Servus,
versuch doch mal rauszukriegen, wo der Fehler denn eigentlich liegt.
Woher weiß denn der Arbeitgeber, wie viele unterhaltsberechtigte Personen da sind? Hat er vielleicht danach gefragt und Du fandest das nicht so wichtig?
Der erste Schritt ist nicht, alles und vor allem den Arbeitgeber plöd zu finden, sondern den Sachverhalt aufzuklären. Und dafür muss man halt in Gottes Namen reden mit die Leut.
Und anstatt beim Personalbüro reinzuwalzen und großes Remmidemmi zu machen, besteht auch die Möglichkeit zu fragen, warum denn die unterhaltsberechtigten Personen nicht mehr berücksichtigt worden sind: Wer gefragt wird, ist immer und grundsätzlich im Gespräch aufgeschlossener als jemand, der mit irgendeiner Feststellung konfrontiert wird. Jeder Staubsaugerverkäufer weiß das - und fragt.
Hinweis: Ganz wichtig ist, eine unregelmäßige März-Abrechnung zu beanstanden, bevor die April-Abrechnung eingegeben und gefahren wird, also spätestens morgen Montag 18.04. - ‚Wiederholung März‘ vor ‚Abrechnung April‘ ist ein kleiner Bruchteil des Aufwandes, der für ‚Korrektur für zurückliegende Zeiträume‘ notwendig ist. Und das geht den Leuten in der Lohnabrechnung gar nicht anders als Dir selber: Was man mit wenig Arbeit in Ordnung bringen kann, bringt man viel lieber und flotter in Ordnung, als was einen Heidenaufstand erforder.
Schöne Grüße
MM