Hallo!
Schau doch in der Bauordnung nach .
Ich suche das nicht extra raus, denn m.E. ist stets der Hauseigentümer zuständig. Er muss einbauen und erneuern lassen.
Die „Wartung“, die sich im wesentlichen auf die gelegentliche monatliche/halbjährliche Funktionskontrolle durch Testknopf drücken und das Entstauben des Gehäuses beschränkt kann auf den Mieter übertragen werden.
Es kann aber auch an Firma übertragen werden. es gibt genug Dienstleister, die das zusätzlich übernehmen, etwa die Abrechnungsfirmen für Heizkosten.
Diese Kosten wäre umlagefähig.
Brandkasse kann grundsätzlich bestimmte Mindestanforderungen an Geräte und die fachgerechte Montage stellen. Kommt halt auf den vertrag an.
Mieter haben damit nichts zu tun.
MfG
duck313