Wer trägt/organisiert Rücksendung?

Habe einen Kühl/Gefrier-Kombi online gekauft und selbst abgeholt. Jetzt vom Widerruftrecht gebrauch gemacht.
Der Verkäufer bietet folgendes an:
„Wenn Sie das Gerät noch nicht in Betrieb genommen haben, können Sie es in unsere Filiale zurück bringen. Dort wird kontrolliert, ob das Gerät im Rückgabezustand ist, dann wird Ihnen das Geld zurück erstattet.“
Muss ich das KG-Kombi selbst zurückbringen oder muss Verkäufer die Abholng bezahlen und selbst organisieren?

Für eine zeitnahe Antwort wäre ich sehr dankbar

tut mir leid, das kann ich Ihnen nicht beantworten.

Hallo,

ist etwas schwierig zu beantworten, weil ich den
Kaufvertrag - AGB nicht kenne. Bitte einfach mal
in die AGB des Verkäufers nachlasen, was zu diesem
Punkt drinsteht.

Könnte mir vorstellen, dass es eine Klausel gibt,
die besagt, dass der Käfer es selbst zurücksenden
oder zurückbringen muss, wenn er es abgeholt hat.

Zur Prüfung der Rücknahmefähigkeit ist der Verkäufer
allerdings berechtigt. Er kann die Gefriertruhe nur
dann zum vollen Preis zurücknehmen, wenn noch keine
Gebrauchsspuren dran sind. Ansonsten kann er etwas
vom Preis einbehalten.

Hoffe, dass die Antwort genügt.
Wenn nicht, mailen Sie mir mal die Stelle der AGB
mit den Widerrufsregelungen.

MfG
Hartmut

Hallo,
ich kenne es so, dass der Verkäufer ab einem Warenwert von 40 Euro die Rücksendekosten übernehmen muss.
Was steht in den AGBs?
VG
Heinz

Da haben sie extra Aufgeführt auf der Seite:

§ 6 Widerrufsrecht

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflicht gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 u. 2 EGBGB, sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 S.1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:

… GmbH
… 15
10… Berlin

Telefax: 030/…
Email: info@…de

Widerrufsfolgen:

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzung oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurück zu senden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise

Ein Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Wenn Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanzieren und ihn später widerrufen, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, sofern beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag dem Erwerb von Finanzinstrumenten (z.B. von Wertpapieren, Devisen oder Derivaten) zum Gegenstand hat.

Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch und widerrufen Sie zudem den Darlehensvertrag, wenn Ihnen auch dafür ein Widerrufsrecht zusteht.

Ende der Widerrufsbelehrung

HINWEISE:
____________________________________________
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzveträgen:

zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind,

zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom verbraucher entsiegelt worden sind

und in allen weiteren gesetzlich vorgesehenen Fällen.
_____________________________________________________

Danke an alle für die Antworten.

Etwas über die Folgen bei einer Selbstabholung habe ich nichts gefunden, wurde auch zu keiner Zeit darüber aufgeklärt. Dachte auch nicht das die Dinger gewellte Seitenwände haben(„Fabrikfehler“ - deshalb ist Umtausch keine Lösung), sonst würde ich nicht zurückgeben wollen.

Sorry - leider keine Ahnung, aber nach gesundem Menschenverstand gehe ich davon aus, dass Sie ihn selber zurückbringen müssen …

mfg

Hallo nochmal !

ZUERST eine Bitte: Sag mir bitte deinen Vornamen,
ich schreibe ungern so anonym.

DANN:
verstehe nicht, was das beudeutet:

das die Dinger gewellte Seitenwände
haben

Was meinst du damit genau ???
Und was hat das mit der Rückgabe zu tun ?

So kann ch nichts dazu sagen.
Gruß
Hartmut

Hallo!

Da hast du dich vertippt,ich bin leider nicht für solche Fragen zuständig.Es tut mir leid,das ich dir nicht helfen konnte.

