Hallo Wissende,
aufgrund der Trennung lebt meine Tochter (fast 8) bei meiner Ex. Auf Nachfrage zu der obligatorischen Wunschliste (Mitte November) und mehreren Protesten, kam diese ca. am 10. Dezember bei mir an. Das Kind soll - nach Wunsch der Mutter - weiterhin im Glauben gelassen werden, es gäbe den Weihnachtsmann. Ein direktes Fragen ist also nicht möglich bzw. würde mit Unterbrechung der Telefonleitung bzw. Skype geahndet werden (denn meine Ex kontrolliert jegliche Kommunikation mit meiner Tochter).
Die akzeptablen (weil altersgemäßen) Wünsche hab ich dann erworben. Die inakzeptablen (weil z.B. erst ab 14 oder 16 Jahren empfohlen) hab ich verweigert.
Nun geht es in dieser Frage aber um die Geschenke, die es von den Großeltern und meiner Schwester geben soll. Diese haben wohl nicht nach einer Wunschliste gefragt, weshalb ich diese dann „nachgefordert“ habe. Sie kam am vergangen Donnerstag an. Meine Schwester ist dann aber nicht am Freitag losgefahren (Sie hatte ab 13 Uhr Dienstschluss) sondern erst am Sonnabend gegen 14 Uhr und wollte die Geschenke für sich und die Großeltern organisieren. Sie bekam dafür von mir auch die Geschäfte genannt, in denen diese Geschenke auf jeden Fall vorrätig wären, da sie auch im Internet nicht mehr erworben werden konnten.
Sie kam dann spätabends zurück mit dem Kommentar zurück, bei ToysRus und in den anderen Geschäften gäb es das alles nicht und ich müsste jetzt die Geschenke gefälligst selbst organisieren (die fraglichen Geschäfte ca. 40km von hier, für sie vom ToysRus aus 10km).
Frage also in die Runde: Wer ist für das Beschaffen der eigenen Geschenke zuständig, wenn wie in diesem Fall sowohl die Schwester als auch die Eltern noch sehr mobil sind?
Ich bin gespannt auf die Argumente
Gruß
VB