Hallo zusammen, wer kennt sich mit o.g. Themen aus?
Was willst du denn wissen?
Lies mal Anlagen 1 und 2 PBV - darin ist eigentlich nichts, was unklar oder erläuterungsbedürftig wäre. Der SKR 45 bildet diese Gliederungsvorschriften ab.
Schöne Grüße
MM