Wer steht als Verkäufer im Kaufvertrag?

Hi,

Wir diskutieren hier gerade, wer idealerweise als Verkäufer in einem Autokaufvertrag (Privat an Privat) steht.

Als Käufer des Autos steht Kind im Kaufvertrag des Vorbesitzers, den Kaufpreis hat auch das Kind aufgebracht. Zugelassen, und damit in der Zulassungsbescheinigung Teil II (auch bekannt als Brief), ist das Auto auf einen Elternteil des Kindes - aus versicherungstechnischen Gründen wurde der Wagen als Zweitwagen zugelassen.

Zwischen den beteiligten Personen gibt es keine Probleme, es sind auch keine zu erwarten. Die Summe ist auch nicht allzu hoch, es geht um das abgerockte Erst-Kfz nach Führerschein.

Falls es zur Beurteilung des Sachverhalts von Interesse ist, die Karre wird klar erkennbar als defekt / nicht fahrbereit unter Ausschluss der Gewährleistung und wie besichtigt verkauft. Abgemeldet wurde der Wagen schon

Danke!

Ist das Kind schon volljährig?

Das Kind ist im Besitz eines Autoführerscheins:
…es geht um das abgerockte Erst-Kfz nach Führerschein…

Also ganz klar ja.

hi,

wurde das Fahrzeug verschenkt oder gibt es irgend etwas, was einen daran zweifeln lassen würde, dass das Kind nicht mehr Eigentümer des Fahrzeuges wäre?

grüße
lipi

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Nicht das ich wüsste, innerfamilär ist die Lage klar und wird auch von meiner Seite angezweifelt.

Es geht nur um die Differenz zwischen dem Elternteil auf dem Brief und den Kind als Verkäufer.

Antwort von @C_Punkt:

Hallo,

eine Diskussion ist da eigentlich unnötig. Verkäufer kann nur der Eigentümer sein - also der, der zuletzt als Käufer aufgetreten ist. Den Namen findet man im vorherigen Kaufvertrag, nur diesmal auf der anderen Seite.

Gruß
C.

hi,

im Brief steht der Halter, der nicht Eigentümer sein muss.
Verkaufen kann nur der Eigentümer, logischer weise.

grüße
lipi

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Danke, ihr habt meine Sicht der Dinge bestätigt.

Hääääh???

Es war ein Doppelposting und @C_Punkt hatte im anderen Thread geantwortet. Aus irgendeinem Grund ließ sich das Posting nicht verschieben, deshalb habe ich es auf diesem Weg eingefügt.

Schöne Grüße,
Dominik vom www Team

Hi,

Verkaufen kann tatsächlich auch jemand anderes.

Ich halte eher den vorgeschlagenen Gewährleistungsausschluss für fraglich.

Schöne Grüße

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Warum?

Ich würde es für widersprüchlich halten, wenn das Fahrzeug als defekt und nicht fahrbereit verkauft wird, während es in Wahrheit intakt und fahrbereit ist.

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Das Auto ist aber nicht fahrbereit.

Der Schaden wird wohl, so wie ich die Parteien kenne, im Kaufvertrag benannt und ist dem Käufer auch bereits bekannt. Es können aber in den folgenden 2 Jahren auch noch weitere, bisher unbekannte, Schäden auftreten, daher der Ausschluss der Gewährleistung. Es ist nicht ausgeschlossen, dass der Wagen wieder in einen fahrbereiten Zustand versetzt wird.

Also, was spricht dagegen?

Edit: Der Schaden ist, so wie ich es gehört habe, auch klar erkennbar so man nicht blind ist. Zb ein nicht reparierter Unfallschaden

Und damit hast du vollkommen Recht.
Es kommt z.B. bei Ebay immer wieder mal vor, dass ein Produkt „ausdrücklich als defekt, weil ich keine Garantie geben kann“ verkauft wird. Kaufpreis und Produktbeschreibung sprechen aber gegen diese Annahme.

Einfach einen Vertragsvordruck „privat an privat“ z.B. vom ADAC herunterladen, absolut wahrheitsgemäß ausfüllen, Ausschluss der Sachmängelhaftung ankreuzen, fertig ist die Sache.
Und natürlich ist der Verkäufer ausschließlich der, der Eigentümer des PKW ist. Das hat nichts mit dem Halter zu tun!

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Aha, OK, dann vergiss meinen und @Droitteur Artikel. (Denk dir das Genitiv-s bitte dazu, wenn ich das hinter den Namen schreibe, erkennt die Forensoftware nicht mehr den Namen.)

Den Zustand des PKW immer so exakt wie möglich beschreiben.
Manche deklarieren nämlich funktionsfähige Dinge als „defekt“, weil sie denken, da irgendwelche Vorteile herausschlagen zu können. Und sowas wird dann vom Gericht schnell entlarvt.

Bitte benutzt einen KFZ-Kaufvertrag, wie man ihn z.B, beim ADAC herunterladen kann.
Es darf nicht jegliche Haftung ausgeschlossen werden - wenn man das versucht, wird der gesamte Haftungsausschlussn unwirksam.

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Genau. Das Kind will niemanden über den Tisch ziehen, der Schaden steht wohl schon in der Verkaufsanzeige und ist, so wie ich es herausgehört habe, sehr deutlich erkennbar. Es geht nur darum, für den Schrotthaufen noch etwas Geld zu bekommen und das nicht später noch irgendwelche Ansprüche geltend gemacht werden.

Eine Probefahrt ist wegen des Schadens nicht möglich, nur eine Besichtigung.