Wer trägt die Kosten der U-Untersuchungen bei Kindern?

Folgender Sachverhalt: Unsere Tochter wurde am 18.09 geboren. Die U1 sowie U2 Untersuchung und das Neugeborenenscreening wurden im Krankenhaus gemacht.
Meine Frau ist privat, ich gesetzlich versichert und das Kind bei mir in der Familienversicherung. Die gesetzliche will die Kosten der U-Untersuchungen nicht tragen, da im Krankenhaus alles über die Kasse der Mutter abgewickelt wird. Die private zahlt nicht weil das Kind bei der Mutter nicht mitversichert ist. Wer kann mir sagen, wer die Kosten trägt?

Hallo,

wie verhält es sich denn mit den Einkünften der Eltern ?

Wie hoch ist das Jahresbruttoeinkommen der PKV-Versicherte ?
und
wie hoch ist das Jahresbruttoeinkommen des GKV-Versicherten ?

Evt. muss das Kind entweder in die PKV oder über die GKV selbst freiwillig versichert werden.

Gruß Merger

PS: ansonsten stehen die U1 + U2 Untersuchungen in keinem Zusammenhang mit der Geburt des Kindes und müssen von der Krankenkasse/Krankenversicherung des Kindes gezahlt werden.

Hallo,
die Kosten für die U1 und U2 sind bei stationärer Entbindung mit der DRG-Fallpauschale abgegolten. (Vorausgesetzt natürlich, das Krankenhaus hat entsprechend abgerechnet)
Sollte ein Erziehungsberechtigter für das Kind eine Wahlleistungsvereinbarung (Chefarzt) unterzeichnet haben so wäre das Krankenhaus bzw. der entsprechende Arzt berechtigt, diese Kosten gesondert in Rechnung zu stellen. In diesem Fall müssten die Kosten durch die Eltern getragen werden (Kind wurde ja nicht PKV-versichert)
Evtl. handelt es sich aber auch um eine versehentliche Liquidation - das kommt ab und an vor. Einfach mal in diesem Sinne nachfragen.
Gruß J.K.

Hallo Merger,

PS: ansonsten stehen die U1 + U2 Untersuchungen in keinem
Zusammenhang mit der Geburt des Kindes und müssen von der
Krankenkasse/Krankenversicherung des Kindes gezahlt werden.

Die Kosten für die U1/U2 sind mit der DRG-Fallpauschale abgegolten und können nicht gesondert in Rechnung gestellt werden - Ausnahme wäre natürlich die Unterzeichnung einer entsprechenden Wahlarztvereinbarung - dann hätte der Fragesteller Pech.
Gruß J.K.

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