Hi,
vielen Dank für die Anfrage. Zu meiner eigenen Sicherheit muss ich anmerken, dass meine Antwort keinen Anspruch auf Richtigkeit und/oder Vollständigkeit haben kann, da ich selbst kein Anwalt bin.
Der geschilderte hat sowohl strafrechtliche, also auch zivilrechtliche Komponenten, die teils voneinander abhängen.
Es muss erst einmal festgestellt werden, dass der Verkäufer auch Zeit haben muss, seinen Vertragsteil zu erfüllen. In diesem Fall hat der „Verkäufer“, bzw. der reale Accountinhaber aber ja geantwortet, dass sein Account gehackt wurde, was bedeutet, dass es 2 Varianten in der Sache gibt.
Zunächst einmal die strafrechtliche Seite:
Variante 1: Der eBay-Verkäufer hat richtige Angaben gemacht und sein Account wurde tatsächlich gehackt…
Das Hacken ist einerseits eine Straftat nach § 202a StGB (Ausspähen von Daten) und evtl. auch eine Datenveränderung i.S.d. § 303a StGB. Der Täter hierzu ist unbekannt…
Dann kommt hinzu, dass der Täter einen Computerbetrug i.S.d. § 263a StGB begangen hat, indem er eine Sache angeboten hat und hier Ihr Geld eingestrichen hat, ohne eine Leistung zu erbringen. Dies auch unter Vorsatz getan.
Der Täter muss ermittelt werden, was jedoch in der Praxis nicht leicht ist, da man häufig nur den sog. Finanzagenten ermittelt kann. Das geht über die Bankverbindung, auf die Sie das Geld überwiesen haben und ist im Rahmen der Strafermittlungen eher kein Problem.
Auf jeden Fall wird diese Person zunächst einmal Täter für den Computerbetrug und je nachdem, welche Aufgabe die Person hatte, evtl. dann der Geldwäscher i.S.d. § 261 StGB.
Was bringt Ihnen das? Wenn der Täter zum Konto ermittelt ist, ist dies die Person, die Ihnen den Schadensersatz leisten muss.
Das bedeutet, nicht der Inhaber des Accounts der gehackt wurde, sondern der eigentliche Täter ist die Person, die Sie ansprechen müssen, um Ihr Geld zurück zu erlangen. Wenn dem Accountinhaber keine grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen ist, dann wird dieser wahrscheinlich in einem Zivilverfahren nicht haftbar gemacht werden können.
Variante 2: der eBay-Verkäufer hat falsche Angaben gemacht und sich das Geld eingesteckt.
Dann hat dieser strafrechtlich einen Computerbetrug i.S.d. § 263a StGB begangen. Im zivilrechtlichen Sinne ist dieser dann auf jeden Fall der Schadensersatzpflichtige.
Ob es so ist, wird man wiederum über die Bankverbindung herausbekommen.
Fazit:
Ich würde in diesem Fall raten, auf jeden Fall zunächst eine Strafanzeige zu erstatten, wenn Sie nicht weiterkommen.
Nehmen Sie alle Unterlagen (Auktionsseite und den Schriftverkehr, Bankverbindung, Beleg der Überweisung pp.) und suchen ihre örtliche Polizeidienststelle auf, erstatten dort eine Anzeige.
Die Polizeibeamten wissen dann, wie zu verfahren ist.
Um Ihr Geld zu erhalten, benötigen Sie natürlich die Person, die hinter dem Konto, auf das Sie überwiesen haben, steht.
Das können Sie über einen Anwalt erfahren, der Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft erhalten kann. Daneben gibt es häufig auch je nach Bundesland die Möglichkeit, im Rahmen des Schutzes privater Rechte, die Namen im Rahmen eines Zivilverfahrens aus dem Strafverfahren anzufordern. Auch hier wird es regelmäßig nur über einen Anwalt gehen.
Ich weiß, es ist ein langer und nicht ganz zufrieden stellender Weg, aber wahrscheinlich die einzige Möglichkeit, Ihr Geld zurück zu erhalten.
Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen….
Viele Grüße
Eterno