Wer regelt Nachlass von Toten ohne Angehörigen?

Hallo Leute,

folgenden Fall einmal vorausgesetzt: Eine Frau, pflegebedürftig, ohne Angehörige und zuletzt Empfängerin von Grundsicherung nach dem SGB XII, stirbt plötzlich.

Das Ordnungsamt veranlaßt die Bestattung und lässt gleichzeitig die Wohnung versiegeln. So weit, so gut.

Jetzt hat aber ein Freund von ihr etliche Gegenstände in ihrer Wohnung gelassen zur Überlassung zum Gebrauch. Die Kaufquittungen bzw. einen Leihvertrag mit der Verstorbenen besitzt er. Außerdem befindet sich in der Wohnung ein handgeschriebenes Testament der Verstorbenen, laut dem der Freund die gesamte Büchersammlung erben soll.

Meine Fragen:

  1. Wie kann der Freund seinen Besitzanspruch beim Ordnungsamt geltend machen?

  2. Was kann er noch tun, wenn er feststellt, dass die Wohnung inzwischen geräumt wurde?

  3. Kann er auch mit einer Kopie des Testaments die Herausgabe der Bücher vom Ordnungsamt verlangen?

  4. Handelt das Ordnungsamt nicht rechtswidrig, wenn nachweislich ein Testament existiert, es aber trotzdem nicht berücksichtigt?

  5. Kann der Freund für die Nichtherausgabe das Ordnungsamt auf Schadensersatz verklagen?

  6. Bis heute - vier Monate - nach dem Tod der Frau stapeln sich unbezahlte Rechnungen sowie Mahnungen (u. a. von der Telekom) im Briefkasten. Wer ist dafür zuständig?

P.S.: Die Wohnung steht inzwischen zur Vermietung frei, ist aber noch nicht wieder belegt.

Auf Eure Antworten freut sich aus dem gallischen Dorf

Euer Asterix

simple frage: warum war dein freund nicht längst beim nachlaßgericht?

gruß
ann

Außerdem befindet sich in der Wohnung ein
handgeschriebenes Testament der Verstorbenen, laut dem der
Freund die gesamte Büchersammlung erben soll.

Meine Fragen:

  1. Wie kann der Freund seinen Besitzanspruch beim Ordnungsamt
    geltend machen?

Keine Ahnung. Ich würde zunächst mal einen Brief schreiben.

  1. Kann der Freund für die Nichtherausgabe das Ordnungsamt auf
    Schadensersatz verklagen?

Zunächst muß er seinen Anspruch mal anmelden, z.B. brieflich. Vorher sollte man nicht klagen, bzw. man bleibt dann wahrscheinlich auf den Verfahrenskosten sitzen. Darüber hinaus muß er die Rückgabe von Leihgegenständen verlangen. Eine gesetzliche „Anlieferungspflicht“ bei der Leihe kenne ich nicht, auch nicht für Ordnungsämter.

  1. Bis heute - vier Monate - nach dem Tod der Frau stapeln
    sich unbezahlte Rechnungen sowie Mahnungen (u. a. von der
    Telekom) im Briefkasten. Wer ist dafür zuständig?

Die Post sollte informiert werden und alle Sendungen zurückgehen lassen mit dem Vermerk „Empfänger verstorben“. Dazu Briefkasten zukleben, Namen entfernen und Zettel am Kasten anbringen und mit dem örtlichen Zusteller sprechen. Die Absender der Briefe müssen sich dann selber kümmern.
Im übrigen ist der Erbe zuständig. Das ist/war früher mal, wenn sonst tatsächlich niemand vom Nachlaßgericht ermittelt werden kann, das Finanzamt.

P.S.: Die Wohnung steht inzwischen zur Vermietung frei, ist
aber noch nicht wieder belegt.

Mal den Vermieter fragen, ob er Kenntis vom Verbleib der Sachen hat.
Und, wie bereits vorgeschlagen, Nachlaßgericht befragen.

HTH

Gruß
Obelix

Hallo Asterix,

der Freund muss sich schon selbst beim Nachlassgericht melden. Dieses sucht nur nach Verwandten und soweit sich keine melden bzw. nicht mehr vorhanden sind, verwertet es die Sachen so gut es eben geht.

Aber mit einer Kopie des Testamentes braucht er sich da nicht sehen lassen - irgendwo muß ja das Original sein, oder? Wenn ein Nachweis besteht, dass ein Testament existiert, dann kann der Freund es ja beschaffen, oder? Eine Kopie ist ja nett, aber nicht ausreichend.

Die Sachen dürften jedoch herausgegeben werden, soweit der Freund mit den Leihbelegen (im Original)nachweisen kann, dass sie ihm gehören.
Was die Rechnungen betrifft, ist der Erbe zuständig. Sollte der Freund das sein, so muß auch er noch alle Kosten tragen, wenn er das Erbe nicht ausschlägt. Ansonsten regelt das das Nachlassgericht.

Grüße
Josy

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