Wer muss Rauchmelder installieren

In Bayern wird ein Haus mit 5 Zimmer vom Eigentümer an 5 Personen (1 Person pro Zimmer) vermietet. Wer muss den gestzlich vorgeschriebenen Rauchmelder im Zimmer anbringen? Eigentümer, Mieter oder egal?

Zusatzfrage:
Kann die Brandversicherung verlangen, dass nur besonders qualifizierte Handwerker den Rauchmelder montieren?

Hallo!

Schau doch in der Bauordnung nach .

Ich suche das nicht extra raus, denn m.E. ist stets der Hauseigentümer zuständig. Er muss einbauen und erneuern lassen.
Die „Wartung“, die sich im wesentlichen auf die gelegentliche monatliche/halbjährliche Funktionskontrolle durch Testknopf drücken und das Entstauben des Gehäuses beschränkt kann auf den Mieter übertragen werden.
Es kann aber auch an Firma übertragen werden. es gibt genug Dienstleister, die das zusätzlich übernehmen, etwa die Abrechnungsfirmen für Heizkosten.
Diese Kosten wäre umlagefähig.

Brandkasse kann grundsätzlich bestimmte Mindestanforderungen an Geräte und die fachgerechte Montage stellen. Kommt halt auf den vertrag an.

Mieter haben damit nichts zu tun.

MfG
duck313

Hier der Auszug aus der Bayr. Bauordnung:

  1. 1In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. 2Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. 3Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten. 4Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.

Anmerkung zum letzten Absatz:
Besitzer sind in diesem Zusammenhang die Nutzer/Mieter der Wohnung.

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Vermieter

Aber Hallo!

  1. Bezahlen muss der Wohnungs- oder Hauseigentümer, das ist doch logisch.
  2. Ich gehe 'mal diese Sache praktisch an:
  3. An der Decke im Raum vor der Küche und im angrenzenden Wohnraum werden gesetzeskonform Rauchwarnmelder installiert.
  4. Was ist (war): Wird die Tür vom Geschirrspüler (wenn fertig) sofort geöffnet (was ja sinnvoll wäre) sprechen beide Rauchwarnmelder sofort an.
  5. Wird in der Küche in einer offenen Pfanne auf dem E-Herd mit einem Gericht mit Wasser abgelöscht sprechen sofort beide Rauchwarnmelder an.
  6. Nun das ist halb so schlimm, weil der Brandmelder (mit Verbindung zur Berufsfeuerwehr) nicht anspricht.
  7. Merke: Passt genau auf wo die Rauchwarnmelder installiert werden, diese müsse stets abseits des Luftstromes installiert sein, dann hat man Ruhe damit!
    MfG

Aber hallo lieber @duck313
Zuständig und verantwortlich, das sind 2 Paar Stiefel!
Verantwortlich ist der Eigentümer der Wohnung, bzw. des (Wohn)hauses.
MfG

Das ist ein sehr merkwürdiger Beitrag !

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Hier versteh ich den Einwand genauso wenig wie weiter unten deinen Beitrag.
Der Gesetzestext ist doch ganz klar.
Einbaupflicht der Melder = Hauseigentümer
Sicherstellung der Bereitschaft (das ist Wartung, ggf. Batterietausch bei Billiggeräten, die nicht empfohlen sind) obliegt dem jeweiligen Besitzer. Und Besitzer ist der, der in der Wohnung wohnt. Also der Mieter.

Natürlich muss ihn der Vermieter über diese Sache aufklären, was er machen muss usw.

In der Regel übernimmt der Vermieter aber diese Dienste und lässt es sich vom Mieter bezahlen.

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Quatsch, wo steht das denn?

Muss man das verstehen?

Ganz ehrlich, weißt du eigentlich was ein Rauchmelder ist? Ich vermute nicht, denn sonst kann man doch keinen solch wirren Unsinn schreiben.

Hallo,

entgegen meiner sonstigen Art, keine „Dislikes“ zu vergeben, habe ich hier mal auf „Daumen runter“ geklickt.

Dein Artikel enthält doch sehr viele Ungenauigkeiten und auch verifizierbare Falschaussagen.

  1. Die Anschaffung ist in vielen mir bekannten Bauordnungen tatsächlich Sache des Eigentümers. Ich kenne nicht alle Bauordnungen.
  2. Praktisch an die Sache - das ist gut. In der Frage war ausdrücklich das BUndesland „Bayern“ genannt.
  3. Die Küche ist unter gewöhnlichen Umständen tatsächlich ein Aufenthaltsraum. Somit muss der Fluchtweg aus der Küche mit Rauchwarnmeldern gesichert sein. Im angrenzenden Wohnraum besteht aber keine Pflicht, wenn er nicht als Kinderzimmer oder Schlafraum genutzt wird.
  4. Wrasen aus dem Geschirrspüler werden unter normalen Umständen den RWM im Nebenraum nicht zum Ansprechen bringen. Bei mir ist das nicht der Fall, meine Tür von der Küche zum FLur ist nie geschlossen.
  5. Beim scharfen Anbraten eines Bratens ohne Dunstabzugshaube ist mir in den letzten 4 Jahren allerdings schon zweimal der RWM im Flur los gegangen. In der Küche wird allerdings täglich gekocht.
  6. Brandmelder? Berufsfeuerwehr? Wie kommst du nun auf diesen Sachverhalt?
  7. Luftströme in Wohnräumen??? Ähhh, ja. Dichte Wrasen sammeln sich an der Decke. Wie eine Unwetterwolke. Wenn diese Nebelwolke dann den Türsturz unterwandert und in den RWM des Rettungsweges gelangt, dann wird es Piepsen.

Und deswegen kann man viele RWM für eine Zeit stumm schalten.
Meine „Köchin“ weiß das. Besenstiel, RWM anstupsen, gut ist.

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