Liebe/-r Experte/-in,
Hallo! Wenn ein dementer, alter Mensch, auf den Rollstuhl sowie in jeder Beziehung auf fremde Hilfe angewiesen, aus einer Klinik zurück ins Altenheim entlassen wird und vom Pflegepersonal Gesundheitssandalen (Wert 100 Euro)nicht eingepackt und mitgegeben werden…wer kommt für den Verlust auf? Was macht man, wenn ein an die Klinik gesandtes Schreiben mit o.g. Sachverhalt nicht beantwortet wird…?? Hätte man in diesem Fall eine Chance über einen Rechtsanwalt?? Vielen Dank für Antworten…SM
Sehr geehrter Herr,
wenn Sie auf fremde Hilfe angewiesen sind, muss ich natürlich zuerst nachfragen, ob Sie unter Betreuung stehen. Falls ja, sollten Sie Ihren Betreuer hierauf ansetzen. Falls nein, sollten Sie sich durchaus an einen Anwalt wenden, wenn dieser überhaupt das Mandant mit einem Wert von 100 € annimmt. Üblicherweise sind Heime etc. für solche Verlustfälle versichert.
Mit freundlichen Grüßen
Nicolai Kutz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
MMmmhh, ich denke, dass hier nicht erfolgreich Schadenersatz geltend gemachtw erden kann.
Denn:
- Die Klinik ist sicherlich nicht verpflichtet, dei sache von Patienten zu packen…
- Könnte sicher bewiesen werden, dass die Pantoffeln noch im Krankenhaus waren und dort verlustig gegangen sind? (Im Krankenhaus muss jeder selbst auf seinen Kram aufpassen.)
Nach diesen und wieteren Überlegungen rate ich dazu, sich nicht weiter zu ärgern, sodner den schaden bazuschreiben. Einen rechtsanwlt damit zu befassen steht außer Verhältnis, da könnte schon die Erstberatung mehr kosten als neue Hausschuhe. Eine außergerichtliche Vertretung würde wohl mindetsens 46 Euro kosten.
Grüße
Rechtlich ist dies wohl so, dass die Betreuer des Patienten eine Obhutspflicht (eine klassische Nebenpflicht zur hauptvertraglichen Pflicht, den Patienten zu beherbergen und zu pflegen) trifft, die diese in casu verletzt haben, weshalb sie schadenersatzpflichtig werden. Ganz klar ist dies nicht, es würde wohl gestritten werden, ob das Spital dafür verantwortlich ist oder die übernehmende Institution, spricht das Pflegeheim. Die Crux in diesem Fall ist der äusserst geringe Streitwert. Bei dermassen geringen Streitwerten lohnt sich ein rechtliches Vorgehen nur dann, wenn kostenlose Rechtspflege und Verbeiständung gewährt wird, was in casu wohl schon aufgrund des geringen Streitwerts unwahrscheinlich erscheint. Das Billigste wäre wohl, im Spital anzurufen und herauszufinden, wo die Sandalen gelandet sind und mit denen abzumachen, wohin sie geschickt werden müssen.
Man kann grundsätzlich die Klinik bzw. das Altenheim auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, je nachdem, wessen Pflegepersonal verantwortlich war. Daneben sicherlich auch den verantwortlichen Pfleger persönlich.
Problematisch wird aber der Nachweis sein, daß die Schuhe zum fraglichen Zeitpunkt noch da waren und vom Pflegepersonal übersehen worden sind. Die Erfolgsaussichten eines Rechtsstreits dürften daher nicht sehr groß sein.
Vielleicht kann aber der soziale Dienst oder eine sonstige Patientenanlaufstelle in der Klinik weiterhelfen und ggf. vermitteln.
