Wer muss den Schaden bei gehacktem Account tragen?

Hallo,

Ich habe mir vor ca. 1 Woche eine Spiegelreflex+objektive für gut 1000eur in ebay gesteigert. gestern schrieb mir der verkäufer eine email, in der er schrieb, dass sein account gehackt wurde und er die kamera nicht besitzt! das geld ist aber schon seit 6tagen auf das vermeintliche Betrügerkonto überwiesen. Der Verkäufer will mir natürlich kein Geld zurück überweisen. Somit habe ich ihm eine Frist von 10 Tagen zum überweisen gestellt. Wenn er diese Frist nicht einhält werde ich ganz normale Strafanzeige gegen ihn einleiten wegen Betrugs. Ich bin mir natürlich auch nicht 100% sicher, ob er wirklich gehackt wurde oder das Geld auf seinem Konto liegt. Natürlich wird zusätzlich gegen die „hacker“ Strafanzeige eingeleitet. Falls diese zu keinem Schluss kommt, wer bleibt dann auf dem Schaden sitzen? der vermeintlich gehackte oder ich als Käufer? Ich habe nicht mit Paypal bezahlt -> kein Käuferschutz!

Vielen lieben Dank im voraus

hallo,

Sorry dazu habe ich keine Ahnung. Bist du der/die einzigste Geschädigte ?
Ansonsten vielleicht zusammentun … ?

Und ansonsten würde ich mich dazu rechtsanwaltlich beraten lassen.

Vielleicht mal bei Google … nach ähnlichen Fällen …

Drücke dir die Daumen dass sich jemand Anderes damit auskennt und dir Konstruktiveres sagen kann.
liebe Grüße marita

Hallo,

also aus meiner Sicht ist das doch ganz einfach: Der Verkäufer muss für die Erfüllung des geschlossenen Kaufvertrages haften. Auf jeden Fall sollte als erstes der Vorgang bei Ebay gemeldet werden. Dass die Zahlung nicht über Paypal erfolgte, schließt ja nicht sämtliche andere Verkaufsbedingungen von Ebay aus. Und mit der Strafanzeige würde ich auch nicht noch 10 Tage warten, sondern diese umgehend erstatten. Wenn der Verkäufer seriös ist, hat er dies ebenfalls veranlasst, um so schneller müsste ja der Verbleib des Geldes nachvollziehbar sein. Also nicht lange zögern, sondern handeln: Erstens bei Ebay anrufen und sich beraten lassen und zweitens zur Polizei mit sämtlichem E-Mail-Verkehr bzgl. des Kaufes und danach entsprechend den gegebenen Empfehlungen handeln.

LG

Zahlen muss der „Ghackte“. Ich glaub nicht, dass er ein Gehackter ist.
Anzeige mit Frist zur Rücküberweisung!!!1

Hallo,
am besten trotzdem mit ebay Kontakt aufnehmen.
Leichtsinn ist es in jedem Fall - überall wird gewarnt,
teure Dinge nicht ohne Schutz, wie ihn z.B.Paypal bietet, zu bezahlen. Da haben sich viele Betrüger darauf spezialisiert, die irgendwo im Ausland sitzen.
Den Verkäufer anzeigen ist schon richtig. Nur gibt es von Seiten der Polizei/Staatsanwaltschaft wenig Hilfen bei Internetbetrug.
MfG
KKl

Hallo,

Ich habe mir vor ca. 1 Woche eine Spiegelreflex+objektive für
gut 1000eur in ebay gesteigert. gestern schrieb mir der
verkäufer eine email, in der er schrieb, dass sein account
gehackt wurde und er die kamera nicht besitzt! das geld ist
aber schon seit 6tagen auf das vermeintliche Betrügerkonto
überwiesen. Der Verkäufer will mir natürlich kein Geld zurück
überweisen. Somit habe ich ihm eine Frist von 10 Tagen zum
überweisen gestellt. Wenn er diese Frist nicht einhält werde
ich ganz normale Strafanzeige gegen ihn einleiten wegen
Betrugs. Ich bin mir natürlich auch nicht 100% sicher, ob er
wirklich gehackt wurde oder das Geld auf seinem Konto liegt.
Natürlich wird zusätzlich gegen die „hacker“ Strafanzeige
eingeleitet. Wer bleibt bei Nichterfolg
dann auf dem Schaden sitzen? Der vermeintlich gehackte oder
ich als Käufer? Ich habe nicht mit Paypal bezahlt -> kein
Käuferschutz!

Vielen lieben Dank im voraus

Hi,

vielen Dank für die Anfrage. Zu meiner eigenen Sicherheit muss ich anmerken, dass meine Antwort keinen Anspruch auf Richtigkeit und/oder Vollständigkeit haben kann, da ich selbst kein Anwalt bin.
Der geschilderte hat sowohl strafrechtliche, also auch zivilrechtliche Komponenten, die teils voneinander abhängen.

Es muss erst einmal festgestellt werden, dass der Verkäufer auch Zeit haben muss, seinen Vertragsteil zu erfüllen. In diesem Fall hat der „Verkäufer“, bzw. der reale Accountinhaber aber ja geantwortet, dass sein Account gehackt wurde, was bedeutet, dass es 2 Varianten in der Sache gibt.

