Wer trägt hier die Beerdigungskosten?

Hallo Community,
folgende Situation.
Mein Onkel, ledig, keine Kinder, ist von uns gegangen und nun geht es darum wer die Kosten für Beerdigung und co tragen muss.
Der Familienstand ist folgendermaßen.
Er hat eine Halbschwester (meine Mutter), welche zwei Kinder und einige minderjährige Enkel hat. Es ist zu erwarten, dass alle Erben das Erbe wegen Überschuldung ausschlagen.

Die Polizei hatte die Halbschwester, welche als einzige Kontaktperson angegeben war, von seinem Tod informiert. Damit war sie als nächste Angehörige, (angeblich) verpflichtet die Beerdigung zu organisieren.

Nun hat sie das Erbe bei dem Nachlassgericht ausgeschlagen. Und es ist zu erwarten, dass es keine Erben gibt, die das Erbe antreten wollen und offensichtlich keine Unterhaltspflichige Person.
Die Halbschwester bekommt jedoch immernoch Rechnungen von Behörden, Bestatter, Polizei (Transport, Gerichtsmediziner) usw.

Wer trägt hier die Kosten und können bereits entstandene und fällige Kosten dem Amt in Rechnung gestellt werden?

Wichtig zu erwähnen ist hier wohl, dass seine Halbschwester ihn auf einem Familiengrab besetzten hat lassen und die bereits Grabkosten trägt, das die gemeinsame Mutter dort ebenfalls im Urnengrab mit weiteren Angehörigen liegt.

LG Tim

Wer die Musik bestellt bezahlt.

Warum lässt die Halbschwester bestatten und fragt hinterher, wer das bezahlt? Umgekehrt wird ein Schuh draus. Jetzt kann sie nur noch hoffen von den Verwandten einen Anteil zurückzuerhalten.

In der k&k Monarchie des 19. Jahrhunderts hatten die Juden in ihren Gemeinden immer eine örtliche „Beerdigungsversicherung“, in die jeder Haushalt der Gemeinde monatlich einen kleinen Betrag einzahlte um in solchen, wie oben geschilderten Fällen, die Beerdigungskosten bestreiten zu können.

Es ergab sich aber in einer kleinen Gemeinde, dass Moshe nicht zahlte.
Der Ältestenrat der Gemeinde begab sich zu ihm und machte ihm Vorstellungen, dass doch die Zahlung der Beerdigungskosten unbedingt notwendig wären.
„Stell Dir doch vor, Du liegst dann völlig unbegraben da herum, was soll denn aus Dir werden?“
Moshe antwortete trocken: „Ich vertraue auf den Geruch“.

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Dass sie verpflichtet ist die Beerdigungskosten zu tragen kann die Poklizei so garnicht behaupten.
Es kann allerdings sein, dass Die Stadt oder Gemeinde des letzten Wohsitzes des Halbbruders in Ihrer Friedhofssatzung, Angehörige zur Bestattung verpflichten.
In Bayern ist das z.B. so:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2017-N-142277?hl=true
Dann richtet es sich aber immer noch nach der Friedhofssatzung der betreffenden Stadt oder Gemeinde ob alle das so auch umsetzen und und da sollte Die Halbschwester Einsicht nehmen.
ramses90

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Nicht „damit“ weil sie wo auch immer angegeben war, sondern „damit“ weil sie die letzte Angehörige ist :woman_shrugging:

Und eben wegen des Verwandtschaftsverhältnisses ist sie erst mal dazu verpflichtet die Beerdigungskosten zu übernehmen. Das ist völlig unabhängig davon, ob sie etwas erbt oder nicht.

Nur wenn sie selber bedürftigen ist (Hartz IV, Sozialhilfe etc.) kann es sein, dass der Staat (der Fiskus) die Kosten für die Beerdigung übernimmt. Wobei die Beerdigung dann eben eine sehr, sehr einfache sehr billige, sehr kleine wird.

Wenn Sie die Beerdigung schon beauftragt und bezahlt hat, scheint sie nicht in dem Sinne bedürftig zu sein, und damit war das schlicht ihre Pflicht. Wenn ihr nett seid könnt ihr euch an den Kosten beteiligen :woman_shrugging:

Gruß h

Danke für eure Antworten.
Gesetzlich ist wohl der nächste Verwandte dazu verpflichtet die Beisetzung zu organisieren, völlig unabhängig vom Kostenträger und ob sie es sich leisten kann.
Es ist also meine gesetzliche Pflicht meine Angehörigen beisetzen zu lassen egal ob ich arm bin oder nicht.