Liebe/-r Experte/-in,
Hallo! Wenn ein dementer, alter Mensch, auf den Rollstuhl
sowie in jeder Beziehung auf fremde Hilfe angewiesen, aus
einer Klinik zurück ins Altenheim entlassen wird und vom
Pflegepersonal Gesundheitssandalen (Wert 100 Euro)nicht
eingepackt und mitgegeben werden…wer kommt für den VerlustNatürlich wäre in diesem Fallle die Haftungsfrage klar. Frage ist jedoch die der Beweismöglichkeiten. Wer weiß, dass die Sandalen am Abreisetag da waren? Wer kann bestätigen, dass sie nicht mitgegeben wurden etc. ? Gibt es eine Rechtsschutzversicherung ? Wenn nicht ist der billigere Weg eine Strafanzeige wegen des Verdachtes von Untereschlagung oder Diebstahls. Dann muss ermittelt werden und sie kommen kostenlos an die Antworten die sie brauchen.
Andererseits kann ich mir nicht vorstellen, dass eine Klinik nicht antwortet, wenn scharf - mit der Drohung einer Anzeige - nachgehakt wird.
Viel Glück
Michael Heise
Hallo SM,
ziemlich komplex diese sache. zunächst einmal sollte der/die betreuerin bei solchen aktionen dabeisein. diese/r ist dafür verantwortlich das das alles reibungslos funktioniert.
dann gibt es noch das krankenhauspersonal (schwestern-pfleger) die beim prozedere des entlassens aus der klinik dafür sorge tragen sollen das alle privaten sachen des patienten mit diesem auch die klinik verlassen. Klinik haftet aber nur eingeschränkt für eingebrachte sachen der patienten.
empf : klinik anschreiben, um nachsuche bitten, oft gibt es dort so etwas wie eine " schlamperkiste" ,
kosten der verlorenen bzw. ich würde entwendeten gesundheitsschuhe geltend machen.
anwalt i.o. dann wird man auch in der klinik rührig, aber auch gut- im schreiben an die klinik- mit presse und veröffentlichung in massenmedien, bild, fernsehen usw. drohen.
zum brief an klinik : stil und inhalt müssen nach etwas aussehen, also nicht mit kugelschreiber auf liniertem papier o.s.ä, auch nicht mit 20 jahre alter schreibmasch. und ausgeleiertem farbband, diese schreiben nimmt dann keier ernst- sie wandern in der´n papierkorb
ggf. auch
viel glück
Hallo SM,
wenn die demente Person allein, also ohne Hilfe weiterer Angehöriger war, und für das Personal erkennbar war, dass sie auf deren Hilfe angewiesen ist, würde ich einen Pflichtverstoß seitens des Personals sehen und auch eine Haftung der Klinik insoweit bejahen.
Sicherheitshalber würde ich aber ein Anspruchsschreiben per Einschreiben mit Rückschein an die Klinik senden, in welchem ich die € 100 geltend mache und eine mindestens zweiwöchige Frist zur Zahlung setzen. Erst anschließend würde ich zum Rechtsanwalt gehen. Den muss die Klinik dann ggf. bezahlen; allerdings nur in Höhe der gesetzlichen Gebühren, womit die Einsatzbereitschaft Ihres Anwalts relativ beschränkt sein dürfte…
Viel Glück beim Eintreiben; vor allem sollten Sie nicht vergessen, dass Sie ggf. beweisen müssen, dass sich die Gesundheitssandalen während des Aufenthalts in- und der Abreise aus der Klinik für das Personal sichtbar im Herrschaftsbereich der betreffenden Person befand.
HK
Schadensersatz ist möglich, sofern der demente Mensch bzw. sein Vertreter beweisen,
- dass ein Vertrag mit Dritten zustande kam, in der sich dieser verpflichtete, das Eigentum des dementen Menschen bei der Entlassung aus der Klinik zu verpacken, bzw. das Verpacken zu den Nebenpflichten eines Dritten aus einem Vertrag zwischen ihm und dem dementen Menschen bzw. dessen Vertreter gehört.
- Die Sandalen Eigentum des dementen Menschen waren.
- Die Sandalen sich zum Zeitpunkt des Verpackens im Zimmer befanden.
- Die Leistung bzw. Nebenpflicht aus dem Vertrag nicht ordnungsgmäß erfüllt wurde.
