Wer übernimmt die Kosten für einen Rollstuhl auf Rezept? AOK lehnt ab.

Hi zusammen.
Ich bin gerade ein bisschen verunsichert, was die AOK da von mir möchte.
Erstmal kurz zu mir.
Ich bin 44 Jahre alt und seit 20 Jahren Rollstuhlfahrer. Ich habe Pflegestufe 2 und bekomme Erwerbsminderungsrente. Schwerbehindertenausweis mit 80% Merkzeichen aG und B
Mein alter Rollstuhl ist jetzt 7 oder 8 Jahre alt und durch den gebrauch verschlissen. Also habe ich mir von meinem Hausarzt ein Rezept für einen neuen Aktivrollstuhl geholt. Da ich so gesundheitlich noch fitt bin ist der Aktivrollstuhl für mich sehr wichtig.

Jetzt hat die AOK den Antrag abgelehnt und wollte erst nur einen Standard Rollstuhl übernehmen. Jetzt ist der Antrag neu geprüft worden und heute kommt ein schreiben der AOK das, die die Kosten trotz Rezept überhaupt nicht übernehmen und angeblich das Sozialamt dafür zuständig wäre !

Was soll ich da jetzt von halten? Und wie soll ich da weiter vorgehen?

Hallo,

ich kann dir nicht direkt helfen, aber vielleicht diese Seite?

Hat der Hausarzt explizit einen Aktivrollstuhl verschrieben und dies auch begründet? So steht es zumindest in dem Artikel. Hat die AOK auch Gesetze mit Paragraphen angegeben, warum das Sozialamt dafür zuständig sein soll?

Gruß
Christa

Hallo,
die Krankenkasse hat abgelehnt obwohl sie den letzten „Aktiv“-Rollstuhl auch bezahlt hat ?
Auf jeden Fall kannst du Widerspruch einlegen und solltest dir bei der Widerspruchsbegründung entweder von deinem Arzt und/oder einer Pflegefachkraft (Pflegedienst) helfen lassen, wobei die Pflegeversicherung eher nur für Pflegerollstühle zuständig ist - dies nur als Hinweis.
Gruss
Czauderna

Wenn der Aktivrollstuhl als solcher von einem Arzt verordnet wurde, muss die Krankenkasse den auch übernehmen.


Für derartige Hilfsmittel ist die Krankenkasse zuständig. Die Pflegekasse wäre dann zuständig, wenn der Rollstuhl der Pflege dient, wie es zum Beispiel bei einem Duschrollstuhl der Fall wäre. Das Sozialamt kommt als Kostenträger dann in Frage, wenn über die Grundversorgung eines medizinisch nötigen Rollstuhls hinaus ein Rollstuhl nötig wäre. Das ist zum Beispiel bei einem Sportrollstuhl der Fall.

Nur ist ein Aktivrollstuhl nicht zu verwechseln mit einem Sportrollstuhl. Letzterer gilt zur Ausübung von Sport, ein Aktivrollstuhl ist zur Bewegung im Alltag gedacht. Dieser Rollstuhl muss auch so ausgestattet sein, dass man sich selbstständig aushäusig im Alltag bewegen können muss. Das ist mit einem Standardrollstuhl nicht der Fall.

Die AOKen tun sich häufiger bei diesen Hilfsmitteln schwer, gerade auch, wenn schon ein Pflegegrad vorliegt. Möglich ist, dass man dir aufgrund des Pflegegrads abspricht, dass du dich mit Aktivrollstuhl überhaupt noch adäquat bewegen kannst.

Du solltest dir Hilfe eines Sozialverbands vor Ort und ggf. einen spezialisierten Anwalt holen. Wobei eigentlich auch ein gutes Sanitätshaus erste Hilfestellung geben kann.

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Hallo,

aufgrund der von @ulischnee beschriebenen Fallumstände ist es wichtig zu wissen, mit welcher Begründung die KK abgelehnt hat.

Wenn die KK den Rolli tatsächlich als „Hilfsmittel“ beschieden hat, hätte sie die Ablehnung auch entsprechend begründen müssen.

Sieht die KK allerdings den Rolli als Teilhabebedarf an (wofür nach der Fallschilderung einiges spricht), hätte sie nicht ablehnen dürfen, sondern hätte den Antrag gem. § 14 Abs. 1 Satz 2 SGB IX
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__14.html
weiterleiten müssen an den ihrer Ansicht nach zuständigen Träger. In diesem Fall wäre die Ablehnung aus formalen Gründen rechtswidrig gewesen und die KK wäre nun aufgrund der nicht erfolgten Weiterleitung auch für den Teilhabebedarf zuständiger Kostenträger.

Auf jeden Fall sollte jetzt @patric1980 sofort zur Fristwahrung erst mal Widerspruch (ohne Begründung) einlegen und sich entsprechenden fachlichen Rat für die Widerspruchsbegründung holen.

&tschüß
Wolfgang

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Mein blinder Bekannter hat vor Jahren intensive anwaltliche Unterstützung durch

rbm Rechte behinderter Menschen

bekommen. Allerdings war er über den Blindenverein rechtsschutzversichert. Vielleicht gibt es auch noch andere juristische Hilfe für Rollifahrer?
Es ist manchmal gerade zu zynisch, was Krankenkassen entscheiden - immer wieder auch durch völlige Unkenntnis (mein Paradebeispiel: Ablehnung eines Vibrationsmelders, Forderung, eine LICHTKLINGEL zu nehmen, für eine Person, die, wie die Krankenkasse genau wusste, BLIND ist…).

Ich drücke dir die Daumen!