Wer muss für kaputtes Fenster zahlen?

Hallo!

Vor ca. 2 Wochen ist beim lüften der Wohnung ein kleines Fenster zu Bruch gegangen (Kosten 132 Euro). Da meine Vermieterin keine Glasversicherung für das Haus hat und ich auch keine Glasversicherung, verlangt sie nun von mir, die Rechnung zu begleichen. Ich halte das für nicht rechtens, da die Scheibe durch höhere Gewalt kaputt gegangen ist und nicht durch mein verschulden. In meinem Mietvertrag hab ich zwar ne Klausel zur Kostenübernahme bei Bagatellschäden, diese liegt aber bei 90 Euro. Frage: Wer trägt nun das Risiko bzw. wer muss die Rechnung begleichen.

MFG Dieter

Hallo Dieter,

Sind die Schäden des Vermieters durch eine Versicherung (Gebäudeversicherung) abgedeckt, die der Mieter im Rahmen der Nebenkosten anteilig zahlt, haftet der Mieter nur bei Vorsatz oder grobem Verschulden. Sein Problem, wenn er keine Glasbruchversicherung hat.

Grundsätzlich gilt, dass wer etwas fordert, seine Forderung beweisen muss. Er muss Dir also Vorsatz oder grobes Verschulden nachweisen. Die Scheibe kann ja auch durch Ermüdung oder verzogenem Fensterrahmen (anhaltende Kälte) gesprungen sein. Der Vermieter muss beweisen, dass vorgenanntes ausgeschlossen ist unhd Du schuld bist.

Unabhängig davon erscheint mir der Preis für das Ersetzen der Scheibe zu hoch, will der Vermieter hier gleich das ganze Fenster ersetzen?

Glasbruch fällt nicht unter die Bagatellschäden und die Klausel im Mietvertrag findet hier keine Anwendung.

Des Lieben Friedenswille kannst Du noch prüfen, ob Deine Privathaftpflicht für den Schaden aufkommen kann. Ein Rechtsstreit lohnt sich bei so einer Summe nicht.

MfG Petra

PS. Die Rechnung muss der Auftraggeber begleichen!

Hallo Dieter,
nach meinem Wissensstand ist der Verursacher, und das bist Du, für solche Art von Schäden verantwortlich. Da Du keine Glasversicherung hast, musst Du zahlen. Höhere Gewalt zieht hier nicht, auch wenn der wind das fenster zugeschlagen haben sollte.
Das mit den Bagatellschäden bezieht sich auf Einrichtungen wie das Fenster mit Verschluss, falls der ausleiert o.ä., Wasserhähne, Lichtschalter usw., aber auch nur bis zu einer Schadenssumme pro Jahr von € 90,-, darüberliegende Reparaturen muss die Vermieterin bezahlen.
Leider kann ich Dir keine positive Antwort geben.
Gruß Egon

Meine Einschätzung: Du benötigst keine Glasversicherung, außer für Aquarien, Glastische etc., die in deinem Eigentum liegen. Die Fenster deiner Wohnung sind NICHT dein Eigentum.
Grundsätzlich mietest du eine Wohnung und zwar in einem gebrauchsfähigen Zustand, dazu gehören natürlich auch Fenster. Also ist der Vermieter dafür (ERST EINMAL)zuständig.
Deine Bagatellreparatur-Grenze ist überschritten, damit musst du für das Fenster zum einen nichts anteilig zahlen, auch nicht bis 90 Euro, zum anderen denke ich, dass Fenster generell nicht unter Bagatellschäden fallen (gemeint sind ja eher leckende Wasserhähne, zersprungene Steckdosen etc.)
Jetzt kommt das große ABER:
Durch das Lüften und dem Windstoß ist das Fenster zerstört worden. Dies ist in dem Sinne keine höhere Gewalt, da du es in der Gewalt hattest, wann und wie du lüftest. Grundsätzlich kennt ja jeder, dass so ein Fenster dabei auch zuschlagen kann.
Beispielsweise hättest du es feststellen oder verkeilen können, um ein gewaltiges Zuschlagen zu verhindern.
Dieser Rechtsauffassung kann man sein. Man kann auch sagen, ein modernes Fenster splittert so einfach nicht, wenn es durch Windstoß zuschlägt, also ist es ein Mangel in der Sache und damit nicht durch dein Lüften verursacht.
Wie du siehst: So etwas kann schnell vor Gericht gehen, da es nicht eindeutig ist (aus meiner Sicht).
ABER: Du hast sicherlich (wie ich ja jedem rate) eine Privathaftpflichtversicherung. Diese würde zahlen, wenn du das zu verantworten hast. Oft prüft sie die Ansprüche selbst, damit erübrigt sich schon eine Klage, wenn man die Sache seiner Haftpflicht vorlegt. Wenn sie zahlt, warst du wohl eher schuld :wink:). Wenn sie nicht zahlt, lasse deine Vermieterin die nächsten Schritte unternehmen: Du hast ja sozusagen die „Fachmeinung“ deiner Versicherung hinter dir, dass du da nichts zu verantworten hast.

FAZIT: Vermieter zahlt. Ob er von dir das Geld zurückbekommt, ist eine Interpretationssache, die ich in solchen Fällen meiner Haftpflicht überlasse.

Anmerkung:
Ich hatte einen ähnlichen Fall: Die Tür mit Glaseinsatz schlug zu beim Lüften: Dabei brach das Glas und das Türblatt riss ein. Ein Glas geht so leicht nicht kaputt, aber hier war schon dieses Dichtzeug spröde, so dass das Glas nicht abgefedert wird bei harten Stößen. Aber statt mir darüber Gedanken zu machen, dass hier ein Sachmangel ausschlaggebend war, gab ich es der Haftpflicht. Diese wollte das Türblatt zahlen, aber nicht den Glaseinsatz (Hinweis auf eine mögliche Glasversicherung). Ich habe das Glas selbst eingebaut und das Türblatt überstrichen und der Haftpflicht gekündigt.
Du siehst: Recht haben und Recht kriegen und Aufwand betreiben…
Das musst du dann selbst entscheiden.
By the way: Ich gebe hier nur meine Laienmeinung kund, dies ist kein Rechtsrat.
PS: Da ich jemandem Schaden an dessen Eigentum verursacht habe ohne Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, muss eine Privathaftpflicht zahlen, auch wenn es Glas war. Manko: Einige Versicherung könnten sich darauf berufen, dass du den Gegenstand gemietet hast. Hier kann eine Zahlungspflicht entfallen (Bei neueren Tarifen ist das häufig ausgeschlossen, so bei meiner).

Hallo,

bin leider juristisch nicht so bewandert… wenn keine Hausratsversicherung existiert… ich kann nur an den Deutschen Mieterbund verweisen. Als Mitglied erhält man dort echt gute Rechtsberatung - wirklich empfehlenswert.

Sorry und Grüße,
Anja

Hallo Dieter,

sorry späte Antwort aber ich hatte jetzt ewig keinen Internetzugang. Leider kann ich auch Deine Frage nicht beantworten, und hoffe, Du bist anderweitig fündig geworden.

Alles Gute!