Du kennst die verkehrsrechtliche Definition von Halten?
Hi,
ja so ungefähr, in welchem Bereich der StVO ist dir etwas unklar, etwa an der Haltelinie? An der man verkehrsbedingt halten muss.
„Halten ist eine gewollte (zielgerichtete) Fahrtunterbrechung,
die nicht durch die Verkehrslage oder eine
verkehrspolizeiliche Anordnung veranlaßt worden ist (VwV-StVO
zu § 12 Abs. 1).“ Also: Er hält nicht. Er ist immer noch Teil
des fließenden Verkehrs.
Schön das Du den § 12 StVO gefunden hast, nur der handelt eben nur von halten und parken. Und solange Richter in ihren Urteilen den Begriff „verkehrsbedingtes halten“ verwenden, verwende ich ihn auch. Der Begriff alleine zeigt schon das es sich nicht um gewolltes halten oder parken handeln kann.
Jeder, der vor der Ampel wartet? Und wenn der Fahrer das nicht
überblicken kann, wer da nun wartet oder ob der andere
vielleicht einparken will - dann würde ich das als eine
unklare Verkehrssituation bezeichnen.
Würdest Du? Es ist deine Meinung.
Du würdest also stehen bleiben bis alle vor dir weggefahren sind? Besonders die am Straßenrand parken?
§ 5 STVO
(3) Das Überholen ist unzulässig:
- bei unklarer Verkehrslage
Hat er überholen wollen? Er wollte wahrscheinlich an einer Reihe parkender Fahrzeuge vorbei fahren.
Nein, denn durch die parkenden Autos war die Fahrbahn verengt.
Letztendlich hat er versucht, ein Auto zu überholen, das
gerade an parkenden Autos vorbeifahren wollte.
Er wollte an einem/mehreren Fahrzeug vorbei fahren die am rechten Straßenrand standen. Der andere ist da aus der Lücke heraus gefahren. Er ist in einer Lücke gestanden.
Wenn Du auf der Straße auf ein Hindernis zufährst, dann musst
Du auch damit rechnen, daß das Auto vor dir das Hindenis
umfährst, und kannst ihn deshalb nicht einfach überholen.
Auch hier irrst Du, in dem Fall muss der wo auf das Hindernis zufährt im Zweifel anhalten, er darf nicht ohne zu schauen die Spur wechseln.
§ 5 STVO
(4) (…) Beim Überholen muß ein ausreichender
Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu
Fußgängern und
Radfahrern, eingehalten werden. (…) Er darf dabei den
Überholten nicht behindern.
Stimmt, und der wo überholt wird darf nicht einfach die Spur wechseln.
Oder irre ich mich da.
Er hat auf den nachfolgenden Verkehr zu achten, richtig. Aber
der nachfolgende Verkehr darf an dieser Stelle mE nicht
einfach überholen.
Nochmal für dich, er wollte ein stehendes Fahrzeug überholen/vorbeifahren, ging auch bis zu dem Punkt problemlos, bis eben der Überholte die Spur wechselte.
Wenn er das nicht überblicken kann: unklare Verkehrsituation.
Wenn Du an stehenden Fahrzeugen vorbei fährst, ist das für dich eine unklare Verkehrssituation?
Wer aus der Parklücke kommt, reiht sich aus dem ruhenden in
den fließenden Verkehr ein; der wartende war aber nicht
„Draußen“ aus dem fließenden Verkehr.
Und meinst Du, das sei ein Grund für einen Spurwechsel ohne zu schauen?
Du kannst es drehen und wenden wie Du willst, Unfallursache war der Spurwechsel. Und egal ob plötzliches Hindernis, oder verkehrsbedingtes Warten, Spurwechsel nur mit Blick nach hinten, und wenn es da nicht frei ist, darf die Spur nicht gewechselt werden.
Um es mal klarer darzustellen, weil Du immer den Fließenden Verkehr betonst.
Lkw auf der Landstraße, dahinter 2 Pkw, der hinterste Pkw setzt an zum überholen, auf Höhe des anderen Pkw schert dieser aus und es kleppert.
Wer ist schuldig?
Übertrag das mal auf diese Situation.
Q-Gruß