Hallo Leute,
folgenden Fall einmal vorausgesetzt: Eine Frau, pflegebedürftig, ohne Angehörige und zuletzt Empfängerin von Grundsicherung nach dem SGB XII, stirbt plötzlich.
Das Ordnungsamt veranlaßt die Bestattung und lässt gleichzeitig die Wohnung versiegeln. So weit, so gut.
Jetzt hat aber ein Freund von ihr etliche Gegenstände in ihrer Wohnung gelassen zur Überlassung zum Gebrauch. Die Kaufquittungen bzw. einen Leihvertrag mit der Verstorbenen besitzt er. Außerdem befindet sich in der Wohnung ein handgeschriebenes Testament der Verstorbenen, laut dem der Freund die gesamte Büchersammlung erben soll.
Meine Fragen:
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Wie kann der Freund seinen Besitzanspruch beim Ordnungsamt geltend machen?
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Was kann er noch tun, wenn er feststellt, dass die Wohnung inzwischen geräumt wurde?
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Kann er auch mit einer Kopie des Testaments die Herausgabe der Bücher vom Ordnungsamt verlangen?
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Handelt das Ordnungsamt nicht rechtswidrig, wenn nachweislich ein Testament existiert, es aber trotzdem nicht berücksichtigt?
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Kann der Freund für die Nichtherausgabe das Ordnungsamt auf Schadensersatz verklagen?
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Bis heute - vier Monate - nach dem Tod der Frau stapeln sich unbezahlte Rechnungen sowie Mahnungen (u. a. von der Telekom) im Briefkasten. Wer ist dafür zuständig?
P.S.: Die Wohnung steht inzwischen zur Vermietung frei, ist aber noch nicht wieder belegt.
Auf Eure Antworten freut sich aus dem gallischen Dorf
Euer Asterix