Wer muss Zahlen?

Meine Frau und Ich haben vor einem halben Jahr meine Schwiegermutter auf Ihren Wunsch hin zu uns geholt.
Wir haben auf Grund Ihrer Behinderung unser zweites Bad für viel Geld Behindertengerecht umbauen lassen. Nun gefällt Ihr es nicht wie einige eingespielte Abläufe in unserer Familie ablaufen ( Sie steht halt nicht immer im Mittelpunkt)und will nun ins Pflegeheim.
Parallel hat Sie ohne es mit meiner Frau abzusprechenden (Ihren Sohn)den Bruder meiner Frau als allein Erben und als Handlungsbevollmächtigten Notariell eingesetzt.
(Es gibt noch weitere 3 Geschwister)

Wer wir für die Pflegekosten im Heim nun heran gezogen?
Nur der jetzige Alleinerbe, oder alle?
Wenn alle,kann ich meine entstandenen Unkosten davon abziehen?
Oder brauchen wir, auf keinen Fall zu zahlen, da Sie ja bei uns hätte gepflegt werden können?

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.

Gruss Wolfgang

Nach dem Unterhaltsrecht sind alle Kinder verpflichtet, allerdings unter der Einschränkung, dass und soweit eine Leistungsfähigkeit besteht. Diese richtet sich nach den Einkünften und Verpflichtungen des Einzelnen. Da die Mutter uneingeschränkt über ihren Aufenthalt entscheiden kann, ist Ihre Bereitschaft und der Umbau nicht maßgebend, was den Unterhalt betrifft. Abgesehen hiervon könnte je nach der mit der Mutter getroffenen (u n d beweisbaren) Vereinbarung eine Erstattungspflicht der Mutter bestehen. Ich empfehle eine friedliche Lösung, da die Prozeßaussichten dubios sein können. Verjährungsfrist drei Jahre!