Dass Lieferungen in Corona Zeiten etwas schwieriger sind und auch etwas länger unterwegs sein können, ist ja akzeptabel. Aber die Deutsche Post/DHL verweigert mit dem Hinweis auf die schwierige Situation seit Wochen die Annahme/Weiterbeförderung von Warenpostsendungen und Päckchen (aus ihrer Verpflichtung nach dem Weltpostvertrag) für die Privatkunden werden nur Pakete nach dem teuren Premiumtarif angeboten. Gewerblichen Versendern steht der Economytarif gegen Zuzahlung von 2,20€/kg noch offen, wobei die Pakete aber in Frankfurt liegen bleiben. DHL Express (zu einem vielfachen des Tarifs) ist mit geringen Laufzeiteinschränkungen und geringen „Gefahrgutzuschlägen“ weiter buchbar. Die Bundesnetzagentur fühlt sich nicht dafür zuständig kann aber auch keine Auskunft darüber erteilen wer die Angemessenheit der Beeinträchtigung prüft. Eine ungerechtfertigte Bereicherung ist meines Erachten offensichtlich.
Weiß jemand Rat?
Gruß Hartmut
Ich meine natürlich die Sendungen die ins Ausland gehen! USA, Süd Korea, etc.
Für Deutschland wäre lt. Auskunft des Kundenservice die Bundesnetzagentur zuständig
Ja, das ist mir dann auch eingefallen, als ich auf absenden gedrückt habe und nicht mehr ändern konnte 🤦 mein Fehler, sorry.
DHL und Post sind zwar theoretisch ein Unternehmen, aber praktisch nicht. Es ist richtig, dass es bei der Post Einschränkungen gibt, die es bei DHL nicht gibt. So wie ich es sehe und auch bestätigt bekommen habe (geschäftlicher Großversender), liegt es an den verfügbaren Flügen.
Es ist definitiv so, dass gerade nur ein Bruchteil der üblichen Kapazität am Markt ist, und da gilt bei den freien: priority pays. Die Kapazitäten werden allerdings gerade weiter ausgebaut, wann und ob das beim Privatversender outbound ankommt, mag ich jedoch nicht prognostizieren.
DHL (und die üblichen Kurierservice) haben eigene Frachtflotten, die die Post so nicht nutzen kann…
Inbound funktioniert übrigens auch mit der Post noch relativ gut, habe gerade eine Sendung aus den USA aus meinem Briefkasten gefischt.
Hilft dir aber nicht nach der Frage einer Beschwerdestelle gem Weltpostvertrag.
Mit welcher Begründung lehnt denn die Netzagentur die Eingabe ab?
Eigentlich ist das in Par. 1 PUDLV recht klar definiert, für Inland und Ausland. Ansprechpartner ist gem. Par. 5 die Bundesnetzagentur. Ob die ausgerufene force majeure als Begründung für die Annahmeverweigerung bei der privaten Abgabe ausreicht, mag ich aber nicht beurteilen wollen.
Ich bin ja auch gewerblicher Versender und bei mir sind mittlerweile >50 Bestellungen in die USA „aufgelaufen“ Die Auftragssummen sind i.d.R. nicht so groß dass der Kunde den Zuschlag akzeptieren würde, zudem sponsern wir so schon den Versand um wettbewerbsfähig zu sein.
Begründung war, dass es sich um den Weltpostvertrag um einen „Vertrag“ handelt und die Versorgung mit Briefkästen und regelmäßigen Postdienstleistungen inner Deutschlands um ein Gesetz. Wofür die Bundesnetzagentur 2700 Mitarbeiter braucht ist auch so ein Ding.
Die Bundesnetzagentur ist nicht nur für die Postdienste zuständig, sondern für alles, wo es um „Versorgungsnetze“ geht. Telefonie, Gas, Wasser, … fällt alles in deren Zuständigkeit.
Das rot eingerahmte Ding ist allerdings kein Päckchen, sondern ein Paket. -
Wobei man natürlich blöd wäre, ein Päckchen zu nehmen, wenn es nur 60 Cent billiger ist als ein versichertes Paket.
Aber Päckchen sind doch auch DHL-Sache, oder wieso erwähnst du das?
Deine Frage lautet „Wer überwacht die ordnungsgemäße Leistung des Weltpostvertrages ?“.
Nun weder die Netzagentur noch sonst eine internationale Stelle.
Es ist ein Vertrag unter den Staaten über den Internationalen Postdienst. Und deshalb kann sich auch „nur“ ein Staat beschweren, wenn ein Mitgliedsstaat gegen den Vertrag verstößt.
Und er regelt eben nicht was einzelne Postdienstleister ihrem Kunden für einen Service anbieten oder zur Zeit nicht anbieten können.
Also, dein Problem, dass man dir zur Zeit keinen verbilligten Warenversand ins Ausland anbieten kann hat mit dem Weltpostvertrag nichts zu tun. Der kommt ins Spiel wenn deine Sendung die USA erreicht und dort zum Endkunden geliefert werden muss.
Aber nicht, wenn wie hier, deine Sendung gar nicht angenommen werden kann. Das bestimmt allein der deutsche Postdienst, also DHL oder Deutsche Post.
Und dafür wäre grundsätzlich die Netzagentur zuständig. Aber man hat ja Gründe diese Dienste aktuell nicht anzubieten.
Merke, es gibt kein Recht auf verbilligten Warentransport. Und es ist ja nicht willkürlich, aktuell bestimmte Sendungen nicht anzunehmen wenn kein Transport möglich ist.
Du und deine Kunden müssen sich damit abfinden, entweder sie warten weiter auf die Lieferung oder du/sie zahlen höhere Kosten. um es mit den zur Zeit möglichen Transportarten zu verschicken.
Leider, aber das ist nun einmal so in Corona-Zeiten. Aber mit dem Weltpostvertrag hat es nichts zu tun.
MfG
duck313
Es ist theoretisch eine Bude, aber die Leistungen der Deutschen Post sind anders als die von DHL, beim Kartonversand heißt das:
Einen Karton nach Südkorea nimmt die Deutsche Post zur Zeit nicht an, DHL als Express-Sendung aber wohl. Letzteres kostet dann aber entsprechend mehr.
(Und manch andere Leistung bietet die deutsche Post überhaupt nicht an, aber auch DHL darf man nicht mit DHL einem reinen Kurierdienst gleichsetzen, da gibt es nämlich zumindest noch Road und Global Forwarding)