Wer trägt Renovierungskosten bei einem Haus mit Scheidung

Eine Ehe wird geschieden aber beide Ehegatten gehört ein gemeinsames Haus und beide sind im Grundbuch eingetragen.
Der Ehemann zieht aus, dass Haus bleibt weiter von der Frau und den Kindern bewohnt und wir der Ehefrau unentgeltlich überlassen.
Es ist vorgesehen das Haus nach Ablauf der Kreditschulden in 7 Jahren zu verkaufen

Frage:
In dem Haus werden in diesen Jahren Renovierungsarbeiten zur Werterhaltung notwendig. Wer trägt die Kosten?

Danke für eine Antwort.

Joki

Wenn das Haus ohne diese Renovierungsarbeiten nicht einsturzgefährdet ist, dann ist es das Problem der Frau.
Gruß Michael

Warum renovieren, wenn es sowieso verkauft wird? Wenn man sich nicht am Zustand des Hauses stört, dann kann man es so lassen, wie es ist, so lange kein Verkehrsgefährdung vorliegt. In diesem Fall wäre der oder die Besitzer in der Pflicht, also beide.
Das Haus wäre zum gemeinsamen Bewohnen renoviert worden. Das ist jetzt nicht mehr der Fall. Ich nehme auch nicht an, dass das irgendwie schriftlich festgelegt wurde.

Geht zulasten der weiterhin, unentgeldlich darin wohnenden Frau. ramses90

Ist die Scheidung vollzogen und rechtskräftig? Wie sehen die rechtlichen Anteile am Haus aus? Gibt es irgendeine Vereinbarung über Kosten bzw. über deren Zuordnung zu Mann/ Frau? Besser ist es sicher, erst mal ziemlich eiskalt die Sachlage für sich selber zu klären. Dann gibt es vermutlich ein konkreteres Problem, bei dem Dir jemand von hier etwas weiter helfen kann.
Menno, komm mal erst zur Ruhe.

Und woraus schließt man denn, dass er ruhelos wäre?

Steht doch im Eingangsthread.

Steht auch da drin.
Wie wär´s mal mit lesen und verstehen und erst dann antworten wenn man dann was sachdienliches weiss? ramses90

Du musst mich nicht weiter anpampen. Ich wollte nur klar haben.
Ihr seid zu gleichen Teilen Eigentümer, also auch hälfIg bei notwendigen Renovierungen dran.
Ob eine Renovierung wirklich notwendig ist, muss ein Fachmensch oder ihr im Einvernehmen entscheiden.Vermutlich geht es schon dabei um Spiele zwischen Dir und Deiner Ex-Frau…
Ģibt es Bedingungen, für die sie das Haus unentgeltlich nutzen kann?
Wenn nicht, würde Dir vermutlich der fiktive halbe Mietwert. zustehen.

1, ich pampe niemanden an, korrigiere lediglich Antworten die am Thema vollkommen vorbei gehen!
2. bin ich nicht der Threadersteller, mir also Ratschläge zum Thema zu geben, ist überflüssig wie ein Kropf und geht ebenfalls am Thema des Threaderstellers vollkommen vorbei.
Und für Dich nochmal ganz deutlich erklärt:
der Threadersteller will wissen ob seine unentgeldlich (mietfrei) weiter im Haus wohnende Ex von ihm Renovierungskosten verlangen kann.
Sie wohnt ja da schon mietfrei also wird sie ja wohl die Renovierungskosten tragen können. ramses90

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Die Frau zahlt alles alleine was ein normaler Mieter auch alleine zahlen müsste (Strom, Wasser, evtl. Grundsteuer, kleinere Reparaturen usw.)
Die Eigentümer zahlen gemeinsam was Eigentümer eben so zahlen müssen (sofern nichts anderes vertraglich geregelt wurde).
Beim Verkauf erhalten dann beide hälftig auch den Erlös.
Warum soll die Frau jetzt 20.000 Euro in die Werterhaltung stecken wenn sie danach nur 10.000 davon erhält?

Die Frau zahlt vielleicht keine Miete aber ihr wird evtl. ein Wohnvorteil angerechnet was den Unterhalt betrifft?
Oder erhält sie vielleicht keinen Unterhalt weil sie mietfrei wohnt?
Bei einer Unterhaltsberechnung für volljährige Kinder wird ihr der Wohnvorteil angerechnet.

Krümel