Hallo lieber Experte!
Ich habe ein Problem, bei dem ich mir keinen Rat weiß: meine Toilette ist undicht, sprich, bei jedem Spülvorgang tritt eine kleine Menge Wasser zwischen Toilette und Wand aus. Ich habe einen Klempner gerufen, der die Toilette abgebaut und festgestellt hat, dass das Abflussrohr ein Gegengefälle hat, so dass immer ein ca. 2 cm hoher Wasserspiegel im Rohr steht. Durch undichte Dichtungsringe ist wohl auch Wasser in die Wand gelaufen, das unten im Keller aus der Decke wieder austritt.
Das Gegengefälle des Rohres ist offensichtlich ein Fehler, der bereits beim Bau des Hauses entstanden ist. Das Haus ist von 1999, der Bauträger demnach natürlich schon lange aus der Gewährleistung heraus. Da bei der Reparatur dieses Missstandes offensichtlich enorme Kosten entstehen werden, stellt sich mir die Frage: gehört das Abflussrohr, das von meiner Toilette zum Fallrohr führt, zu meinem Sondereigentum oder gehört das gesamte Rohrsystem des Hauses der Eigentümergemeinschaft, ergo, muss ich die Kosten alleine tragen oder wird das aus der Rücklage beglichen?
Vielen lieben Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen, mir zu antworten, ich weiß das wirklich sehr zu schätzen!
Herzliche Grüße
Sandra