Wer trägt bei Lieferung frei Haus das Risiko?

Hallo alle zusammen,

im internet finde ich immer zwei verschiedene Antworten dazu, die einen sagen das der Verkäufer das Risiko übernimmt und die anderen wiederum das es nur die kosten regelt und somit das Risiko ab Übergabe an sen ersten Frachtführet auf den Käufer übergeht… Könnt Ihr mir vielleicht nun sagen was stimmt evtl mit Beweise aus dem Gesetz?

vielen Dank :smile:

Hi,

„Frei Haus ist eine Vereinbarung zwischen Lieferant und Empfänger, welche besagt, dass der Lieferer die gesamten Transportkosten bis zum Empfänger der Ware trägt. Über den Gefahrenübergang trifft diese Handelsklausel keine Aussage.(…) Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht jedoch vom Verkäufer auf den Käufer über, sobald die Ware an den ersten Frachtführer übergeben wird. Der Frachtführer oder Spediteur hat zwar bei Verlust oder Beschädigung der Ware entsprechend den gesetzlichen Vorschriften (§§ 407–450 HGB) zu haften, jedoch im Regelfall nur bis zu den gesetzlich bestimmten Haftungsgrenzen (i. d. R. 8,33 SZR pro kg Rohgewicht gemäß § 431 HGB). Geht demnach die Ware während des Transportes unter, so haftet zwar in der Regel der Frachtführer, den darüber hinausgehenden Schaden muss dann jedoch der Käufer (oder dessen Versicherung) tragen.“ https://de.wikipedia.org/wiki/Frei_Haus

Im Klartext: A bestellt bei Händler B Ware, 250 kg für 6000 EUR ohne Transportversicherung. Händler B übergibt die Ware Frachtführer C. Durch irgendeinen dummen Zufall verschwindet nun die Ware. A will nun von B das Geld zurück. Dieser verweist auf den Gefahrenübergang auf den Käufer mit Übergabe an C. C sagt er haftet ja nur mit 8,33 SZR/kg (https://de.wikipedia.org/wiki/Sonderziehungsrecht) und zahlt somit nur 8,33*1,1054*250 = 2301,99 EUR. Den Rest muss nun der Käufer zahlen.

Selbiges gilt übrigens auch bei Flugreisen: https://de.wikipedia.org/wiki/Fluggastrechte#Gep.C3… 1131 SZR entspricht 1250 EUR - egal ob im Koffer die teure Gucci-Tasche für 7000 EUR drin war. Siehe auch https://de.wikipedia.org/wiki/Montrealer_%C3%9Cberei…

Gruss
K

Hallo,

ich denke hier ist das ganz gut und verständlich dokumentiert:

http://www.assekuranz-herrmann.de/wGmbh/aktuelles/ar…

Gruß

Vorschlag
Servus,

ab Incoterms 2010 sind diese auch für die Verwendung im nationalen Warenverkehr geeignet. Wenn man statt einer nicht präzise definierten Klausel „frei Haus“ den Incoterm „DAP“ verwendet, wissen alle Beteiligten, woran sie sind.

Schöne Grüße

MM