Hallo, ich bin noch offiziell verheiratet und über meinem Nochehemann versichert.Er lebt seit zwei Jahren mit seiner Freundin zusammen. Ich habe jetzt auch eine Partnerschaft (Beamter).Wir wollen demnächst die Scheidung einreichen, um das Kapitel Ehe endlich abzuschließen. Ich bin Hausfrau und aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeitsfähig. Nach Einreichung der Scheidung bekomme ein Jahr das Trennungsgeld.Mein Freund ist Beamter und somit Privatversichert. Wir sind vor ein paar Wochen zusammen gezogen. Da ich chronisch krank bin brauche ich auf jeden Fall eine Krankenversicherung. Wer ist für mich zuständig und wieviel muss ich dann ungefähr bezahlen?? Vielen Dank für eure Hilfe. MfG
Hallo,
Hallo, ich bin noch offiziell verheiratet und über meinem
Nochehemann versichert.Er lebt seit zwei Jahren mit seiner
Freundin zusammen. Ich habe jetzt auch eine Partnerschaft
(Beamter).Wir wollen demnächst die Scheidung einreichen, um
das Kapitel Ehe endlich abzuschließen. Ich bin Hausfrau und
aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeitsfähig. Nach
Einreichung der Scheidung bekomme ein Jahr das
Trennungsgeld.
Hier stellt sich mir die 1. Frage:
Ist Ihr Noch-Ehemann gesetzlich oder privat versichert ?
a) bei GKV - sind Sie vermutlich noch in der Familienversicherung mitversichert. Dann muss nach der Scheidung eine eigene GKV beantragt werden.
b) bei PKV - müssen die Beiträge dann selbst gezahlt werden.
Mein Freund ist Beamter und somit
Privatversichert. Wir sind vor ein paar Wochen zusammen
gezogen. Da ich chronisch krank bin brauche ich auf jeden Fall
eine Krankenversicherung. Wer ist für mich zuständig und
wieviel muss ich dann ungefähr bezahlen??
Nächste Frage: ist beabsichtigt den Beamten zu heiraten ?
Zuständig für ihre Krankenversicherung sind Sie selbst.
Ob nach der Heirat mit dem Beamten eine private Krankenversicherung möglich ist, hängt von verschiedenen Dingen ab.
Wenn dies beabsichtigt ist benötige ich weitere Details:
Beihilferecht des Beamten, ist der Beamte in der PKV oder GKV,
was für Einkünfte haben Sie nach der Scheidung ?
Vielen Dank für eure
Hilfe. MfG
Gruß Merger
Hallo,
erstmal vielen Dank für die schnelle Beantwortung.
zu Frage 1: gesetzlich bei der Siemens und ich bin jetzt mitversichert
zu Frage 2: Ja, es ist beabsichtigt, wenn die Scheidung durch ist, zu heiraten. Der Beamte ist in der PKV.
Ich bekomme nur den Trennungsunterhalt nach Einreichung der Trennung für ca 1 1/2 Jahre lang.
Wie versichere ich mich jetzt bis zur Eheschließung mit dem Beamten und wie danach?
Entschuldigt bitte meine vielen Fragen und nochmals vielen Dank.
Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.
Hallo,
erstmal vielen Dank für die schnelle Beantwortung.
zu Frage 1: gesetzlich bei der Siemens und ich bin jetzt mitversichert
zu Frage 2: Ja, es ist beabsichtigt, wenn die Scheidung durch ist, zu heiraten. Der Beamte ist in der PKV.
Ich bekomme nur den Trennungsunterhalt nach Einreichung der Trennung für ca 1 1/2 Jahre lang.
Wie versichere ich mich jetzt bis zur Eheschließung mit dem Beamten und wie danach?
Entschuldigt bitte meine vielen Fragen und nochmals vielen Dank.
Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.
MFG
Hallo,
Hallo,
erstmal vielen Dank für die schnelle Beantwortung.
zu Frage 1: gesetzlich bei der Siemens und ich bin jetzt
mitversichert
zu Frage 2: Ja, es ist beabsichtigt, wenn die Scheidung durch
ist, zu heiraten. Der Beamte ist in der PKV.Ich bekomme nur den Trennungsunterhalt nach Einreichung der
Trennung für ca 1 1/2 Jahre lang.Wie versichere ich mich jetzt bis zur Eheschließung mit dem
Beamten und wie danach?
Bis zur Eheschließung des Beamten - in der GKV.
Der Beitrag dafür dürfte sich nach dem Trennungsunterhalt richten.
Aber hier können dir die GKV-Experten bestimmt eine genauere Auskunft geben.
Nach der Heirat mit dem Beamten, kommt es auf die bereits gestellten Fragen an.
Für den Antrag in die PKV müssen Gesundheitsfragen beantwortet werden.
Danach wird geprüft ob darüber ein Versicherungsschutz möglich ist.
Sollte dies nicht der Fall sein, gibt es noch die Beamten-Öffnungsklausel, wodurch ein Versicherungsschutz mit einem Maximal-Zuschlag von 30 % möglich ist.
https://bestellungen.pkv.de/ihre-krankenversicherung…
Für den Beitrag ist ergänzend noch das Eintrittsalter und auch das Beihilferecht maßgebend.
Entschuldigt bitte meine vielen Fragen und nochmals vielen
Dank.
Keine Ursache, dafür ist das Forum ja schließlich da.
Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.
MFG
Viele Grüße!
Merger
Vielen Dank,deinen vielen Tipps und Ratschläge haben mir sehr weitergeholfen. Ich glaube nicht, dass ich bei der PKV den Gesundheitsfragebogen bestehe. Ich habe viel zu viel gesundheitliche Einschränkungen.
Vielen Dank für den Link. Ich werde ihn mir gleich intensiv durchlesen und für später sicher bewahren.
Ich bin schon ganz froh, dass ich zumindest nicht ohne Versicherungsschutz da stehe, dass war meine größte Sorge.
Einen wunderschönen Tag noch,
mfG
Hallo,
nach der Scheidung muss man in der GKV bleiben und sich dort freiwillig weiterversichern. Den Beitrag von 150 EUR für Einkommenslose. Den Beitrag muss der zahlen, der für Dich unterhaltspflichtig ist.
Wenn Du den neuen heiratest, bis du in der Beihilfe mit drin und kannst dich mit nur 30% relativ günstig versichern. In den ersten 6 Monaten auch mit Erkrankungen.
Viel Glück
Barmer
Hallo Barmer,
vielen Dank für dein Tipp.
Also bleibe ich dann weiter in der Siemens versichert. Werden dann die 150 Euro von den Trennungsunterhalt abgezogen?
MfG
Hallo,
das müssen Sie mit Ihrem Anwalt besprechen, ggf. kann das zusätzlich ausgehandelt werden.
Viel Glück
Barmer
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