Hallo Community,
folgende Situation.
Mein Onkel, ledig, keine Kinder, ist von uns gegangen und nun geht es darum wer die Kosten für Beerdigung und co tragen muss.
Der Familienstand ist folgendermaßen.
Er hat eine Halbschwester (meine Mutter), welche zwei Kinder und einige minderjährige Enkel hat. Es ist zu erwarten, dass alle Erben das Erbe wegen Überschuldung ausschlagen.
Die Polizei hatte die Halbschwester, welche als einzige Kontaktperson angegeben war, von seinem Tod informiert. Damit war sie als nächste Angehörige, (angeblich) verpflichtet die Beerdigung zu organisieren.
Nun hat sie das Erbe bei dem Nachlassgericht ausgeschlagen. Und es ist zu erwarten, dass es keine Erben gibt, die das Erbe antreten wollen und offensichtlich keine Unterhaltspflichige Person.
Die Halbschwester bekommt jedoch immernoch Rechnungen von Behörden, Bestatter, Polizei (Transport, Gerichtsmediziner) usw.
Wer trägt hier die Kosten und können bereits entstandene und fällige Kosten dem Amt in Rechnung gestellt werden?
Wichtig zu erwähnen ist hier wohl, dass seine Halbschwester ihn auf einem Familiengrab besetzten hat lassen und die bereits Grabkosten trägt, das die gemeinsame Mutter dort ebenfalls im Urnengrab mit weiteren Angehörigen liegt.
LG Tim