Wer kommt bei gestellter Hardware für Schaden auf

Hallo,
seit Mitte Mai 2012 bin ich Kunde einer örtlichen Firma, die schnelle Internetanbindungen über Richtfunk realisiert. Dazu musste ich am vorhandenen Antennenmasten die zur Verfügung gestellte Hardware, sprich eine Art Sat-Schüssel, anbringen.

Nun habe ich das Problem, dass meine Internetgeschwindigkeit auf ISDN-Geschwindigkeit abgesunken ist. Von einem Tag zum anderen. Auf Grund dieser Tatsache sind wir auf das Dach, haben die Ausrichtung der Schüssel kontrolliert, vorsichtshalber Äste von Bäumen entfernt und schlussendlich noch die Kabelanschlüsse sowie die Kabel selber kontrolliert. Hier war alles in Ordnung. Schlussendlich haben wir herausgefunden, dass es an der Hardware selber liegt, da sie einen Ries im Plastikgehäuse aufweist. Ich gehe davon aus, dass durch einen Regenschauer Feuchtigkeit eingedrungen ist was nun zu dieser Leistungseinbuße führte.

Dies hab ich so auch meinem Anbieter geschildert und ihm auf Wunsch Bilder zukommen lassen. Die Aussage war dann folgende:
Ich als Kunde habe für den Schaden aufzukommen und somit muss ich für die Kosten des Ersatzgerätes aufkommen.

Stimmt diese Aussage so? Wie sieht es mit der Garantie/Gewährleistung bei gemieteter Hardware aus?

Der Haftpflichtversicherung kann ich es anscheinend nicht melden, da diese erstens einen genauen Schadensgrund mit möglicher Datumsangabe bräuchte und zweitens ja normalerweise nicht für fremde Sachen haftet. Stimmt das so?

Ich wäre über mögliche Einschätzungen wirklich sehr dankbar. Leider ist eine Recherche mit dieser Geschwindigkeit kaum möglich :frowning:

imho ist der Provider auf jeden fall (ausser es kann eine mutwillige Beschädigung nachgewiesen werden) für einen Austausch verpflichtet, da sich die Anlage ja nicht in ihrem besitz findet. Selbst wenn sie das würde und sie diese gekauft haben müsste imho der Verkäufer nachweisen dass der schaden nicht schon bei auslieferung bestanden hat.

lg

cugar

imho ist der Provider auf jeden fall (ausser es kann eine
mutwillige Beschädigung nachgewiesen werden) für einen
Austausch verpflichtet, da sich die Anlage ja nicht in ihrem besitz findet. Selbst wenn sie das würde und sie diese gekauft
haben müsste imho der Verkäufer nachweisen dass der schaden
nicht schon bei auslieferung bestanden hat.

Da sieht man mal wieder, wie mißverständlich die Kleinschreiberei ist.

Daß zwischen Besitz und Eigentum ein Unterschied besteht, ist wohl auch nicht bekannt.
Die Anlage ist im Besitz des UP.

Gruß G

lg

cugar

Hallo Gudrun,
was heißt UP?

Vielen Dank.

da haben Sie recht ja. Eine dumme Angewohnheit des IT-Zeitalters…

Heute ist die Rechnung gekommen.
Hallo Leute,
und vielen Dank für die bisherigen Antworten.

Ich möchte euch nur kurz einen Zwischenstand der Sache durchgeben.

Die wollen wirklich 150 Euro von mir haben.
Darauf hin habe ich meine Rechtschutzversicherung angerufen und die meinte ganz klar: Nicht zahlen, da ich noch in den ersten 6 Monaten bin und somit die Gegenseite beweisen muss, dass ich den Schaden verursacht hab.

Werde das nun mal so weitergeben und schauen wie sich das entwickelt.

Schöne Grüße.

Hi,

Der Haftpflichtversicherung kann ich es anscheinend nicht
melden, da diese erstens einen genauen Schadensgrund mit
möglicher Datumsangabe bräuchte und zweitens ja normalerweise
nicht für fremde Sachen haftet. Stimmt das so?

verstehe ich nicht, die Idee einer Haftpflichtversicherung ist eigentlich, dass sie für Schäden haftet, die du an fremden Sachen verursacht hast. Dir wird vorgeworfen etwas beschädigt zu haben und nun solltst du dafür haften. Da das nicht grob fahrlässig geschehen ist, wird die Versicherung zahlen, sofern du wirklich für den Schaden haften musst. Wenn du nicht haftest zahlt die Versicherung nicht, du aber auch nicht. Ich würde den Netzanbieter an deine Haftpflicht verweisen und wenn die keine Haftpflicht bei dir sehen sitzt ihr im gleichen Boot:wink:

Gruß

rantanplan

was heißt UP?

Du bist der UP. :wink:
Abkürzung für U rsprungs- P oster

Vielen Dank.

Büdde.

Gruß G

Oh je. Schlimmer Fehler.
Nicht die Haftpflichtversicherung kam ins Spiel sondern die Hausratversicherung.

Mein Fehler. Sorry.

Langsam aber sicher wird der Thread zum Kuddelmuddel.

Lies erstmal Deinen Provider-Vertrag durch, besonders das Kleingedruckte. Da ist ganz bestimmt irgendwas zu Schäden erwähnt.
Mal sprichst Du von „gestellter“, an anderer Stelle von „gemieteter“ Hardware.

Fragen zum Kleingedruckten wären im Brett Allgemeine Rechtsfragen zu stellen.

Je nachdem, was dabei herauskäme, stellt sich dann die Frage: hast Du eine Haftpflicht versicherung, die einen derartigen Schaden abdeckt? Ja oder nein?
Falls ja, dann gibt es hier ein Versicherungsbrett.
Falls nein, dann überlegen, ob der Gang zum Anwalt infragekommt (abhängig davon, ob es hier um 100 oder um 1.000 Euronen geht).

Gruß G

Hallo Gudrun,
sorry für das Kuddelmuddel.
Weder im Kleingedruckten noch in der AGB konnte ich etwas finden, was eventuelle Schäden an der Hardware ansprechen würde. Hab mir das alles noch einmal extra durchgelesen.

Über die Hardware wird im Vertrag nur folgendes gesagt: „Die bereitgestellte Hardware bleibt Eigentum der Firma X und muss nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an Firma X zurück gegeben werden.“ Mehr konnte ich zur Hardware nicht finden. Es wird auch nirgends von einer bestimmten Mietsumme oder sonstiges für die Hardware gesprochen. Es gab lediglich eine „Anschlussgebühr“.

Haftpflichtversicherung habe ich eine, aber nach meiner Rechtschutzversicherung soll ich die Zahlung verweigern und der Firma X auf den § 476 BGB aufmerksam machen. Das warte ich jetzt noch ab wie mein Anbieter reagiert.

Aber die Ausgangsfrage bleibt natürlich bestehen.