Hallo,
ich ziehe demnächst in eine eigene Wohnung und muss mich jetzt mit dem Thema Mietkaution auseinandersetzten.
Wer kennt sich damit aus?
Wie hoch ist die Kaution in der Regel und was passiert dann mit dem Geld?
Wann wird sie einbehalten usw.?
Hi,
hängt vom Vermieter ab, idR drei Monatsnettokaltmieten.
Sofern die Kaution nicht in Form einer Bürgschaft geleistet wird, muss diese der VM anlegen. Zinsbringend sollte letzteres sein, aber derzeit sollte man da nicht mit arg viel rechnen.
Hier muss man unterscheiden zwischen: Berechtigt einbehalten und unberechtigt einbehalten. Dabei geht es um die Schäden, die der Mieter verursacht hat, oder "Schönheitsreparaturen, die aufgrund eines Mietvertrages angeblich zu leisten waren. Oftmals meint der Vermieter dann, er dürfte die Kaution einbehalten, während der Mieter meint, er wäre nicht zu derartigen Zahlungen verpflichtet und man landet vor dem Richter (Diesbezüglich empfehle ich jedem die Mitgliedschaft in einem Mieterverein). Auch ausstehende Abrechnungen (Gas,Wasser,Strom,etc) berechtigen den VM eine Zeit lang, die Kaution noch nicht zurückzuzahlen.
Gruß
Ξ
Einbehalten wird sie nur, wenn du nach Auszug der Wohnung & Kündigung, die Wohnung nicht wieder ordnugnsgemäss und mängelfrei übergibst.
Bis dahin liegt sie ja meist auf einem Kautionskonto und meine Kaution betrug 2 Kaltmieten, ist aber wohl unterschiedlich-
In der Regel sind es 3 Nettokaltmieten, die durch Zahlung auf ein Konto oder durch Bankbürgschaft zu hinterlegen ist. Sie dient der Absicherung vor Schäden, die sich bei einem Auszug zeigen und der Absicherung etwaiger zu erwartender Betriebskostennachzahlungen nach dem Auszug. Deshalb darf der Vermieter nach dem Auszug auch einen Teil der Kaution für 1 Jahr behalten. Die Kaution dient nicht dem Ausgleich etwaiger Mietschulden während des Mietverhältnisses.