld bekommen. Dadurch hat der Arbeitgeber auch eine große Verantwortung dir gegenüber. Er muss die Pfändungsfreigrenze ermitteln, die pfändbaren Lohnbestandteile ermitteln und das Geld an den Gläubiger überweisen. Unterläuft ihm hierbei ein Fehler, ist er voll haftbar, egal ob er zuviel (wie bei dir) oder zuwenig (das gibts auch) an den Gläubiger überweist.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch, kurz BGB, gibt es einen Paragraphen, der genau das regelt, was dir passiert ist, § 280 BGB. Darin steht sinngemäß, dass dein AG dir das Geld zurückzahlen muss, was er dir fälschlicherweise abgezogen hat.
Also, morgen den Arbeitgeber ansprechen und das Geld zurückfordern. Der AG kann dann versuchen, das Geld von dem Gläubiger zurückzuholen, was erfahrungsgemäß sehr schwierig ist, aber das sollte dich auch nicht interessieren.

Data

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So wie ich meinen Arbeitgeber kenne werden die nichts an mir auszahlen auch wenn sie einen Fehler gemacht haben.

Das tut mir leid. Solche AG kenne ich leider zur Genüge. Ich gehe davon aus, dass ihr keinen Betriebsrat habt. Das wäre dann vielleicht noch eine Anlaufstelle.
Ich kann dir nur einen ganz profanen Rat geben. Bezahlen tut er dich ja auch nicht gerade fürstlich, 11,50 €? Und so, wie du das schreibst, gab es schon öfters Theater. Suche dir einen neuen AG. Ich weiß, das ist so einfach hingeschrieben, aber er wird sich ja nicht bessern, oder?

Im Übrigen darf er dich nicht wegen der Lohnpfändung kündigen, falls er auf komische Gedanken kommen sollte.

Data

Ich bekomme 9,20 in der Stunde und mache im Monat so ca 240 Stunden a 12 Stunden schicht

Servus,

versuch doch mal rauszukriegen, wo der Fehler denn eigentlich liegt.

Woher weiß denn der Arbeitgeber, wie viele unterhaltsberechtigte Personen da sind? Hat er vielleicht danach gefragt und Du fandest das nicht so wichtig?

Der erste Schritt ist nicht, alles und vor allem den Arbeitgeber plöd zu finden, sondern den Sachverhalt aufzuklären. Und dafür muss man halt in Gottes Namen reden mit die Leut.

Und anstatt beim Personalbüro reinzuwalzen und großes Remmidemmi zu machen, besteht auch die Möglichkeit zu fragen, warum denn die unterhaltsberechtigten Personen nicht mehr berücksichtigt worden sind: Wer gefragt wird, ist immer und grundsätzlich im Gespräch aufgeschlossener als jemand, der mit irgendeiner Feststellung konfrontiert wird. Jeder Staubsaugerverkäufer weiß das - und fragt.

Hinweis: Ganz wichtig ist, eine unregelmäßige März-Abrechnung zu beanstanden, bevor die April-Abrechnung eingegeben und gefahren wird, also spätestens morgen Montag 18.04. - ‚Wiederholung März‘ vor ‚Abrechnung April‘ ist ein kleiner Bruchteil des Aufwandes, der für ‚Korrektur für zurückliegende Zeiträume‘ notwendig ist. Und das geht den Leuten in der Lohnabrechnung gar nicht anders als Dir selber: Was man mit wenig Arbeit in Ordnung bringen kann, bringt man viel lieber und flotter in Ordnung, als was einen Heidenaufstand erforder.

Schöne Grüße

MM

Also zwecks unterhaltspflichtigen Personen hat er nicht gefragt. Das lohnbüro weiß aber das ich verheiratet bin (Steuerklasse 3) und auch 2 Kinder habe.

Hallo Aprilfisch,

den Gedanken hatte ich auch schon, dass der AG das nicht weiß, aber dann wäre die Februarabrechnung auch nicht richtig gewesen. Wenn Hans verheiratet, hat er entweder Klasse 3 oder 4 und die Kinder stehen ja in beiden Fällen bei ihm auf der Karte.
Aber ich gebe dir natürlich Recht, nicht mit Zeter und Mordrio ins Büro stapfen, sondern erst mal nachfragen.
Wenn der AG dann auf stur schaltet, habe ich, glaube ich den passenden Paragraphen geliefert, auf den sich Hans beziehen kann.

