Wer räumt Schnee für leerstehende Wohnungen?

Ein Thema, zwei Fragen:

In einem 8-Parteien-Mietshaus sind nur 3 Parteien für das Schnee schippen zuständig.
Das rührt daher, dass es 3 Mieter gibt, denen die Schneeräumpflicht nicht per Mietvertrag übertragen wurde und 2 weitere Wohnungen leer stehen. Diese leerstehenden Wohungen überspringt der Vermieter in seinem Schneewochenplan, als wären sie gar nicht vorhanden.
Darf er das so machen? Oder müßte er sich nicht selber um die Räumung kümmern, wenn der Reihenfolge nach die leerstehenden Wohnungen dran wären?

Diese Frage steht in Zusammenhang mit der Situation in einem benachbarten Mietshaus. Eine dort leerstehende Wohnung erscheint ohne Name im Winterplan. Also kehrt keiner. Auch der Vermieter nicht. Muss nun der auf diese Woche folgende Mieter den liegengebliebenen, festgetretenen Schnee der Vorwoche wegräumen?

…hallo…ich würde in diesem Fall eine Schneeräumungsfirma beauftragen und die Kosten auf die Mieter übertragen…dan machen Firmen, die auch die Dachrinnen reinigen.

Hallo,

ich würde in diesem Fall eine Schneeräumungsfirma
beauftragen und die Kosten auf die Mieter übertragen…

Komische Idee. Was genau haben denn die anderen Mieter damit zu tun, dass der Vermieter keine Mieter findet? Seit wann kann der Vermieter einfach mal so nach Gutsherrenart irgendwelche Kosten umlegen, weil es ihm grad so gefällt?
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass Du auch nur ein klein wenig Ahnung hast von dem, was Du uns hier erzählst.
Gruß
loderunner (ianal)

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Ich hab inzwischen bei

http://www.rewirpower.de/home/wohnen_und_bauen/miete…

die richtigen Antworten gefunden:

"Schwierig wird es, wenn einige Mieter mit älteren Mietverträgen nicht zum Winterdienst verpflichtet sind, während bei später hinzugezogenen Mietern eine entsprechende Klausel im Mietvertrag steht. Hier gilt: Das mag ungerecht sein, aber Vertrag ist Vertrag. Der Vermieter hat nämlich keine Möglichkeit, von den Mietern ohne Räumpflicht eine nachträgliche Änderung des Mietvertrages verlangen zu können. Allerdings heißt das nicht, das nun die Mieter mit Schneeklausel im Vertrag für die ohne Klausel mit räumen müssen. Denn statt derer ist natürlich der Vermieter selber dran.

Das Gleiche gilt übrigens, wenn im Hause eine oder mehrere Wohnungen leer stehen. Statt der fehlenden Mieter müssen keineswegs die übrigen entsprechend öfter räumen, sondern der Vermieter springt ein. Schließlich fällt der Leerstand in seinen Verantwortungsbereich: Entweder ist er gewollt, oder er ist zumindest sein geschäftliches Risiko."

Die Anfrage kann also geschlossen werden.

Nur weil die Antwort gefällt ist sie noch lange nicht allumfassend richtig.
Es kommt auf die Vertragsgestaltung an. Ein Mieter kann vertraglich alleine zum Winterdienst verpflichtet werden, oder nur alle x Tage oder Wochen. Es kommt also auf die Formulierung im Mietvertrag an nicht auf das was man gerne hätte. Da uns die Formulierung im Wortlaut nicht bekannt ist, kann auch keine umfassende Antwort gegeben werden.

Es ist ein Unterschied ob es heißt ‚Der Mieter ist für den Winterdienst im Wechsel mit den anderen Mietern zuständig‘ oder ‚der Mieter ist jede gerade Woche …‘ oder 'Der Mieter ist immer vom 5. bis zum 7. Zuständig

vnA