Wer kennt sich mit dem Arbeitsrecht in der Kita aus?

Guten Morgen, ich hätte eine Frage zum Thema Arbeitszeit. Ich arbeite in einem städtischen Kindergarten. Meine Einrichtung schließt täglich um 16:30 Uhr. Wenn nötig, können Eltern aus beruflichen Gründen einen Mehrbedarf bis 18 Uhr anmelden. Diese Meldung muss mind. eine Woche im Vorfeld geschehen. Dieser Bedarf wird anschließend in unserem Dienstplan vermerkt. Jetzt kommt es immer wieder vor, dass Eltern uns ständig erst am Morgen mitteilen, dass ihr Kind länger bleiben muss. Gestern hatte ich die Situation, dass ich eigentlich laut Dienstplan 16:30 Uhr Dienstschluss gehabt hätte und mir am Morgen meine Chefin mitteilte, dass ein Kind erst 17 Uhr abgeholt werden würde. Am Ende kamen die Eltern 17:30 Uhr. Meine Chefin meint, dass wir uns bei Spätdiensten generell bis 18 Uhr einstellen müssen, auch wenn ein Bedarf vorher nicht angemeldet und im Dienstplen vermerkt wurde. Auch meinte meine Chefin, dass wir es hinnehmen müssen, wenn eine Stadtangestellte selbst erst 18 Uhr Feierabend hat und ihr Kind 20 Min. nach 18 Uhr abholen kann.

Nun meine Fragen:

Muss ich als Arbeitnehmer für die Eltern so flexibel sein obwohl mein Feierabend für 16:30 Uhr im Dienstplan steht?

Darf meine Chefin, sowie die Eltern, uns einfach so vor vollendete Tatsachen stellen?

Wie ist es mit dem Versicherungsschutz wenn eine Mutter ihr Kind nach 18 Uhr abholt?

Wären wir unter diesen Umständen nicht auf Rufbereitschaft, welche vergütet werden müsste?

Ich würde mich sehr über Antworten Ihrerseits freuen. Liebe Grüße

Hi!

Die wichtigsten Fragen:
Existiert ein Tarifvertrag, existiert ein Betriebs- oder Personalrat?

Ja, ich sehe, dass es eine städtische Einrichtung ist, frage aber vorsichtshalber trotzdem nach.

VG
Guido

Hallo

Zusatzfrage: Was steht im Arbeitsvertrag? Welche Regelungen gib es zur Arbeitszeit?

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,
das finde ich eine wichtige Aussage. Jetzt müsste der Personalrat mal mit der Führung besprechen, wie man dieser Anforderung gerecht werden kann. Die Arbeit geht praktisch bis 18.00 h. Auf keinen Fall kann man vom Mitarbeiter/in verlangen, kurzfristig auf Abruf einfach da zu sein.

Schöne Grüße
Schrella

Mit Verlaub: das ist Unsinn. Abgesehen davon, dass es egal sein dürfte, wo die Mutter beschäftigt ist (Stadtangestellte genießen keine Sonderrechte) - wenn jemand innerhalb der Öffnungszeiten das Kind nicht abholen kann, muss er/sie dafür sorgen, dass das jemand anderes tut (in Rückspräche mit der KiTa). Ich kann ja auch nichts sagen, „Ich muss bis 18:00 Uhr arbeiten, darum muss die Bank länger öffnen“.
Hier kann die KiTa erst drohen - dann abmahnen und dann den Vertrag kündigen - anders lernen die Eltern das nicht (schade, aber das ist heute so)
Auch das „erst morgens mitteilen“ muss man den Eltern mit einer konsequenten Ablehnung (kein Personal eingeplant, da die Wochenfrist nicht eingehalten wurde) abgewöhnen - wenn man das einreißen lässt, macht das irgendwann jeder.
Wäre aber auch eine Sache, die mit dem Personalrat mal besprochen werden sollte - Arbeitszeitregelungen unterliegen zumindest der Mitwirkung wenn nicht sogar der Mitbestimmung.

Dafür gibt es Online-Banking. Und für Kinderbetreuung gibt es den guten, alten Fernseher:

In manchen Kindergärten soll’s tatsächlich auch Fernseher geben. :open_mouth:
https://www.urbia.de/forum/4-kindergartenalter/4900490-fernsehen-im-kindergarten

Hi,
kein Expertenrat aber ich arbeite auch in der Betreuung.
ich denke da ist die Leiterin in der Pflicht. Wenn sie Zusagen macht obwohl eine Regel besteht (1 Woche vorher sagen) dann soll sie persönlich da bleiben. Andersrum ist es ja auch frech das einfach zu erwarten. Und wenn die Leitung mal ein Ordnungsgeld verhängt bei Zuspätabholen, dann hört das ganz schnell auf und jeder schaut dass das Kind bis 16.30 abgeholt wird. Alles schon gehabt!

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Sie haben meine Einstellung und Meinung bezüglich dieser Problematik bestätigt. Ich hatte heute nochmal ein ausführliches Gespräch mit meiner Chefin. Ich habe ihr gesagt, dass wir nicht das letzte und somit beugende Glied in der Kette sein dürfen. Wenn sich seitens der Eltern unvorhersehbare Problematiken auf tun, sind wir nicht in der Pflicht diese zu lösen.