Data

Hallo MD,

grade die richtige Februarabrechnung hat mich auf die Idee gebracht, der Arbeitgeber könnte den Arbeitnemer explizit gebeten haben, ihm die Zahl der Personen mitzuteilen (und ggf. nachzuweisen), die ihm gegenüber unterhaltsberechtigt sind. Die Lohnsteuerabzugsmerkmale (ekliches Wort, find ich) sind dafür ja nur Indizien, und gegenüber den Gläubigern möchte der AG wohl schon etwas Handfesteres in der Hand haben.

Ich täte da jedenfalls nichts nur auf der Grundlage von Lohnsteuerklasse und Kinderfreibeträgen machen, sondern wollte schon genauer vom Arbeitnehmer wissen, was Sache ist. Schließlich gibt es in diesem Zusammenhang kein ‚Versehen‘, sondern der Arbeitgeber muss im Zweifelsfall den bereits zu viel an den Arbeitnehmer ausbezahlten Lohn noch ein zweites Mal an den Gläubiger zahlen, wenn er von einem zu hohen pfändungsfreien Betrag ausgegangen ist.

Schöne Grüße

MM

Woher weißt Du denn, dass das Lohnbüro das weiß?

Noch ein weiteres und letztes Mal, bevor ich hier draußen bin:

Reden mit dieLeut !!einself!!!

hilft.

Schöne Grüße

MM

Ich habe dort eine Personalakte wo das alles drin steht. Ich rufe morgen früh dort an und frage nach weil die Firma ist 140 km entfernt

Das ist hübsch von Dir!

Schöne Grüße

MM

Hallo nachdem ich heute mit den lohnbüro mehrmals telefoniert habe, wurde mir gesagt das sie die 2 Kinder nicht berücksichtigt haben. Diese werden aber ab nächsten Monat berücksichtigt. Ich habe das lohnbüro darauf hingewiesen das sie den Lohn für März nochmal nachrechnen sollen und die Kinder mit einzuberechnen sind. Es kam nur als Antwort das sie das nicht machen werden und das Geld nunmal weg jetzt ist und fertig.

Servus,

ganz schön dürftig, wie die sich aus der Affäre ziehen. Warum ist klar: Das Geld ist bereits beim Gläubiger und müsste jetzt an Dich ein zweites Mal ausbezahlt werden. Versuch mal mit § 280 BGB zu wedeln, wie von MrsData empfohlen.

Schöne Grüße

MM

Hallo Hans,

deine Frau wurde auch nicht berücksichtigt! Die Pfändung wurde so verarbeitet, als ob du alleinstehend wärst.

Nocheinmal, du hast volles Anrecht auf die Summe. Habt ihr denn einen Betriebsrat? Ich glaube, das hattest du noch garnicht gesagt.

Vielleicht druckst du dir den Paragraphen aus und nimmst ihn morgen mit auf Arbeit. Darauf kannst du dich beziehen.

Wenn sich das Lohnbüro immer noch querstellt, kannst du versuchen, über den Vorgesetzten etwas zu erreichen.

Frage an Aprilfisch: Gehört diese Situation in die Gerichtsbarkeit des Sozialgerichtes oder ist das eindeutig Arbeitsgericht oder Amtsgericht.
@Hans, mein Hintergedanke ist, dass ein Prozess vor dem Sozialgericht nichts kosten würde.

Halt die Ohren steif!

Data

Hallo wir haben keinen Betriebsrat und der große Chef stellt sich auch quer. Ich habe nur noch gesagt dann sollen sie sich mit den Gläubiger in Verbindung setzen und versuchen zu erklären das ihnen ein Fehler bei der Berechnung passiert ist. Das wollen sie auch nicht. Ich habe nur heute vom Gläubiger erfahren das der Betrieb bei der drittschuldnererklärung angeben hat das ich unterhaltspflichtige Personen habe und zwar 2 Kinder. Den Gläubiger hat es schon gewundert das diesen Monat Geld an ihn überwiesen wurde und ist davon ausgegangen das ich über den Pfändungsgrenze drüber hinaus war.