Wer muss die Kosten tragen?

Ich bin Firmeninhaber und habe einem meiner Angestellten (in seinem Urlaub) einen meiner Firmentransporter (Klein LKW 7,5t) zum Umziehen geliehen.

-Die Halle meiner Firma ist gepachtet.
-Der Transporter ist Firmeneigentum und Vollkasko versichert.

Folgendes ist passiert:

Mein Angestellter will den Transporter spät Nachts wie vereinbart, nach seinem Umzug, auf das Firmengelände abstellen.
Laut seiner Aussage stößt er beim Rückwärtsfahren mit dem Heck gegen die Hauswand der Firmenhalle - beim zweiten Versuch stößt er zwei Meter weiter wieder gegen die Hauswand. (Der Firmenbereich ist mehr als ausreichend beleuchtet und ein Rückwärtseinparken wäre in keiner Weise erforderlich)

Schaden:
1.) Zwei Stark sichtbare „Einschläge“ an der Wand
2.) Lackbschaden/Dellen am Aufbau des Transporters

Meine Frage:
Wer haftet, bzw. kommt für die Schäden auf?

(- Kann die Versicherung von grober Fahrlässigkeit meines Angestellten ausgehen, da (soweit ich informiert bin) das Rückwärtsfahren eines LKW nur mit einer einweisenden Person erfolgen darf?)

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Meines erachtens müssen Sie den entstandenen Schaden am Auto mit Ihrem Angestellten ausmachen, da die private Haftpflicht bei geliehenen Gegenständen nicht greift. Die Einschläge an der gemieteten Hauswand dird zu Ihren Lasten ausgehehn da es Ihr Auto ist welches den Schaden verursacht hat, sollte die interne Rechtsabteilung der Haftpflichtversicherung die Entscheidung treffen dass doch der Fahrzeugführer am Schaden schultig ist wird sie sich den vorausgezahlten Betrag von Ihrem Angestellten (Verursacher) zurück holen. Übrigens,… jede gute Tat wird mit einer Schlechten bestraft""
Gruß Boxer1965

hallo, sorry tut mir leid …da sollten sie sich an den user „keki“ wenden er ist fachmann…gruss

Hallo,

zunächst die Vollkasko beim eigenen Fahrzeug und die Kfz-Haftpflicht für den Fremdschaden. Ob und wie weit Regress beim Angestellten möglich ist, wäre eine juristische Frage - ich halte es für ziemlich unwahrscheinlich,
viele Grüße
Andreas

Der Schaden kann nur über die Vollkaskoversicherung des Fahrzeugs geregelt werden. Nach meinem Kenntnisstand ist es nicht richtig, dass ein Lkw nur mit Einweisung rückwärts fahren darf. Diese Regelung gilt nur für öffentliche Lkw’s wie z.B. Müllabfuhr. Allerdings ist beim Rückswärtsfahren besondere Vorsicht zu gewährleisten.
Grobe Fahrlässigkeit kann nach meinem Dafürhalten seitens der Versicherung nicht entgegengehalten werden. Sollte dies jedoch der Fall sein, dann müsste der Schaden mit dem Angestellten „heimgehen“, da es ja keine Betriebsfahrt war. Dann sollte dieser an seine Haftpflichtversicherung gehen, die dann allerdings größte Schwierigkeiten machen wird.
Da Sie Bedenken wegen grober Fahrlässigkeit haben, wäre es doch mehr als sinnvoll die Versicherung zu wechseln und einen Tarif zu wählen, der die grobe Fahrlässigkeit mit einschließt. Diesen erhalten Sie z.B. über die Deutsche Vermögensberatung. Dann ist nur noch Alkohol und Drogen als grobe Fahrlässigkeit drin.

Hallo für die Schäden am Fahrzeug kommt die Vollkasko auf, die Schäden an der Halle sind wahrscheinlich ein Eigenschaden oder könnten eventuell durch KFZ-Haftpflicht bzw. Betr.Haftpflicht reguleirt werden.
Hängt von Deinen Policen ab.
MFG Febud

Meines Erachtens zahlt zunächst die KFZ-Versicherung. Ob und in wie weit diese bei dem Mitarbeiter Regress fordern wird, kann man sicher nur im Einzelfall beurteilen. Sicherlich für Sie interessant: Alle Schäden, für die die Versicherung nicht aufkomt, z.B. SB, haftet Ihnen gegenüber natürlich nach BGB der Schadenverursacher - ggf. einklagen.

DA KANN ICH DIR LEIDER NICHT WEITERHELFEN.
GRUSS EGON

das kommt dann auf die genauen versicherungsbedingungen an.

das kann aber gut sein, dass es da einige probleme gibt.
Die versicherung schickt warscheinlich einen sachverständigen, der das ganze genau untersucht.

Ich an Ihrer stelle, würde diesen schaden aber dann, (falls Ihre versicherung nicht bezahlt) von Ihrem Angestellten einkassieren.