Hallo zusammen,
Ich arbeite in einem Unternehmen, indem es ab Mai ein neues Arbeitszeitmodell geben soll. Drei Tage arbeiten, drei Tage frei, das ganze Jahr durch. Klingt toll hat aber auch Haken! Wir müssen uns verpflichten, an mindestens 8 dienstbesprechungen (1xim Monat auch wenn man frei hat) teilzunehmen und man muss 14 Tage im Jahr für Kollegen einspringen. Angeblich bei vollem Gehalt, das ganze. Urlaub wird wie folgt eingetragen, die drei Tage an denen man arbeitet, fordert man Urlaub usw. Wenn man aber nun einspringen müsste, kann es sein, dass zwischen den jeweiligen drei Tagen, an denen man ja frei hat, ein Einsatz notwendig ist… Was ist wenn ich aber 14 Tage Urlaub haben möchte??? Ist das zulässig? Und die verpflichtenden dienstbesprechungen? Ich behaupte frei ist frei und dann muss ich nicht dahin, oder?
Hallo,
wo ist denn der Arbeitsplatz ? In Deutschland ?
&Tschüß
Wolfgang
Hallo,
Gibt es einen Betriebsrat?
Gruss
Jörg Zabel
Leider nicht
… und welches Recht gilt nun ? welchen Standort hat der Arbeitsplatz ?
Die Arbeitsstelle ist hier in Deutschland, eine deutsche Firma, pflegebereich.
Ja in MV
Hallo,
wenn die Firma in D ansässg ist bzw. der Einsatz allein in D erfolgt, dann gilt auch deutsches Arbeitsrecht.
Das bedeutet für die von Dir geschilderten Umstände:
Eine Teambesprechung, bei der der AG Anwesenheit zwingend verlangt, ist immer Arbeitszeit und muss vergütet werden.
Ein Rückruf aus dem genehmigten Urlaub ist nur in außergewöhnlichen Notfällen möglich. Schlechte Personaldisposition ist entgegen der Meinung vieler AG kein außergewöhnlicher Notfall.
Zum Zeitraum des Erholungsurlaubes gehören auch eingeschlossene freie Tage. Erholungsurlaub ist gem. § 7 Abs. 2 BUrlG
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html
möglichst zusammenhängend zu gewähren.
Bei der Umsetzung dieses „Arbeitszeitmodells“ ist unbedingt daruf zu achten, daß auch die sonstigen arbeitsvertraglichen Pflichten entsprechend dem Modell angepasst werden. Das betrifft Tages- und Wochenarbeitszeit, Urlaubstage und Urlaubsvergütung sowie Vergütung bei Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Da das ziemlich kompliziert sein kann, sollte kein neuer Arbeitsvertrag unterschrieben werden, der nicht ausgiebig und umfassend rechtlich geprüft wurde.
Hoffentlich hast Du nicht am Rechtsschutz im Arbeitsrecht gespart (durch Gewerkschaftsmitgliedschaft oder private RSV). Das könnte sich nämlich bitter rächen.
&Tschüß
Wolfgang