Hallo,
Kann mir jemand meine Antworten überprüfen? Vielen Dank im voraus
- bis wann gelten nach den AGB bei Geschäftskunden die dem Kreditinstitut bekanntgegeben Unterschriften?
a. Bis zur Pensionnierung des Zeichnungsberechtigten
b. Bis zum mündlichen Widerruf durch einen Angestellten der Firma
c. Längstens bis Jahresende
d. Bis zur Veröffentlichung einer Änderung der Zeichnungsberechtigten in einem öffentlichen Register. Ein schriftlicher Widerruf ist dann grundsätzlich nicht mehr erforderlich.
e. Bis zum schriftlichen Widerruf
Meine Antwort: 1d
- welche Aussage trifft auf ein Girokonto als Gemeinschaftskonto zu?
a. Es darf nur von zwei natürlichen Personen eröffnet werden
b. Beim so genannten Und-Konto ist jeder Kontoinhaber einzelverfügungsberechtigt
c. Über ein Gemeinschaftskonto mit Einzelverfügungsberechtigung (so genanntes Oder-Konto) kann auch ein Bevollmächtigter verfügen
d. Ein Oder-Konto kann von jedem Kontoinhaber aufgelöst werden
e. Beim Oder-Konto können nur zwei Personen gemeinsam verfügen
Meine Antwort: 2d
- Was haben Sie bei einem Pfändungsschutzkonto zu beachten?
a. Überweisungen, die der Kontoinhaber vor Eingang des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ausgestellt hat, müssen unter Beachtung der Pfändungsfreigrenze und der Pfändungsfristen eingelöst werden.
b. Nach eingang des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ist unabhängig von einer Pfändungsfreigrenze grundsätzlich ein vorhandenes Guthaben an den Pfandgläubiger zu überweisen.
c. Es dürfen nur noch Lastschriften mit Abbuchungsauftrag an das Kreditinstitut ausgeführt werden, aber keine Lastschriften mehr mit Einzugsermächtigung an den Zahlungsempfänger
d. Der Kunde kann nur noch über erhaltene Sozialleistungen verfügen, nicht jedoch über andere Guthabeneingänge auf dem P-Konto
e. Das gesamte Kontoguthaben auf dem P-Konto wird zunächst ungeachtet des kontostandes gesperrrt und erst nach Überweisung der Summe wieder für Verfügungen freigegeben.
Meine Antwort: 3e
- H. Müller unterhält bei der Bank ein Girokonto. Er als Kontoinhaber hat seiner Frau ermächtigt, auch über den Tod hinaus über den Tod hinaus über das Konto zu verfügen.
Welche Aussagen treffen zu, wenn der Kontoinhaber stirbt? (2 Lösungen)
a. die Vollmacht bleibt in vollem Umfang bestehen
b. die Vollmacht erlischt automatisch mit Kenntnis des Todes durch die Sparkasse
c. Nur mit Zustimmung von der Frau können die Erben die Vollmacht widerrufen
d. Jeder Erbe kann telefonisch wirrufen
e. die Erben gemeinsam oder Testamentsvollstrecker können die Vollmacht jederzeit schriftlich widerrufen
f. Die Vollmacht kann nicht widerrufen werden, da der Verstorbene diese Ermächtigung ausdrücklich gewünscht hat.
Meine Antworten: 4a und 4c
Lg. Smilemouse