Eine Ehe wird geschieden aber beide Ehegatten gehört ein gemeinsames Haus und beide sind im Grundbuch eingetragen.
Der Ehemann zieht aus, dass Haus bleibt weiter von der Frau und den Kindern bewohnt und wir der Ehefrau unentgeltlich überlassen.
Es ist vorgesehen das Haus nach Ablauf der Kreditschulden in 7 Jahren zu verkaufen
Frage:
In dem Haus werden in diesen Jahren Renovierungsarbeiten zur Werterhaltung notwendig. Wer trägt die Kosten?
Danke für eine Antwort.
Joki