Dieter

Name ist Schal und Rauch :smile:(Scherz)

Georg ist mein Name und das auch in der Realität.

Gewellt meine ich das die Seitenwände ein zu dünnes Blech haben(Aussage eines Fachmanns und dadurch nicht eben sind, sieht halt aus als ob es Wellen hat. Wenn man mit der Hand darüber fährt sind es wie Täler und Hügel. Hoffe das jetzt verständlicher ist. Mittlerweile habe folgendes als Antwort bekommen:

_________________________
Sehr geehrter Herr …,

die von Ihnen übersandte Kopie unserer Widerrufsbelehrung gilt für unsere Versandkunden.
Alle Dienstleistungen, die er abruft können nur zu den Bedingungen erfolgen wie der Kaufvertrag zustande gekommen ist.
Soll heissen : Wer bei uns als Abholer kauft, muss auch die Ware zurückbringen.

____________________________________

Habe die AGB´s nochmal durchsucht und keinen Hinweis gefunden der dies bestätigt.

Die Firma durch den Kakao zu ziehen ist nicht mein Anliegen, aber es kommen mir vor als ob sie mich nicht ernst nehmen, deshalb der direkte Link zu den AGB´s - hoffe das es hier erlaubt ist. Wenn nicht bitte um Hinweis.

http://www.medianess.de/Navi/Top-Menu/12580676-AGB.h…

Danke jetzt schon für jegliche Hilfe und Antworten

Viele Grüße
Georg

Hallo Georg ! (so gefällt’s mir besser)

Also, es ist eigentlich in den AGD alles gesagt:
Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ich gehe davon aus, dass du den Widerruf rechtzeitig
und schriftlich gemacht hast (14 Tage-Frist). Dann
bleib dabei und schreib Ihnen per Einschreiben:

"Ich berufe mich auf meinen Widerruf vom xx.xx.xxx
und Ihre AGB (Widerrufsfolgen). Hiermit setze Ihnen eine Abholfrist
von 14 Tagen nach Erhalt dieses Schreibens.
Bitte teilen Sie mir den Abholtermin schriftlich mit.
Nach Ablauf der Frist lasse ich die Truhe von einer
Spedition zu Ihnen transportieren !
MfG "

Ich gehe weiter davon aus, dass du die Truhe nur kurz
getestest hast, also nicht wirklich benutzt hast, oder ?
Sie darf keinerlei Nutzungsspuren aufweisen, die du
verursacht hahaben könntest.

Gruß
HARTMUT

PS: Wenn du rechtschutzversichert bist, lass sich
sicherheitshalber von einem Anwalt beraten.

Anwalt habe leider keinen - habe zwei angeschrieben, möglicherweise antwortet einer davon, oder der Verkäufer reagiert korrekt und macht kein Stress, sonst bleibt nichts übrig als einen Anwalt einzuschalten und „gute“ Bewertung im Internet zu verbreiten.
Benutzt wurde er garnicht, da die Vakuum-Druckstellen (Wellen) gleich festgestellt habe und den Verkäufer informiert. Er bot 20 Euro an, die aber den täglich Ärger über neues Gerät mit Vakuum-Druckstellen in keinster weise kompensieren. Den Widerruf habe per Email gemacht und daraufhin ist diese Geschichte entstanden.

Hallo Hartmut,

sorry, habe voll vergessen zu grüßen.

Viele Grüße hiermit :smile:
Georg

Hallo Georg !

Wichtig sind vor allem Beweise.

  1. Hast du irgendeine schriftliche Bestätigung
    über den Widerruf ?

  2. Was genau hast du im Widerruf angegeben ?
    Das ist wichtig, ob du gesagt hast, warum.

  3. Wenn die Truhe Mängel hat, also diese Dellen,
    dann hast du erst recht ein Rückgaberecht oder
    einen finanziellen Ausgleichanspruch.

