Eine 75jährige Frau lebte bisher allein in der Wohnung, bekommt Kreislaufkollaps, Notfallarzt weist sie in Klinik ein. Dort wird nach längerem Hin und Her ein MRT vom Kopf erstellt mit der neurologischen Feststellung, es liege eine irreparable „Subkortikale Vaskuläre Enzephalopathie“ (Schädigung wesentlicher Hirnpartien) vor, und die Patientin dürfe zukünftig nicht mehr ohne ständige Anwesenheit einer anderen Person in der Wohnung allein leben weil die akute Gefahr des Stürzens etc. bestehe.
Der von ihr getrennt lebende Ehemann ist selbst hilfebedürftig und kann die Betreuung nicht übernehmen;die vorhandenen 2 Kinder wohnen zwar im gleichen Ort, sehen sich jedoch aus beruflichen Gründen nicht in der Lage die Betreuung zu übernehmen. Die dauernd anwesende andere Person wird von einer gewerblichen Organisation gestellt .
Muss der Ehemann diese Kosten allein zahlen oder sind auch die Kinder einzubeziehen?
Hallo im Allgemeinen werden die Kinder mit einbezogen .
viele Grüße noro
Was ist mit derKrankenkasse?
Wenn hier eine medizinisch begründete 24/7- Betreuung erforderlich ist, würde ich da erst mal vorfühlen.
Die zahlt z.B. für beatmungspflichtige Patienten locker mal 30.000 EUR/ Monat für den Pflegedienst, ohne dass andere zuzahlungspflichtig sind.
Hallo,
es geht hier nicht um entweder - oder.
In Frage kommen zunächst die Krankenkasse und die Pflegeversicherung; letztere zahlt allerdings nur einen Zuschuss zu den Kosten.
Schnellstens bei beiden möglichen Kostenträgern klären, welche Schritte zu veranlassen sind, damit eine Übernahme oder teilweise Übernahme der Kosten nicht nur wegen fehlender Formalia (Begutachtung durch den MDK, Antragstellung oder sowas) unterbleibt: Es muss zumindest geklärt werden, ob es Leistungen gibt, die grundsätzlich nicht rückwirkend gewährt werden.
Schöne Grüße
MM