Wer traegt die Notarkosten von einem Kaufvertragentwurf wenn der Kaeufer spaeter wieder abspringt?

Wie ist so etwas geregelt?

Das kommt mal als erstes darauf an, wer den Notar beauftragt hat. War das der Käufer, dann sowieso der Käufer. Wenn es der Verkäufer war, dann kommt es darauf an, wie weit die Vertragsverhandlungen schon gediehen waren. Sofern der Käufer schon fest zugesagt hat, dann könnte man ggfs. Schadensersatz fordern.

Es war der Kaeufer.