Guten Morgen, ich hätte eine Frage zum Thema Arbeitszeit. Ich arbeite in einem städtischen Kindergarten. Meine Einrichtung schließt täglich um 16:30 Uhr. Wenn nötig, können Eltern aus beruflichen Gründen einen Mehrbedarf bis 18 Uhr anmelden. Diese Meldung muss mind. eine Woche im Vorfeld geschehen. Dieser Bedarf wird anschließend in unserem Dienstplan vermerkt. Jetzt kommt es immer wieder vor, dass Eltern uns ständig erst am Morgen mitteilen, dass ihr Kind länger bleiben muss. Gestern hatte ich die Situation, dass ich eigentlich laut Dienstplan 16:30 Uhr Dienstschluss gehabt hätte und mir am Morgen meine Chefin mitteilte, dass ein Kind erst 17 Uhr abgeholt werden würde. Am Ende kamen die Eltern 17:30 Uhr. Meine Chefin meint, dass wir uns bei Spätdiensten generell bis 18 Uhr einstellen müssen, auch wenn ein Bedarf vorher nicht angemeldet und im Dienstplen vermerkt wurde. Auch meinte meine Chefin, dass wir es hinnehmen müssen, wenn eine Stadtangestellte selbst erst 18 Uhr Feierabend hat und ihr Kind 20 Min. nach 18 Uhr abholen kann.
Nun meine Fragen:
Muss ich als Arbeitnehmer für die Eltern so flexibel sein obwohl mein Feierabend für 16:30 Uhr im Dienstplan steht?
Darf meine Chefin, sowie die Eltern, uns einfach so vor vollendete Tatsachen stellen?
Wie ist es mit dem Versicherungsschutz wenn eine Mutter ihr Kind nach 18 Uhr abholt?
Wären wir unter diesen Umständen nicht auf Rufbereitschaft, welche vergütet werden müsste?
Ich würde mich sehr über Antworten Ihrerseits freuen. Liebe Grüße