Vielen Dank für Ihre Antwort. Im heutigen Gespräch hatte ich meiner Chefin nochmals verdeutlicht, dass ich ihre Ansichten diesbezüglich nicht teilen kann und möchte. Wir haben uns geeinigt, dass wir den Eltern nochmals verdeutlichen, dass sie sich an die Regeln der Einrichtung zu halten haben. Ich möchte mich nicht mit den Eltern streiten aber ein klarer und respekvoller Umgang sollte gegeben sein. Jedem kann was dazwischen kommen aber voraussetzen das es die Kita richtet ist in meinen Augen unverschämt und respektlos.

Hallo Guido, ja es gibt einen Tarifvertrag und einen Personalrat

Das sehe ich genauso. Meine Chefin hatte die Idee, um allen Ärger aus dem Weg zu gehen, generell den Dienst bis 18 Uhr einzutragen. Das empfinde ich in diesem Fall etwas überzogen, denn diese „Regelbrüche“ betreffen momentan nur zwei Elternpaare. Mir geht es vorrangig darum, dass man nicht vor vollendete Tatsachen gestellt wird und sich die Eltern Gedanken machen um eine Lösung zu finden. Mit einer ordentlichen Frage kann ich um einiges besser umgehen als " Achso, mein Kind muss heute länger bleiben…"

Das Problem hat zwei Aspekte: Einmal die entsprechende städtische Satzung zu den Nutzungsbedingungen der Kitas, die man auf entsprechende Regelungen abklopfen müsste, und andererseits die gegenüber den Eltern offenbar sehr großzügige Leitung, die diese Satzung umzusetzen hat.

Das Problem mit einem mehr oder weniger großen Anteil „merkbefreiter Eltern“, gibt es in ganz vielen Einrichtungen. Und so lange man dem keinen deutlichen Riegel vorschiebt, haben diese Eltern ja auch gar keine Notwendigkeit ihr Verhalten zu ändern.

In einer unserer Nachbarkommunen ist die Sache jetzt so eskaliert, dass die Satzung um ganz massive Sanktionen für solche Eltern ergänzt wurde. Das Ganze dann auch schön in der Presse verbreitet wurde, und auch alle Eltern noch mal direkt ein Anschreiben bekommen haben. Dabei gehen die Sanktionen bis hin zur Kündigung des Betreuungsplatzes bei mehrfachen Regelverstößen.

Das ist einerseits natürlich alles sehr hart, und ich hoffe natürlich dass dies alles nicht so heiß gegessen wird, wie man es gekocht hat (schließlich können Eltern auch mal richtig Pech haben, eine Abholzeit vergessen, …). Aber wenn solche Regelungen mit Bedacht genutzt werden, dann wird man damit sicherlich zu einer nötigen Disziplinierung gewisser Eltern kommen können, die sich sonst einfach dickfellig geben.

Hmm, entschuldige bitte, aber wie kann einem Elternteil passieren, zu vergessen, das Kind aus der KiTa abzuholen?? Dass etwas Unerwartetes dazwischenkommt ist etwas anderes, aber sonst? Und selbst da muss man das zumindest so regeln können, dass jemand anders nach Rücksprache mit der KiTa das Kind abholt (wir mussten „Vollmachten“ für alle Personen, die unsere Tochter haben abholen dürfen, hinterlegen), und wenn es die Eltern eines Kindergartenfreundes sind.

Z.B. dann, wenn die Eltern die Kinder unregelmäßig abwechselnd abholen, und ein Elternteil vergisst, dass er genau heute dran ist. Ist mir auch in insgesamt sechs Kindergarten- und inzwischen zwei Hortjahren genau einmal passiert, und zweimal fast passiert. Du sitzt tief konzentriert am Schreibtisch, dann kommt noch ein wichtiges Telefonat dazwischen, du wunderst dich dann irgendwann, dass die Holde noch nicht mit Tochter da ist, oder wirfst plötzlich einen Blick auf die Uhr, und … Ups, die Holde hatte ja gesagt, dass sie heute noch späte Termine hat, und ich auf jeden Fall abholen muss.

Angesichts der Tatsache, dass das zwar sehr häufig der Fall war, sich dies aber meist eher spontan (in die eine wie andere Richtung) ergeben hat, und man dann im unmittelbaren Zusammenhang mit der Abholzeit noch mal telefoniert oder eine SMS/Mail geschrieben hat, und frühzeitige Absprachen eher die Ausnahme waren, kann so etwas dann schon mal als Einzelfall vorkommen, wenn beide Elternteile keinen wirklich geregelten Tagesablauf haben.

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Schön.
Was sagt der Tarifvertrag über die Arbeitszeit aus?
Welche ergänzenden Regelungen gibt es dazu?
Was sagt der Personalrat? (Warst Du schon dort?)

Gruß
Jörg Zabel

Da Du uns nicht sagst, welcher das ist, verweise ich mal auf die mindestens 4 Tage, welche als Änderungsfrist für einen Dienstplan grundsätzlich gelten.

Ausnahme wäre natürlich, wenn ein Elternteil schlicht verhindert ist (ein simpler Autounfall wäre da ein klassisches Beispiel).

In einem Tarifvertag oder einer BV kann natürlich auch etwas Anderes vereinbart sein.

VG
Guido

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