Wer kommt für die Entsorgung des Zauns auf?

Wer kommt für die Entsorgung des Zauns auf?

Nehmen wir mal an, Person A kauft sich zu seinem Grundstück noch ein weiteres Grundstück, welches genau hinter seinem jetzigen Grundstück liegt. Bei der Neuberechnung durch das Katasteramt stellt sich heraus, dass die Grenze vor 30 Jahren falsch gesetzt wurde und somit der Grenzzaun auf Person A´s Grundstück steht.

Da Person A sowieso einen neuen Zaun ziehen wollte kam es im sogar recht.

Jetzt stellt sich natürlich die Frage wer muss den alten Zaun, der schon über 20 Jahre dort steht, wegmachen und entsorgen?

Da der Zaun aber auch noch ein drittes Grundstück berührt und die diesen gerne behalten würden, stellt sich noch eine weitere Frage:

Wer muss den neuen Zaunpfeiler aufstellen, damit der ganze Zaun nicht gänzlich zerstört wird?

Zur Konstellation
Person A hat das neue Grundstück gekauft und will den neuen Zaun setzen.
Person B ist Nachbar von Person A und hat damals den Zaun (vor 20 Jahren aufgestellt)
Person C ist Nachbar von Person B und will den Zaun gerne behalten (der liegt ja jetzt auf seinem Grundstück)

mfg

Hallo!

ist das nicht klar ?
Offenbar hat B den Zaun aufgestellt, leider falsch. Also muss B ihn auch abbauen, schließlich steht er falsch auf A-Land.
Wer einen neuen Zaun am richtigen Standort errichten muss ergibt sich aus dem Nachbarrecht.
Kann also sein, B muss den neuen Zaun errichten. Kann aber auch sein A ist zuständig weil es seine Grundstücksseite ist die er nach Nachbarrecht einzäunen muss.

Das mit Zaun bei C verstehe ich nicht so richtig. C will Zaun behalten, aber auch da steht er falsch auf C-Land ? C will also auf Land verzichten nur um den Zaun zu erhalten.
Kann er gerne machen muss sich aber auch um alles kümmern und bezahlen was anfällt.
A hat damit nichts zu tun.

MfG
duck313

Früher - vor 20 jahren- gehörte das Grundstück ja noch zu Person B! Doch das katasteramt hat eine neuberechnung durchgeführt und die Grenzen versetzt!

mfg

um es komplizierter zu machen,

diverse Bundesländer haben Abweichungen in ihrer Landesbauordnung. Die Grenzeinfriedung ist vom Grundsatz von beiden Anreiner zu Pflegen und zu unterhalten und zu löhnen.

Nun gibt es da aber so tolle ausnahmen, dass z.B. der Rechte Zaun der Eigentümer des Grundstückes gehört.

Warum der Zaun bei euch auf den Grundstück steht, kann vermutlich keiner sagen. Rechtlich ist es durchaus möglich, dass eine Einfreidung nicht direkt auf der Grenze gesetzt wird.

Ich möchte es anders formulieren:
B hat „irgendwo in der Nähe der Grenze“ auf seinem Grund und Boden einen Zaun aufgestellt.
Das Katasteramt hat festgestellt, dass dieser Zaun nicht auf der Grenze der Fläche steht, die B an A verkauft hat, obwohl B dieser Meinung war. Ich denke nicht, dass da Grenzen versetzt wurden.

Wie ist das Verhältnis zwischen A und B? Sie müssen noch lange Nachbarn bleiben.
Wie gross wäre der Aufwand den Zaun zu beseitigen?
Wie weit steht der Zaun von der amtlichen Grenze weg?
Gibt der Kaufvertrag zwischen A und B irgendwas her, da sich auf den Zaun beziehen könnte? Möglicherweise auch nur indirekt, wie beispielsweise „A übernimmt die Fläche von B so wie sie sich im Moment darstellt …“

Gruss
Jörg Zabel

1 Like

Doch, die Grenze wurde um 5 cm Versetzt! Vor 30 Jahren wurde eine Neuvermessung durchgeführt und auf dieser Grundlage hat Person B vor 25 Jahren einen Zaun genau auf der Grenze gesetzt!

Jetzt wurde eine Neuvermessung vorgenommen und die Grenze um 5 cm zu lasten von Person B versetzt!

Person B ist es egal was mit dem Zaun passiert, aber er möchte ihn halt nicht entsorgen und wegmachen… Dies soll dann A übernehmen^^

Du meinst tatsächlich 5 Zentimeter, also 0,05 Meter ?
das ist doch lächerlich.

genau, mein reden xD Egal, ich lass dem Herrn Dr. seine 5 cm und bau den ganzen Zaun ab und dann hab ich hoffentlich ruhe^^

Wenn man dann noch bedenkt, dass das keine kleinen Grundstücke sind, sondern die Grundstücke zum Teil zwischen 2000-4000 Quadratmeter groß sind, kann man nur den Kopf schütteln^^

Hallo,

Gibt es Grenzmarken? Grenzsteine, Meisselzeichen, einzementierte Bolzen usw.? Was ist das für ein Zaun? Holz, Metall, wie hoch, usw,?
Dem „genau auf die Grenze gesetzt“ traue ich weniger als der vermuteten „Verschiebung der Grenze“ um 5 Zentimeter. (Zusatzfrage: In welchem Bundesland und in welcher Region dieses Bundeslandessind wir? Es ist durchaus möglich, dass Deine 5 cm noch noch im Rahmen der zulässigen Abweichung sind.)

Kurz und knapp: Der Zaun steht auf der Grenze, Wenn A einen anderen Zaun möchte, dann muss er den alten Zaun entsorgen. Zu der „Verschiebung der Grenze“ empfehle ich einen Besuch beim zuständigen Katasteramt.

Im Zweifelsfall hat B den Zaun mit dem Grundstück gekauft und muss sich auf seine Kosten darum kümmern. Im Kaufvertrag könnte etwas stehen, das so ausgelegt werden kann.

Mein Rat: A mag sich einen neuen Zaun bauen und B darüber nicht mehr ansprechen. Abbau und Entsorgung soll er als seine Sache ansehen, da er einen neuen Zaun haben möchte.

Meine Vermutung: Wenn 5 cm „Grenzverschiebung“ ein grosses Ding sind und die Kosten für Abbau und Entsorgung des alten Zauns ein grosser Kostenfaktor und Streitobjekt, dann wird das Verhältnis von A und B auf einen interessanten Nachbarschaftsstreit zulaufen.

Gruss
Jörg Zabel

1 Like

Ich frage mich grade, was um was sich die wirkliche Frage dreht. Geh es um Grundstücksgröße, um Geld oder um Rechthaben?
LG
Amokoma1

Schwer zu sagen.
Aus dem, was hier zu der Frage an Informationen gegeben wurde (Zaun um 5 cm über der Grenze erstellt, „böses“ Katasteramt hat die Grenze verändert) möglicherweise ums Rechthaben. Aber leider kennen wir weder die Art des alten Zauns noch die Länge, deswegen könnte es auch um Geld gehen. Die Grundstücksgrösse scheint unerheblich, da ja „sowieso“ ein neuer auf auf die Grenze gebaut wird.