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OLG Saarbrücken im Urteil vom 11.3.2008, 4 U 228/07 - 76 zu entscheiden.
Kopiert aus dem Netz…
Zum Sachverhalt im Urteilsfall: Eine Autofahrerin fuhr auf einer Vorfahrtsstraße. Als sie sich einer Kreuzung näherte, glaubte sie zunächst, dort abbiegen zu müssen und blinkte. Sie bemerkte ihren Irrtum jedoch noch, schaltete den Blinker vor Erreichen der Einmündung wieder aus und fuhr geradeaus weiter. An der Kreuzung kam von rechts jedoch ein wartepflichtiger Peugeot, dessen Fahrerin das Blinken gesehen hatte und deshalb - ohne zu halten - links auf die bevorrechtigte Straße abbog. Im Einmündungsbereich stießen beide zusammen. Die Fordfahrerin wurde dabei verletzt und verklagte die Unfallgegnerin später auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Die Peugeot-Fahrerin vertrat jedoch die Ansicht, die Verletzte sei selbst an dem Unfall schuld. Sie habe rechts geblinkt; daher habe man davon ausgehen dürfen, dass sie nicht weiter geradeaus fahren, sondern abbiegen wollte und sich beide Pkws nicht in die Quere kommen würden.
Das OLG Saarbrücken entschied den Streit wie folgt: Die Wartepflichtige habe gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) verstoßen, denn sie hätte nur weiterfahren dürfen, wenn sie übersehen konnte, dass sie Vorfahrtsberechtigte weder gefährdete noch behinderte. Die Frau habe es insbesondere versäumt, vor dem Abbiegen nochmals nach links zu schauen, um sich zu vergewissern, dass der andere Wagen, der geblinkt hatte, auch wirklich abbog.
Den Wartepflichtigen, so die Richter, treffe eine gesteigerte Sorgfaltspflicht. Er dürfe sich auf ein Blinksignal des Vorfahrtsberechtigten erst dann verlassen, wenn dessen Abbiegeabsicht zweifelsfrei zu erkennen sei und müsse auch mit verkehrswidrigem Verhalten rechnen. Vertrauen dürfe er in der Regel nur auf das Unterbleiben atypischer, grober Verstöße des Bevorrechtigten.
Zitat beendet…
Laut Rechtsprechnung ist es völlig egal ob geblinkt wird oder nicht. Derjenige der Vorfahrt gewähren muß ist in der Verantwortung.Gesetzesangaben gibt es nicht in Bezug auf Haftung. Alles beruht nur auf Gerichtsurteile. Ich habe 2 Gerichtsurteile gefunden, wo der Falschblinker oder Nichtblinker eine Teilschuld bekommen hat.
Wie ein Gericht in Ihrem Fall entscheiden wird kann hier keiner voraus sagen. Bei mehr Input kann ich vielleicht eine Prognose stellen…
mfg