Wer kennt sich mit erweiterten Meldebescheinigungen der Ämter aus?

Hallo!

Bei uns Hinterbliebenen wurde zu einer verstorbenen Verwandten eine erweiterte Meldebescheinigung über mehrere Jahre zu den letzten Wohnsitzen angefordert. Ich habe auch im Internet gelesen, dass frühere Adressen dort eigentlich aufgelistet wären.
Nun kam diese erweiterte Bescheinigung, aber es ist nur der letzte Wohnsitz ab Einzug 2015 aufgelistet.
Gehen diese Bescheinigungen nicht weiter zurück und diese Institution muss sich damit zufrieden geben oder muss ich solch Meldebestätigungen bei jeder Gemeinde separat anfordern?

ggf. ja, wenn die letzte Meldebehörde nicht selbst zurückverfolgen konnte. Warum auch immer.
Ich wüsste aber nicht aus welchem Grund man überhaupt aufgefordert wurde, so eine Liste der alten Wohnorte beizubringen !

MfG
duck313

Hallo GutenTach82,

die erweiterte Meldebescheinigung (§ 18 Abs. 2 Bundesmeldegesetz) darf nur Daten nach § 3 Abs. 1 Bundesmeldegesetz enthalten. Der Datenumfang kann dabei auch unterschritten werden.

Es ist schlicht und ergreifend nicht möglich, die Meldezeiten einer anderen Stadt mit zu bescheinigen, da diese Daten nur im Melderegister der anderen Stadt gespeichert sind; deshalb sind die Meldebescheinigungen eben bei jeder Gemeinde separat anzufordern und sofern man keinen Nachweis „für Rentenzwecke“ dabei hat, kostet es auch jedes Mal eine Gebühr.

Viele Gemeinden haben eine Möglichkeit, die Bescheinigung online zu beantragen; oftmals reicht auch ein Fax/E-Mail mit Nachweis über die Bezahlung der Gebühr per Überweisung und man bekommt die erweiterte Bescheinigung per Post zugesandt.

Viel Gruß von Tara

hi

du musst die Bescheinigungen bei jeder Gemeinde einzeln beantragen, weil jede Gemeinde nur die Daten hat, die sie selbst betreffen. Das sind die Personen-Daten des gemeldeten Einwohners und das Datum von Zu- und ggf. Wegzug

Möglicherweise reicht der „Instituton“ ja tatsächlich auch die Bescheinigung des letzten Wohnsitzes? Das kannst du aber telefonisch erfragen.

Gruß h.