Wer überwacht die Medien in der Schweiz?

Hallo Leute,

ich schreibe gerade eine Hausarbeit über das Mediensystem in der Schweiz.
Mein Schwerpunkt liegt dabei auf Instanzen, die die Medien überwachen (gegebenenfalls Rügen / Empfehlungen aussprechen usw.).

Ich selbst bin aus Deutschland und habe mich zwar schon gut in das Thema eingelesen, habe aber keinen großen „Überblick“ über die zu beschreibenden Organe.
Ich „kenne“ bereits:

  • die UBI (Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen),
  • „Ombudsstellen“ (davon hatte ich davor noch nie etwas gehört)
  • und den Schweizer Presserat

Kann mir ein netter Eidgenosse oder ein erfahrener deutscher Medienwissenschaftler helfen, diese Instanzen miteinander in Verbindung zu bringen? Und habe ich etwas wichtiges übersehen?

Viele Grüße und Dank im Voraus,

Jan aus Augsburg

Hallo Jan

Ich kann Dir wie folgt Auskunft geben. Nähere Infos findest Du übrigens hier (http://www.ubi.admin.ch/de/themen_verfahren.htm) und hier (http://www.presserat.ch/), sofern Du diese Website noch nicht kennen solltest.

Die UBI ist die Zweitinstanz nach den Ombudsstellen im Bereich Radio- und TV-Sendungen. Sofern mat mit dem Urteil der Ombudsstelle nicht einverstanden ist, kann mann es an die UBI weiterziehen. Deren Urteile können im Übrigen noch beim Schweizerischen Bundesgericht angefochten werden. Die Ombudsstelle und die UBI sind also Bundesbehörden, die vom Gesetzgeber geschaffen wurden.

Der Presserat ist hingegen keine Bundesbehörde. Sie ist eine private Institution, die ursprünglich von den Verbänden der Medienschaffenden gegründet wurde. Ihre Entscheidungen sind endgültig und können nicht mehr angefochten werden.

Aufgrund dieser Verschiedenheit ist es auch möglich, eine journalistisches Erzeugnis sowohl beim Presserat als auch bei der zuständigen Ombudsstelle anzufechten. Ein weiterer Unterschied ist m.W., dass die UBI nur im Bereich von TV und Radio tätig wird.

Ich hoffe, Dir mit diesen Angaben gedient zu haben. Wenn Du noch weitere Fragen hast, dann meldest Du Dich einfach.

Beste Grüsse
Michi

Hallo Jan

Jedes grössere Unternehmen hat eine Ombudsstelle (auch Ombudsmann genannt).

Der Presserat ist im Prinzip die Grundlage des journalistischem Schaffen. Jeder Journalist, der diese Regeln befolgt, darf sich Journalist BR nennen.

Die UBI ist ein Organ, das von der SRG SSR idée suisse (betreibt das Schweizer Fernsehen und Radio SRF und weiteres).

Wird etwa ein Beitrag aus dem öffentlichen Fernsehen beanstandet, wendet man sich zuerst an den Ombudsmann des Schweizer Fernsehens, dann bei der UBI.

Für genauere Antworten bitte ich um konkrete Antworten, dann kann ich das auch an Personen weiterleiten, die viel davon verstehen.

Gruss

Hallo Jan

Da muss ich leider passen. Die 3 Institutionen kenne ich alle, aber wie genau sie funktionieren, weiss ich nicht. Soviel ich weiss, hat das Fernsehen und Radio noch einen Zuschauerrat, der teilweise auch Feedback zum Programm gibt.
Ich nehme an, dass du dir die folgenden Adressen bereits angeschaut hast?
www.ubi.admin.ch
http://www.ombudsstelle-rtv.ch/
http://www.presserat.ch/
http://www.srgd.ch/ueber-uns/publikumsrat/

viele Grüsse,

Stephan

Hallo Stephan,

vielen lieben Dank für deine schnelle Antwort.
Die Links werden mir sicherlich hilfreich sein.

Viele Grüße,
Jan

Hallo saemikneu,

vielen lieben Dank für deine schnelle Antwort. Deine Beschreibungen helfen mir bereits weiter, die ganze Materie für mich zu ordnen und später dann mit dem deutschen System zu vergleichen.
Wenn ich nocheinmal konkretere Fragen habe, werde ich mich nochmal melden :smile:

Schönes Wochenende und nochmals Danke,

Jan

Hallo Michi,

vielen lieben Dank für deine schnelle und ausführliche Antwort, deine Beschreibungen werden mir auf jeden Fall helfen, die Materie für mich zu ordnen und später mit dem deutschen System zu vergleichen.
Ich werde mich, wenn ich nochmal Fragen haben sollte, gerne nochmal an dich wenden :smile:

Bis dahin ein schönes Wochenende und nochmals Danke,
Jan