Wer muss die Straße vom Schnee befreien?

Hallo zusammen,

wir wohnen am Ende einer Straße in einer Sackgasse. Seit 40 Jahren räumt die Gemeinde hier den Schnee, wenn es geschneit hat.
Jetzt räumt die Gemeinde die Straße nicht mehr vom Schnee. Die sagen das dies die Anwohner machen müssen.
Ist das richtig?
Die Straße ist ca. 200 Meter lang. An unser Grundstück grenzt die Straße mit einer Breite von 4 Metern. Länglich liegt unser Grundstück nicht an der Straße.
Der Herr vom Bauhof meinte, das die anderen Anwohner die länglich an der Straße wohnen, die Straße zu räumen haben. Nicht wir.
Den Nachbarn ist das aber egal, da ihre Autos auf der gegenüberliegenden Seite stehen. Also nicht an der Straße, die zu unserem Haus führt, sondern an der Straße auf der Rückseite (welche noch geräumt wird, da wichtig)
Die Straße zu unserem Haus, benutzen nur wir.
Wer ist hier jetzt wirklich für die Straße verantwortlich?
Die Gemeinde sagt die Nachbarn
Die Nachbarn sagen wir
Wir sagen die Gemeinde

na das ist ja einfach zu lösen. Dafür gibt es die Satzung der Gemeinde in der die Gebiete nach der Pflicht zur Straßenreinigung aufgeteilt sind.

nachgucken was für diese Straße gilt.

2 Like

Moin,

So einfach ist das alles nicht: https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/verkehrssicherungspflicht-uebertragen-der-streupflicht-fuer-oeffentliche-strassen-auf-anlieger_idesk_PI17574_HI7565019.html
und https://www.forum-verlag.com/blog-ov/raeum-und-streupflicht-gemeinde

Wem gehört die Straße? Ist sie mit oder ohne Gehweg? Welche Satzung gilt in deiner Gemeinde? Wurden Pflichten übertragen?
Das musst du klären.

-Luno

Also,
die Straße hat keinen Gehweg.
die Straße gehört der Gemeinde.
Es wurden keine Pflichten übertragen.
Gemeindesatzung, puh keine Ahnung. Finde ich die auf deren Homepage?
Oder muss ich dazu aufs Rathaus?

Meistens ja

Nein, die meisten Radhäuser haben sogar seit ein paar Jahren Telefon.

  • im Saarland gibt es Modellprojekte zur klimaneutralen Kommunikation mit Signaltrommeln.
2 Like

ach die, haben die noch nichts vom optischen Telgrafen gehört?

1 Like

jaja :slight_smile: ich habe die Dosen mit der Schnurr benutzt.
Also. Man kann mir die Satzung zur Zeit nicht sagen. Der Gemeinderat hat dies Einstimmig am
30.11 beschlossen. Ich hätte die Tageszeitung lesen sollen. Das habe ich jetzt versucht (online)
lieder muss ich dafür aber ein Abo abschließen.
Was nun?

Um es komplizierter zu machen:

Ist sie auch als Gemeindestrasse gewidmet?

ja ist sie.

Ergänzung noch:
Es geht mir nicht um das frei räumen eines Teils der Straße um darauf zu laufen.
Das machen die Anwohner. Mir geht es um die Räumung der Straße.

das in reihnen Wohngebieten teilweiwes Straßen nicht gereinigt werden und diese die anwohnter tun müssen ist in vielen Kommunen normal.

Hallo,

zahlst Du Gebühren für Winterdienst an die Gemeinde?

Gruß,
Paran

In den meisten Radhäusern befinden sich wohl eher Räder, nich?

2 Like

Nein, bei uns werden keine Gebühren hierfür erhoben.
Aber wir haben halt manchmal so viel Schnee, das eine Teilnahme am Straßenverkehr ohne
Räumung der Straße nicht mehr möglich ist.

Jemanden fragen, der die Veröffentlichung hat.
Die Zeitung beim Verlag einsehen.
Nachsehen, ob die Satzung im Internet zu finden ist.
Versuchen bei der Gemeinde die Satzung einzusehen. (Die Gemeinde müsste irgendwo ein Belegexemplar der Veröffentlichung in den Akten haben.)

Dann beantwortet das deine Ausgangsfrage: ihr seid für die Räumung zuständig. Zumal du auch schreibst

Bei uns gibt es übrigens die Satzung über die Straßenreinigung und die Verordnung über Art, Maß und Umfang der Straßenreinigung. Außerdem ist angegeben: „Darüber hinaus sind die Grundstückseigentümer in den nicht im Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen für die Reinigung der Fahrbahn bis zu ihrer Mitte verantwortlich.“ So etwas müsste es auch bei euch geben.

Egal, welches schriftliche Medium Du benutzen willst:
Ich würde die zuständige Gemeinde um schriftliche Beantwortung Deiner Frage (samt ja vorhandener Sachstandsdarstellung) bitten.
Und evtl. freundlich ein für die Gemeinde kaum lösbares Kompromissangebot machen: Der Räumdienst muss nicht räumen, wenn dafür die Müllgebühren erlassen werden.
LG
Amokoma1

Er zahlt schon keine Straßenreinigungsgebühren, insofern wird’s schwierig, die Gemeinde zu überzeugen, auch noch die Müllgebühren erlassen zu bekommen, denn wer keine Straßenreinigungsgebühren zahlt, ist für die Straßenreinigung zuständig, so einfach ist das. :slight_smile:

Viele Grüße
Christa

Kann das nicht auch von Gemeinde zu Gemeinde in unterschiedlichen Bundesländern unterschiedlich geregelt sein? Ich bin mir da nicht so sicher. Zumal Schneefall hier im Norden meistens tatsächlich eher Schmutz- als Schneequalität hat.
LG
Amokoma1