  4. Einen Anwalt brauchst du dafür nicht unbedingt.

  5. Mach Folgendes:

Berufe dich auf den Widerruf, und alles schriftlich
per Einschreiben mit Fristsetzung. darin teilst du
dem Verkäufer / der Firma mit, das die Truhe
erhebliche optische Mängel hat.

MACH ES SO; DANN BIST DU AUF DER SICHEREN SEITE !!!

Wenn der Verkäufer reagiert, schreib es mir mal,
wenn nicht, dann musst du weitere Schritte einleiten.

Gute Nacht
Hartmut

Hallo Hartmut,

habe folgendes per Email abgeschickt:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

es ist mein letzter Versuch es gütlich zu regeln.
Wie Sie bestimmt nachvollziehen können, bin ich kein Ladenkunde und kein Gewerbetreibender,
außerdem haben Sie mich nicht bei der Onlinebestellung (nicht wärend des Bestellvorgang,
geschweige bei der Abholung selber) darauf hingewiesen das es unterschiedliche AGB´s vorhanden sind,
somit bewusst! diese Information vorenthalten!
Bei einer Onlinebestellung bin ich 100% keine Laufkundschaft, sondern Onlinebesteller und so zu behandeln.
Das wissen Sie besser, als ich.
Möchten wirklich anwältliche Auseinandersetzung? Und daraufhin eine Bewertung in vielen
Foren u.ä., welche Ihren Interessen sicherlich nicht entsprechen wird.

Ich berufe mich auf meinen Widerruf vom 25.01.2012 und Ihre AGB (Widerrufsfolgen) auf Ihrer Webseite.
Hiermit setze ich Ihnen eine Abholfrist von 14 Tagen nach Erhalt dieses Schreibens.
Bitte teilen Sie mir den Abholtermin schriftlich mit."

und sie da Sie haben geantwortet:
"vielen Dank für Ihre Nachricht.
Es wurde nun einе Rückholung in Auftrag gegeben. Die Spedition bzw. Abholservice wird Sie in den nächsten 2 - 4 Tagen zwecks Termin telefonisch avisieren.
Sollte Ihr Gerät nicht mehr original verpackt bereit stehen, nutzen Sie bitte die alte Verpackung.
(Identifikation per Seriennummern, Vollständigkeit mit allen gelieferten Zubehörteilen )
Sobald das Gerät bei uns eintrifft, wird der Kaufbetrag zurück erstattet.
Bitte teilen Sie uns Ihre Bankverbindung mit.
"

Persönlichen Dank an Hartmut.

Vielen Dank und viele Grüße
Georg

PS kann mir vorstellen weiter bei denen einzukaufen wenn die Rückzahlung problemlos funktioniert, natürlich nach vorheriger Klärung einiger Einzelheiten.

Hallo Georg !
Na bitte, das ist doch ein 100 % Erfolg !

Für die Zukunft bei größeren Käufen:
Alles möglichst schriftlich festhalten
und evtl. Mängel sofort reklamieren.

Klar kannste bei denen weiter einkaufen,
jetzt, wo sie dich „gut kennen“ !!!

Schönes WE
HARTMUT

PS:
Eine gute Absicherung hast du auch, wenn
du online einkauft und mit PayPal bezahlst.
Kostet dich nichts und bist abgesichert.
Ich mache das schon siet Jahren, besonders
bei Ebay-Käufen, aber es wird auch von vielen
anderen akzeptiert. Ich auch unkompliziert
und spart dir die Mühe, eine Überweisung
zu machen. Man klickt einfach nur an:
Mit PayPal bezahlen, gibt die Email-Adresse
vom Verkäufer an - schon fertig.

Der Verkäufer hat sofort !!! das Geld und du
bekommst eine Bestätigung - alles innerhalb
von wenigen Minuten.

Wer trägt/organisiert Rücksendung?
Wollte mich noch Mal melden, es hat alles geklappt, das Teil wurde auf kosten der Firma abgeholt und das Geld vollständig erstattet.

Danke hiermit für die Hilfe.