- Der Mangel der Leistungserbringung kausal für den Verlust der Sandalen war.
Ersatzpflichtig ist der Vertragspartner und ggf. sin Versicherer in Höhe des ZEITWERTS der Sandalen.
Ggf. trifft Sie- bzw. den Vertreter des dementen Mnschen eine Mitschuld, so dass der Schaden anteilig von dem Dritten und dem Vertreter des dementen Menschen zu tragen sind.
Sofern die Sandalen aus Anlass des Verpackens von einer oder mehreren Pflegekräften in Mittäterschaft entwendet wurden. Muss der demente Mensch - bzw. sein Vertreter die Tat beweisen und den bzw. die Täter überführen. In dem Fall haftet der bzw. die Täter für den Verlust der Sandalen - bzw. eine Wertminderung bei Rückgabe.
Sie - oder jeder andere - können den Diebstahlsverdacht auch zur Anzeige bei der Polizei bringen. Das Opfer bzw. sein gesetzlicher Vertreter müssen darüber hinaus die Strafverfolgung beantragen.
Ggf. können sie die Massenmedien (Zack, Brisant, Report, Panorama, Stern TV, Spiegel V, MAD TV etc.) informieren und zu einem Bericht über den Klnikskandal motivieren. Dadurch könnte der vrantwortliche zu einr kulatn Lösung breit gemacht werden.
Sie können ferner die UN-Menschenrechtskommission anrufen.
MfG
Hallo,
Sie sollten in dem Fall einen Anwalt konsultieren, da allein die Folgen des nicht beantworteten Klinikschreibens nicht überschaubar sein können
Mit freundlichen Grüßen
I. Fischer
Hallo SM,
das ist leider nicht so pauschal zu beantworten, da sich die Frage stellt, WER für die Vollständigkeit der eingepackten persönlichen Dinge des Kranken verantwortlich ist.
Im Zweifel müssten Sie belegen, dass sich die Sandalen
a) im Besitz des Kranken befunden haben (Kaufbeleg, Zeugenaussagen etc.)
b) die Klinik für das Einpacken verantwortlich ist.
Dazu kommt, dass z.B. bei einem Diebstahl von (Wert-) Sachen aus Krankenhäusern die Haftungsregelungen der Kliniken zu beachten sind.
Wenn die Klink bisher nicht auf ein Schreiben reagiert hat, rufen Sie doch einfach dort an und fragen nach. Evtl. wiederholen Sie den Schriftverkehr per Einschreiben, sofern diese dafür verantwortlich wäre und die Haftung nicht ausgeschlossen hat.
Wenn dem so ist und die Klinik nicht reagiert, müssen Sie Ihr Recht erstreiten. Ein Anwalt hilft Ihnen sicherlich dabei - oder ein vorheriges Telefonat mit den Verantwortlichen.
Gruß und viel Erfolg.
FG
Wird schwierig bis aussichtslos, wenn Krankenhaus nicht zugibt, dass die Sandalen überhaupt da Waren
Hallo Schwarzmann,
wer kommt für den Verlust
auf? Was macht man, wenn ein an die Klinik gesandtes Schreiben
mit o.g. Sachverhalt nicht beantwortet wird…?? Hätte man in
diesem Fall eine Chance über einen Rechtsanwalt??
Man müsste nachweisen können, dass der Verlust zumindest fahrlässig durch das Heimpersonal verursacht wurde. Außerdem müsste man prüfen, ob die Haftung für verloren gegangene Gegenstände im Heimvertrag geregelt wurde.
Schöne Grüße,
Foehranwalt
Guten Tag, erstmals müsste man wissen ob das Pflegepersonal die Schuhe absichtlich nicht eingepackt hat oder es aus Versehen vergessen hat. In diesem Fall würde es sich nicht wirklich lohnen einen Rechtsanwalt einzuschalten, da es passieren wird, dass die Kosten des Anwalts höher sind als der eigentliche Kaufpreis der Schuhe.
Bei Rückfragen oder bei der Auskunft weiterer juristischer Schritte bitte bei mir melden!
Liebe Grüße.