Wer kontrolliert Arbeitgeber?

Arbeitnehmer hat Lohnabrechnung, z.B für 2000 Euro (netto), kriegt aber nur 1000 Euro bezahlt monatlich. Wer kontrolliert Finanzsituation des Arbeitgeber?

Die braucht keiner zu kontrollieren. Wenn zu wenig Lohn ausbezahlt wird, ist das eine Sache für das Arbeitsgericht. Bevor man klagt, ist es nützlich, den ausstehenden Lohn (schriftlich!) mit Fristsetzung einzufordern.

Schöne Grüße

MM

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Das scheint mir für die meisten Arbeitnehmer, die auf solche Jobs angewiesen sind, ein unüberwindbare Hürde zu sein. Fragen wir doch mal anders: Wer hilft diesen Arbeitnehmern?

Schönste Grüße
Ann da Cava

Eine Gewerkschaft oder der Betriebsrat.
Die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ist besonders dann wichtig, wenn es sich um Arbeitsverhältnisse in den Branchen handelt, die für Ausbeutung bekannt sind.

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Ich meine jetzt diese Klientel, für die kein Betriebsrat existiert. Oder denkst du, dieser Betrieb hätte einen?

Die Gewerkschaften kümmern sich gerade um solche Problemfälle - nur sollte man da zuerst einmal Mitglied werden.

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Servus,

im Zuge des Booms 2020/21 bei den Paketschleudern hat ver.di einigen Figuren aus dem Sub-sub-sub-Sumpf ziemlich wehe getan; da lässt sich mit einer passenden Kombination aus Rechtsweg und Publicity schon was machen.

Schöne Grüße

MM

Hallo,
das kann nicht der Arbeitnehmer/in noch eine Gewerkschaft machen. Bei dieser Frage geht es doch um die Frage, ist der Arbeitgeber zahlungsfähig oder zahlungsunfähig. Ich meine, da hilft nur der Rechtsweg.
Insgesamt haben wir aber zu wenig Infos dazu, warum es nur die Hälfte ist.
Gruss
Czauderna

Was soll es für einen Vorteil bringen, den Lohn einzufordern?

Es ist davon auszugehen, dass für die Lohnzahlung ein Fälligkeitstermin bestimmt ist. Der Arbeitgeber kommt dann automatisch in Verzug, wenn er diesen Termin nicht einhält.
§ 614 BGB oder ggf. abweichend Arbeits- und Tarifvertrag mit anderer Frist

Wenn ich von jemandem was will, ist es immer nützlich, ihm mundgerecht zu servieren, was ich von ihm will.

Daher hat sich nicht nur unter Kaufleuten das „Durchmahnen“ eingebürgert und erhalten, und was tut Gott? Es sind über den Daumen rund eineinhalb Prozent unserer säumigen Kunden, die nicht spätestens auf die dritte Mahnung bezahlen, sondern es auf den Mahnbescheid ankommen lassen.

Auch gegenüber einem Arbeitgeber kann es eine Menge bewirken, wenn man erstmal Flagge zeigt „Ich bin Ausländer, aber ich bin kein Analphabet und kein Esel.“

Drumb schrieb ich übrigens auch „Es ist nützlich“ und nicht „Es ist notwendig“.

Hat BTW auch damit zu tun, dass am Arbeitsgericht jede Partei die ihr erwachsenden Kosten des ersten Rechtszugs selbst trägt.

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Hallo,

genau diese Klientel

muß sich darüber klar werden, daß es ohne Arbeitnehmer*innenvertretung auf Dauer nicht geht.
Und der Gesetzgeber hat aus gutem Grund den Schutz von Wahlinitiatoren aktuell nochmals verstärkt.

&tschüß
Wolfgang

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