Hi,
Wir diskutieren hier gerade, wer idealerweise als Verkäufer in einem Autokaufvertrag (Privat an Privat) steht.
Als Käufer des Autos steht Kind im Kaufvertrag des Vorbesitzers, den Kaufpreis hat auch das Kind aufgebracht. Zugelassen, und damit in der Zulassungsbescheinigung Teil II (auch bekannt als Brief), ist das Auto auf einen Elternteil des Kindes - aus versicherungstechnischen Gründen wurde der Wagen als Zweitwagen zugelassen.
Zwischen den beteiligten Personen gibt es keine Probleme, es sind auch keine zu erwarten. Die Summe ist auch nicht allzu hoch, es geht um das abgerockte Erst-Kfz nach Führerschein.
Falls es zur Beurteilung des Sachverhalts von Interesse ist, die Karre wird klar erkennbar als defekt / nicht fahrbereit unter Ausschluss der Gewährleistung und wie besichtigt verkauft. Abgemeldet wurde der Wagen schon
Danke!