Wer sind laut Definition „Kapitaleigner einer Bank“ ? Sind Kunden mit Spareinlagen oder Girokonten ebenfalls Kapitaleigner? Wo finde ich eine amtliche Definition für diesen Begriff?
Wer sind laut Definition „Kapitaleigner einer Bank“ ? Sind
Kunden mit Spareinlagen oder Girokonten ebenfalls
Kapitaleigner?
Nein.
Wo finde ich eine amtliche Definition für
diesen Begriff?
Gar nicht, weil es kein amtlicher Begriff. Kapitaleigner sind die, die das Eigenkapital halten. Hätte man aber auch problemlos mit Google herausfinden können:
https://www.google.de/#gs_rn=19&gs_ri=psy-ab&tok=wci…
Folgenden Artikel aus den Deutschen Wirtschaftsnachrichten hat mich doch sehr verunsichert: http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/07/1……
und steht im Widerspruch zu den bisherigen Antworten:
Es handelt sich um eine Vorschrift, die am 1. August 2013 in Kraft tritt.
…
Die EU-Kommission verlangt zu diesem Zeitpunkt:
„Banken mit einer ausgewiesenen Kapitallücke müssen dafür sorgen, dass Anteilseigner wie auch Inhaber nachrangiger Schuldtitel einen angemessenen Beitrag zur Deckung des Kapitalbedarfs leisten, bevor sie staatliche Rekapitalisierungen oder Maßnahmen zum Schutz ihrer wertgeminderten Vermögenswerte in Anspruch nehmen können. Auf diese Weise werden gleiche Wettbewerbsbedingungen für ähnliche Banken mit Sitz in verschiedenen Mitgliedstaaten geschaffen und der Fragmentierung des Finanzmarkts vorgebeugt. Ausnahmen sind möglich, wenn die Finanzstabilität auf dem Spiel steht oder wenn eine Bank bereits einen großen Teil des Kapitalbedarfs selbst aufgebracht hat und der Restbetrag, der mit staatlichen Mitteln gedeckt werden soll, im Vergleich zu der Bilanzsumme der betreffenden Bank gering ist.“
Das bedeutet: Banken müssen künftig zuerst ihre Kunden und Aktionäre zur Kasse bitten, bevor sie den Staat in Anspruch nehmen können. Die Inhaber „nachrangiger Schuldtitel“ sind im Grunde alle Bank-Kunden, weil ihre Guthaben bei den Banken Klein-Kredite sind…
Folgenden Artikel aus den Deutschen Wirtschaftsnachrichten hat
mich doch sehr verunsichert:
http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/07/1……
Der Artikel enthält das Wort „Kapitaleigner“ nicht, wohl aber sehr viel Unsinn.
Kann es sein, daß Du eigentlich eine ganz andere Frage stellen wolltest als die, die im Titel steht?
sind im Grunde alle Bank-Kunden
die Kunden mit Guthaben
Nachtrag
Die Inhaber „nachrangiger Schuldtitel“ sind im
Grunde alle Bank-Kunden, weil ihre Guthaben bei den Banken
Klein-Kredite sind…
Das ist natürlich der größte anzunehmende Unsinn und so falsch, daß man gar nicht weiß, wo man mit einer Korrektur (so man denn Lust und Zeit dazu hat) ansetzen soll.