Zunächst einmal die strafrechtliche Seite:
Variante 1: Der eBay-Verkäufer hat richtige Angaben gemacht und sein Account wurde tatsächlich gehackt…
Das Hacken ist einerseits eine Straftat nach § 202a StGB (Ausspähen von Daten) und evtl. auch eine Datenveränderung i.S.d. § 303a StGB. Der Täter hierzu ist unbekannt…
Dann kommt hinzu, dass der Täter einen Computerbetrug i.S.d. § 263a StGB begangen hat, indem er eine Sache angeboten hat und hier Ihr Geld eingestrichen hat, ohne eine Leistung zu erbringen. Dies auch unter Vorsatz getan.
Der Täter muss ermittelt werden, was jedoch in der Praxis nicht leicht ist, da man häufig nur den sog. Finanzagenten ermittelt kann. Das geht über die Bankverbindung, auf die Sie das Geld überwiesen haben und ist im Rahmen der Strafermittlungen eher kein Problem.
Auf jeden Fall wird diese Person zunächst einmal Täter für den Computerbetrug und je nachdem, welche Aufgabe die Person hatte, evtl. dann der Geldwäscher i.S.d. § 261 StGB.
Was bringt Ihnen das? Wenn der Täter zum Konto ermittelt ist, ist dies die Person, die Ihnen den Schadensersatz leisten muss.
Das bedeutet, nicht der Inhaber des Accounts der gehackt wurde, sondern der eigentliche Täter ist die Person, die Sie ansprechen müssen, um Ihr Geld zurück zu erlangen. Wenn dem Accountinhaber keine grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen ist, dann wird dieser wahrscheinlich in einem Zivilverfahren nicht haftbar gemacht werden können.

Variante 2: der eBay-Verkäufer hat falsche Angaben gemacht und sich das Geld eingesteckt.
Dann hat dieser strafrechtlich einen Computerbetrug i.S.d. § 263a StGB begangen. Im zivilrechtlichen Sinne ist dieser dann auf jeden Fall der Schadensersatzpflichtige.
Ob es so ist, wird man wiederum über die Bankverbindung herausbekommen.
Fazit:
Ich würde in diesem Fall raten, auf jeden Fall zunächst eine Strafanzeige zu erstatten, wenn Sie nicht weiterkommen.
Nehmen Sie alle Unterlagen (Auktionsseite und den Schriftverkehr, Bankverbindung, Beleg der Überweisung pp.) und suchen ihre örtliche Polizeidienststelle auf, erstatten dort eine Anzeige.
Die Polizeibeamten wissen dann, wie zu verfahren ist.
Um Ihr Geld zu erhalten, benötigen Sie natürlich die Person, die hinter dem Konto, auf das Sie überwiesen haben, steht.
Das können Sie über einen Anwalt erfahren, der Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft erhalten kann. Daneben gibt es häufig auch je nach Bundesland die Möglichkeit, im Rahmen des Schutzes privater Rechte, die Namen im Rahmen eines Zivilverfahrens aus dem Strafverfahren anzufordern. Auch hier wird es regelmäßig nur über einen Anwalt gehen.
Ich weiß, es ist ein langer und nicht ganz zufrieden stellender Weg, aber wahrscheinlich die einzige Möglichkeit, Ihr Geld zurück zu erhalten.
Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen….
Viele Grüße
Eterno

Guten Tag,

Ich trag hier schnell zwei Paragraphen aus den Ebay Agbs vor:

Mitglieder müssen ihr Passwort geheim halten und den Zugang zu ihrem Mitgliedskonto sorgfältig sichern. Mitglieder sind verpflichtet, eBay umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein Mitgliedskonto von Dritten missbraucht wurde.

Mitglieder haften grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung ihres Mitgliedskontos vorgenommen werden. Hat das Mitglied den Missbrauch seines Mitgliedskontos nicht zu vertreten, weil eine Verletzung der bestehenden Sorgfaltspflichten nicht vorliegt, so haftet das Mitglied nicht.

Zu der Sorgfaltspflicht des Verkäufers gehört also auch, dass umgehened ebay Informieren muss, falls es Anhaltspunkte auf Missbrauch Dritter gibt.

Der Verkäufer meldete den Fall erst 12! Tage nachdem das Angebot eingestellt wurde, obwohl man beim Einstellen die erste Email bekommt und somit sicherlich Indizien für einen Dritten hat? Nach seinen Nachforschungen hat ein Hacker seine Emails ab dem 14.10.12 weiterleiten lassen, obwohl der Artikel bereits am 08.10.12 eingestellt wurde. Hat der Verkäufer dadurch das Kriterium „umgehend“ nicht verletzt und somit auch seine Sorgfaltspflicht? Dann wäre er fahrlässig natürlich haftbar für das, was mit seinem Account passiert ist.

Bzw auch die Sicherung der Benutzerdaten ist Fragwürdig, wenn der Verkäufer so schnell bei 2 Accounts gehackt wurde, was ich aber natürlich nicht nachweisen kann.

Ich bitte um Hilfe! Leider steht die Finanzierung meines Studiums auf dem Spiel, was mich wirklich aus der Bahn werfen würde!

Vielen Dank für die Antwort/Antworten

Hallo,

wird zumindest schwierig! Die Beweislage ist unklar, bitte ebay um Auskunft, ob das Konto tatsächlich gehackt wurde, dann kannst Du weitersehen!

Gruß

Hans

Ziemlich starker Tobak. Da ich allerdings kein Jurist bin, weiß ich das auch nicht so genau. Auf jeden Fall Schadensersatz beim Verkäufer anmelden, da er im Prinzip für die Sicherheit seines Accounts verantwortlich ist. Und in jedem Fall würde ich Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstatten, das kostet nichts und kann manchmal sogar helfen.
Viel Glück,
Axel

Ziemlich starker Tobak. Da ich allerdings kein Jurist bin, weiß ich das auch nicht so genau. Auf jeden Fall Schadensersatz beim Verkäufer anmelden, da er im Prinzip für die Sicherheit seines Accounts verantwortlich ist. Und in jedem Fall würde ich Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstatten, das kostet nichts und kann manchmal sogar helfen.
Viel Glück,
Axel