Und in unserem Falle hatt das Bestattungsinstitut darauf gedrängt, dass es schnell geht. Er war ja schon länger in der Aufbewahrung.
Laut BGB ist, sofern es keine Erben gibt, die es antreten wollen, die Nächste Unterhaltspflichige Person der Kostenträger. Da Er aber keine Kinder und keine Frau hatte, die hier in Frage kämen ist der Staat dort der Kostenträger. So meine Recherche.

Weil es ihre Gesetzliche Pflicht ist die Bestattung zu veranlassen und sogar ein Anzeige zu schalten. Der Staat macht das nur wenn es garkeine Verwandten mehr gibt. Wobei das ein einem anderen Fall meiner Verwandtschaft schon einfach vom Gesetzlichen Vormund erledigt wurde ohne die Verwandtschaft einzubeziehen. Aber da hatte sich wohl der Vormund am Toten bereichert.

Ich habe nicht behauptet, dass die Polizei sie zu irgendwelchen Zahlungen aufgefordert hat. Sie hat sie lediglich informiert und damit sichergestellt dass sie ihrer Pflicht nachkommen kann den Verstorbenen Bestatten zu lassen.

Servus,

Eben nicht. Bitte den gesamten Beitrag von @Hexerl lesen, da steht was anderes drinne.

Entschuldige - davon steht nichts im BGB. In der sehr grundsätzlich und allgemein gehaltenen Bestimmung des § 1968 BGB steht nichts, überhaupt nichts von einer „nächsten unterhaltspflichtigen Person“. Und ein Erbe ist ein Erbe, auch wenn er das Erbe ausschlägt - wer also bestattungspflichtig und Erbe ist, muss sich um die Bestattung kümmern und diese (im Rahmen seiner Möglichkeiten und nicht „egal ob er arm ist oder nicht“) auch bezahlen.

Totenfürsorge ist Landesrecht, d.h. Du musst im einschlägigen Landesgesetz „recherchieren“ (nein, das ist nicht beliebiges Rumgugeln).

Beispiel Baden-Württemberg: Da sind die Angehörigen, die zur Veranlassung der Leichenschau und der Bestattung verpflichtet sind,

die Ehegattin oder der Ehegatte, die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner, die volljährigen Kinder, die Eltern, die Großeltern, die volljährigen Geschwister und Enkelkinder der verstorbenen Person (Angehörige),

Wenn die zur Übernahme der Kosten Verpflichteten keine ausreichenden eigenen Einkünfte oder Vermögen haben, können sie beim Sozialamt der zuständigen Gemeinde eine sog. Sozialbestattung beantragen. Kostenträger ist dann nicht der Staat (wo hast Du denn das um Himmels willen „recherchiert“??), sondern die Gemeinde.

Schöne Grüße

MM

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Das Erbe ausschlagen nützt nichts, da dies die Pflicht zur Bestattung nicht ablöst. Was die Erben betrifft, so gilt eine gewisse Ordnung - die 1. Ordnung, das sind Kinder, deren Kinder, der Ehepartner (nicht geschieden), die Eltern. Dann kommt die 2. Ordnung, das sind Geschwister (auch Halbgeschwister) und deren Kinder.

das hat doch auch niemand, auch ich nicht, behauptet, also interpretiere in meine Aussage nichts rein, was nicht da drin steht!
ramses90

Das ist keine Begründung. Meine war zugegebenermaßen auch verkehrt.

Die Chose ist Gegenstand der Unterhaltspflicht unter Verwandten gem. § 1601 BGB, und deswegen geht es hier nur um solche in gerader Linie.

Der Staat (= die Bundesrepublik Deutschland) erbt übrigens im Fall einer Fiskalerbschaft nur, wenn kein erbberechtigtes (Bundes)land feststellbar ist.

Schöne Grüße

MM

Das sind die Basics ja. Die Sterbekosten werden auf das Erbe angerechnet aber wenn das nicht ausreicht um die Kosten zu decken muss die Schwester die Kosten tragen? Toll so geht er uns im Tod noch auf die Nüsse.

1968 bgb: ist eindeutig
7 Brandenburgisches Bestattungsgesetz - BbgBestG: Kostenträger der Laichenschau und Totenschein,

Hier ist auch eine gute Übersicht.
Es sieht echt danach aus als müsste man so oder so für die Verwandtschaft aufkommen.
Leider gibt es von den Kassen kein Sterbegeld mehr.

Dafür gibt’s Sterbeversicherungen - ganz genau dafür …kosten nur wenige Euro, sparen aber das Gezacker um die Bezahlung der Bestattung